Das funktioniert nicht. Dafür gibt es bei fast allen Versicherungen eine sog. "Geringfügigkeitsklausel".
Damit schützen sich die Versicherungen vor pensionierten Lehrern, Rechtsanwälten und anderen Querulanten.
Hatte ja schon erwähnt, darüber noch gar nicht nachgedacht zu haben. Darum geht es auch nicht.
Ich habe ja zunächst nur formal der Gebühr widersprochen und sie in der Höhe in Frage gestellt. Nun ist der Rechnungssteller in der Pflicht, die Höhe zu hinterlegen und die Gebühr notfalls erneut zu mahnen.
Praktisch wird er das in der Jahresendabrechnung versuchen, dazu aber müßte er zuvor auf meinen Widerspruch reagiert haben, sonst könnte er einen Formfehler begangen haben.
Natürlich kann man nun querulieren, ich hätte zuviel Zeit usw usw, wenn man selber nicht betroffen ist. Um dann um so lauter aufzuheulen, wenn dann das erste Mal 10 Euro Gebühr verlangt werden . Was soll´s , wenn es bezahlt wird....
Was mich stört ist die Verdrehung der Schuldfrage.
Da hält jemand die Bedingungen nicht ein, pünktliche Zahlung von Verbindlichkeiten und prangert dann die Reaktion darauf an. Das Problem ist doch selbst verschuldet. Das ist natürlich immer nur dann eine Ungerechtigkeit, wenn man selbst der säumige Zahler ist. Wäre die Lage umgekehrt, fände man die Gebühren selbstverständlich legitim.
Verantwortung für sein Handeln übernehmen wird eben immer nur bei andern eingefordert.
Im Grunde genau das gleiche wie bei den Bußgeldern für Verkehrsübertretungen.
Wenn ich mal eine Mahnung bekomme mit der Post überweise ich am selben Tag die Rechnung online aber ohne die Mahngebühr....
Soll mir erst mal jemand beweisen, dass der Brief nicht 1-2 Tage länger unterwegs war.....und als er dann eingetroffen ist hatte ich schon längst überwiesen....Meine Überweisung hat sich einfach mit Mahnung überschnitten....
Hat bisher schon immer geklappt....
LG PeWe
"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man malen!"
Was mich stört ist die Verdrehung der Schuldfrage.
Gruß Norbert
Aha, da liegt der Hase im Pfeffer.
Die Schuldfrage ist keine, da gebe ich Dir Recht. Es ist alleine meine Schuld. Gut , früher Rechnung, heute Abschlag, natürlich teurer und ohne Rechnung, aber gut, das mal nebenbei.
Das Thema ist eben also nicht die Schuld, sondern die Höhe der Mahngebühr, wie oben schon erwähnt. Bis zu welcher Höhe ist sie angemessen, ab welcher Höhe nicht mehr. Was wärest Du bereit, zu zahlen? Oder anders, bis zu welcher Höhe hälst Du eine Mahngebühr, gemessen am Aufwand, für legitim?
PeWe du bist ein Fuchs - ist aber nicht unbedingt empfehlenswert ... ich habe das vor Jahren nämlich auch mal bei genau deinem ehemaligem Arbeitgeber versucht und weiß daher daß diese Methode gerade nicht(überall) funktioniert ... die fehlenden Gebüren wurden auf dem Kundenkonto einfach mitgeschleppt und erschienen auf sämtlichen Folgerechnungen ...
Andere Firmen werden das vermutlich auch inzwischen genau so handhaben?!
Bei mir sind es meistens Arztrechnungen und da ich privat versichert bin und in Vorkasse gehen muss kann das dann schon mal ungewollt passieren weil die Abrechnung von der KK noch nicht da ist....
Und das hat bisher immer mit dieser Methode funktioniert...
LG PeWe
"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man malen!"
ich meine, da mal ein Urteil gelesen zu haben, wo diese Grenze gerichtlich auf 2,50 festgelegt war. Deshalb bin ich überhaupt auf die 5 Euro aufmerksam geworden und erlebe die als unverhältnismäßig gemessen am Aufwand.
auf 2,50 wurde es nicht festgenagelt, aber 2-3 € wurde offensichtlich mal vom gericht festgelegt
völlig richtig, daß jemand diesem Treiben entgegensteht!
Wenn ich meine Firmenkundschaft ansehe, darunter grosse "Weltfirmen", wobei diese die allerschlimmste Zahlungsmoral ganz offen zelebrieren, da bekommt man dann bspw. Briefe folgenden Inhalts:
Zitat "Angleichung unserer Zahlungsziele
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass wir im Zuge der Harmonisierung unsere Zahlungsziele mit unseren Partnern vereinheitlichen möchten und zukünftig alle Rechnungen nach 30 Tagen ausgleichen werden.
Sollten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keinen Widerspruch von Ihnen erhalten haben, gehen wir von ihrem Einverständnis aus."
..und die 30 Tage werden nur all zu gerne weit überschritten, weil sie immer neue Ausreden zum Aufschieben der ungeliebten Zahlungen finden!
Macht dies einmal umgekehrt oder beaufschlagt 5 Euro Mahngebühr...
Mein Partner bspw. schiebt jeden Monat knapp 18.000 Euro an Forderungen aus Rechnungen vor sich her.
Gruß Monti
-------------------------------------------------- Werner Fink sagte einmal: "Ich stehe solange hinter meinem Land, solange ich nicht sitzen muss, wenn ich nicht mehr hinter ihm stehe."
Zitat von Jörgs LinkZahlen Sie zu hohe Mahngebühren nicht. Verlangt jemand mehr als 3 Euro Mahnkosten von Ihnen, sollten Sie sich wehren. Schreiben Sie den Mahnenden an und weisen Sie ihn auf die Rechtsprechung zur Höhe der Mahnpauschalen hin. Verlangen Sie einen konkreten Nachweis für die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Sie können die Rechnung ohne Mahnkosten bezahlen. Sie riskieren nur, dass der Gläubiger sie nochmal anschreibt.
Die Tips stammen bestimmt vom DRV/DeutschenRechtsanwaltsVerein ...
Vielleicht wäre das eine elegante Gegenlösung: Du zahlst den Abschlag per Dauerauftrag. Das, was Du aus Versehen überzahlt hast, forderst Du brieflich per Überweisung zurück. Für Dich bleibt die Arbeit nahezu gleich, der eventuell geringfügige Zinsverlust (und Dein Porto) wiegt sicherlich die Mahngebühren nicht auf (sonst E-Mail) und dem Energetischen verursachst Du Aufwand, sicherst Arbeitsplätze in der Buchhaltung und freust Dich, sie mit ihren eigenen Waffen geschlagen zu haben.