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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 358 mal aufgerufen
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Tom Offline




Beiträge: 1.441

16.10.2015 09:13
Auffahren in der Gruppe Antworten

Neues OLG Urteil schließt Haftung aus bzw. führt zur Beweislastumkehr. Ich glaube nicht dass das auch für unfreiwillige Gruppenfahrten gilt, aber man wird beweisen müssen, dass es unfreiwillig war. Für geplante Gruppenfahrten finde ich das ok, denn ich würde sowieso keinen von uns verklagen, wenn er mir reinfährt. Das regelt man doch kollegial. Außerdem habe ich diese interessante Innenbeule am linken Auspuffende, auf die mich immer wieder andere Fahrer ansprechen. Die ist ein Souvenier von Knuth aus Norwegen und ich mag sie inzwischen richtig gern, weil es der Beweis ist, dass ich mal vor ihm war.

Falcone Offline




Beiträge: 112.494

16.10.2015 10:07
#2 RE: Auffahren in der Gruppe Antworten

Grüße
Falcone

Tom Offline




Beiträge: 1.441

16.10.2015 10:38
#3 RE: Auffahren in der Gruppe Antworten

ah, ok, sorry, dann bitte löschen.

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

16.10.2015 10:41
#4 RE: Auffahren in der Gruppe Antworten

Zitat von Tom im Beitrag #3
ah, ok, sorry, dann bitte löschen.


Was? Löschen???

Nönönö, so nicht! Nicht bevor ordentlich zugemüllt ist!

Viele Grüße
Thomas

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