Zitat von Hobby im Beitrag #2Was für eine kranke Gesellschaft... :-(
Da gebe dir prinzipiell Recht, aber nicht in diesem Fall, wenn die Kommune es in 8 Jahren nicht schafft den Mangelzustand zu beheben, und keine entsprechenden Warnschilder aufstellt, dann müssen sie dafür auch haften.
Leider gibt es keine Politiker Haftung in diesem unseren Lande
Zitat von Hobby im Beitrag #2Was für eine kranke Gesellschaft... :-(
Da gebe dir prinzipiell Recht, aber nicht in diesem Fall, wenn die Kommune es in 8 Jahren nicht schafft den Mangelzustand zu beheben, und keine entsprechenden Warnschilder aufstellt, dann müssen sie dafür auch haften.
... also ich kann Hobby's Meinung nachvollziehen ... werde aber aufgrund dieses Urteils beim nächsten "Rutscher" evtl. auch mal beim zuständigen Kämmerer anklopfen?!
naja, zwischen einem mangelhaften Teerbelag und Pflastersteinen ist aber ein Himmel weiter Unterschied.
Beim Anblick von Pflastersteinen als Straßenbelag sollte jedem Zweiradfahrer schlagartig klar werden, dass hier Vorsicht geboten ist, wer dafür Warnschilder braucht, sollte besser nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen
Der Begriff Korinthenkacker kann als Beleidigung gelten, wenn du allerdings z.B. einem Polizisten vorhältst, dass sein Verhalten Korinthenkackerei sei, dann ist das keine Beleidigung, sondern eine smarte Reaktion, also: Wäge Deine Worte weise, denn mit allen Menschen sprichst Du, wie mit einem Gotte.
Wer die Darstellung der Unterschiede von geteerten Straßen und Pflastersteinen als Korinthenkackerei bezeichnet, sollte sich mal auf celebrale Diarrhoe untersuchen lassen.
Zitat von Hobby im Beitrag #2Was für eine kranke Gesellschaft... :-(
Prinzipiell bin ich bei dir, aber...
...es wird vom Fahrzeughalter/-fahrer auch eine regelmässige Überprüfung seines Fahrzeuges (HU-Untersuchung) auf Sicherheitsmängel hin verlangt. Hat das zu untersuchende Fahrzeug Sicherheitsmängel, dann müssen diese -um am Strassenverkehr weiterhin teilnehmen zu dürfen- abgestellt werden. Was für den Fahrzeughalter und sein Fahrzeug gilt, dies soll für den Zustand von Strassen nicht gelten?
Wozu Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren "Überwachung", wenn man sich auf Grund maroder Strassen schon bei niederiger Geschwindigkeit als Moppedfahrer "hinlegt"?
Können wir uns doch alles sparen, wenn nur immer einseitig Reglementierungen (nämlich beim Verkehrsteilnehmer) gefordert werden, oder?
ZitatHobby, wie ist das jetzt zu verstehen? Du bist doch ganz vorneweg, wenn es um deine Sicherheit geht?
An was machst du das fest ? ich käme nie auf den Gedanken eine Stadt oder Kommune zu verklagen wenn eine Straße nicht so ist wie aus dem Bilderbuch... wenn da jemand vorsätzlich ein Drahtseil gespannt hätte um jemanden zu schaden dann ja ... da Städte und Kommunen halt kein Geld mehr haben isses halt so ! PUNKT es gibt ja schließlich wichtigere Dinge als wie die optimale Bereitstellung für diverse Freizeitgestaltungen... Oder ?