will ein digitales Sprachaufzeichnungsgerät (bspw. Olympus LS-12 PCM) erwerben um die Gespräche im Wagen mit meinen Fahrgästen aufzunehmen. Merken kann ich mir den Inhalt und die Wortwahl der Gespräche nicht, darum würde ich es eins zu eins aufzeichnen wollen.
Ist dies denn statthaft solche Gespräche aufzuzeichnen, da man sie in aller Regel nicht den einzelnen Personen zuordnen kann? "Was der Fahrgast nicht weiß, dies macht ihn nicht heiß"
Grund ist, daß das Gehörte von mir später in Schriftform aufgezeichnet werden soll, denn da sind wirklich einige Bonmots drunter und es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn man es denn so auffassen mag.
Irgendwie muß ich das Gewäsch "verarbeiten" , denke, daß ich es der Nachwelt erhalten sollte.
Bei der nächsten Buchmesse in Frankfurt werde ich mal auf Kontakt mit Verlegern gehen, da bietet es sich an meine Idee mal anklingen zu lassen...
Was haltet ihr davon?
Gruß Monti
-------------------------------------------------- "L’État, c’est moi! (Der Staat bin ich!") Sonnenkönig Ludwig, aber was der kann, kann ich schon lange...
ohne deren wissen Fremde aufzeichnen dürfte nicht legal sein, was du natürlich ok ist, wäre wenn du dir das diktiergerät, sobald der Fahrgast aus dem Taxi ist, nimmst und das gerade gehörte hineinsprichst bevor du es vergisst.
du könntest natürlich auch ein Schild im Fahrgastraum anbringen (natürlich nicht versteckt sondern gut sichtbar), das in dem Taxi grundsätzlich ständig Audioaufnahmen gemacht werden - ich denke die anzahl derer die wieder aussteigt dürfte gering sein - schon alleine weil es wenige lesen werden
bevor du zu einem Verleger gehst solltest du aber mal minsesten 20 Seiten geschrieben haben, damit der sieht worum es geht - ohne das wirst du sicher kein "Go" bekommen.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
..und wenn ich es schriftlich erfasst habe und die Aufzeichnung sofort lösche?
Die 20 Seiten hätte ich sofort beisammen.
Gruß Monti
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Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #3 ..und wenn ich es schriftlich erfasst habe und die Aufzeichnung sofort lösche?
In diesem Fall kannst Du es ja als "Gedächtnisprotokoll" etikettieren - und das dürfte legal sein zumal Du es ja anonymisiert hättest. Das Hinweisschild, daß "aus Sicherheitsgründen" Audio aufgezeichnet wird, kannst Du ja trotzdem irgendwo gut sichtbar anbringen, die meisten Leute können eh nicht lesen
Dieter (und der kleine Rest merkt sich das Gelesene höchstens 20 Sekunden lang)
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
In gewisser Weise ehrt es mich, wenn man mich mit der NSA vergleichen will.
Doch zuviel der Ehre, ich personalisiere die Daten nicht!
... und wenn ich die Neugier der Fahrgäste auf den ein oder anderen Schwank aus dem Alltag erlebe, dann ist aber sowas von Interesse vorhanden! Ob sie es immer noch gut finden, wenn sie sich plötzlich "im Schwank wiederfinden"? Keine Ahnung...
Gruß Monti
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Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #8In gewisser Weise ehrt es mich, wenn man mich mit der NSA vergleichen will.
wenn überhaut, war das als Beleidigung und nicht als ehrung gemeint
schaun wir mal was das Strafgesetzbuch dazu sagt:
Zitat § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ich sehe das gesprochene Wort in meinem Wagen als "öffentlich" an, und was bedeutet eigentlich in dem Zusammenhang "unbefugt"? Gibt es demnach befugte Aufzeichnungen, dann zähle ich mich einfach dazu!
In Banken werde ich schließlich auch in Sicherheitsvideo/Bildern aufgenommen, oder? Dienen die Tonaufzeichnungen halt als Sicherheitsvorkehrung, da kenne ich nix...
Gruß Monti
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ZitatIch sehe das gesprochene Wort in meinem Wagen als "öffentlich" an, und was bedeutet eigentlich in dem Zusammenhang "unbefugt"? Gibt es demnach befugte Aufzeichnungen, dann zähle ich mich einfach dazu!
wie ein Richter das sieht ist im ernstfall aber wichtiger als deine Meinung - einen Abgeschlossenen Raum in dem 2 oder drei leute anwesend sind als öffentlich zu definieren wird kaum funktionieren.
ZitatIn Banken werde ich schließlich auch in Sicherheitsvideo/Bildern aufgenommen, oder?
Bilder - gesprochenes Wort ... merkst du den unterschied?
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zähle vielleicht zum "öffentlichen Personennahverkehr"? Und nu?
Gruß Monti
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Zitat von der W Jörg im Beitrag #13wenn du meinst ... drei Jahre keine Monti-Beiträge wird das Forum sicher nicht besonders erschüttern
Sicher, ganz sicher sogar...
...aber siehe es doch einmal so, denn wenn ich an anderer Stelle schreiben würde (über die Gespräche im Wagen bspw.) dann hätte ich auch keine Zeit mehr hier grösser den Leutchen auf den Nerv zu gehen. Hat doch auch etwas, oder?!
Gibt es denn ein Forum für Discgolf? Könnte mich doch da etwas ins Zeug legen!
Gruß Monti
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