Neues OLG Urteil schließt Haftung aus bzw. führt zur Beweislastumkehr. Ich glaube nicht dass das auch für unfreiwillige Gruppenfahrten gilt, aber man wird beweisen müssen, dass es unfreiwillig war. Für geplante Gruppenfahrten finde ich das ok, denn ich würde sowieso keinen von uns verklagen, wenn er mir reinfährt. Das regelt man doch kollegial. Außerdem habe ich diese interessante Innenbeule am linken Auspuffende, auf die mich immer wieder andere Fahrer ansprechen. Die ist ein Souvenier von Knuth aus Norwegen und ich mag sie inzwischen richtig gern, weil es der Beweis ist, dass ich mal vor ihm war.