Nachdem nach drei Jahren wieder eine MFK (CH Tüv) fällig war und das Kennzeichen trotz Unterschrift noch nicht regelkonform am Kotflügel hing (ich dachte, dass die Vibrationen dies mit der Zeit erledigen würden...), habe ich nun als gestandener Mann die Sache selbst in die Hand genommen (aber nicht das, was ihr jetzt alle denkt, obwohl auch dies seinen Reiz hat).
Also Rücklicht inkl. Kennzeichenhalter versetzt und Verkabelung nach meinen Vorstellungen ansprechend verkabelt.
Sauber, Louis! Es geht doch nix über'n korrekten Schwyzbürger! Alles muss seine Ordnung haben, auch der Anstellwinkel des Blechles. Auch wenn viele hier die Lösung für die Überwachung aus der Luft bevorzugen ...
Eine etwas ausgefallener Lösung mit dem Schwanenhals. Warum auch nicht?
Gruß Monti
-------------------------------------------------- Werner Fink sagte einmal: "Ich stehe solange hinter meinem Land, solange ich nicht sitzen muss, wenn ich nicht mehr hinter ihm stehe."
Also, da die Luftüberwachung wegen Lärmschutz eingestellt werden musste, müssen nun alle Motorräder auf Bodenüberwachung umgestellt werden ...
Ach manno, mir hat es vorher ja auch besser gefallen, aber in Anbetracht der Möglichkeiten war dies für mich die beste Lösung. Sonst hätte ein neuer kurzer Kotflügel rangemusst und das wollte ich nicht. Und um nicht noch mehr Löcher zu bohren, kam mir die Idee mit dem Duschschlauch .
Im wirklichen Leben war der aber eine Stahlflexleitung. Durch die Hülsen am Halter gehen zwei M6 Schrauben durch.
Sag mal Louis, fangen die jetzt in der Schweiz ( nach Italien) jetzt auch schon damit an, sich einen runterzuholen wegen dem Kennzeichenwinkel??? Man kriegt echt langsam Angst, mit einem Custombike ins benachbarte Ausland zu fahren......
Ja, die sind da richtig giftig drauf...ich überlege auch noch wegen einer passenden Lösung!
Da ich grad die letzte Woche mit einem Händler gesprochen habe hier brandaktuell:
-Das Kennzeichen muss in einem 30° Winkel stehen! -Bei seitlicher Montage muss es von einem 45° Seitenwinkel (d.h. andere Seite vom Rad) komplett sichtbar sein! -Es darf auch bei maximaler Zuladung nicht am Reifen streifen! -Das Rücklicht muss in der Fahrzeuglinie sein, d.h. keine seitliche Montage. Ausnahme sind die Kombieinheiten inkl. Blinker, jedoch nur im Paar! -By the way: Ab EZ 2011 sind die Blinker pflicht!
Ich hätte gerne ein kurzes Heck, bin mir aber unschlüssig wie ich es lösen soll, evt nur mit Kennzeichen ganz ohne Heckblech. Es gibt noch eine (meiner Ansicht nach) schöne Alternative von einem Zürcher Händler, wo das Kennzeichen neben der Sitzbank befestigt wurde, da scheiden sich jedoch die Geister.
Wenn andere Schweizer ihre Innovationen bekannt geben würden wäre ich voll dabei... Ich lass mich mal überraschen und fahre weiter!
Art. 140 VTS hat folgende Übergangsbestimmung: Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden, gilt bezüglich Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c über die Richtungsblinker das bisherige Recht.
Musste das wegen meiner KTM 690 Enduro Jg. 2011 abklären.
Leider hat meine EZ März 2013, ob ich das noch korrigieren kann?!
Mal eine Frage an die Leser: Gibt es eigentlich einen Halter, wo das Rücklicht direkt hinter der Sitzbank steht und das Kennzeichen als "Fender" dient? Man sieht im www öfters solche Umbauten, hab aber nie was offizielles gesehen.