Über was sich so manche Gedanken machen, ich bin mit meinem Gespann schon mehrmals mit der Corbin und Fußrasten über den TÜV, das hat wirklich keinen interessiert.
die W Sitzbank ist ein abnehmbares Teil, also nicht fest verschraubt. Wenn 2 Pers. Betrieb eingetragen ist im Schein, dann mußt Du einen Einzelsitz auch nicht eintragen lassen
Nach den Buchstaben des Gesetzes muss eine Änderung der Anzahl der Sitze eingetragen werden. Da dies in der Regel mit einer anderen Sitzbank einhergeht, muss dann auch die geprüft und eingetragen werden. Was im Grunde nur dann geschehen darf, wenn ein Materialgutachten vorliegt. Ebenso muss die stabile Befestigung geprüft werden. Somit darf diese Prüfung auch nur ein aaS durchführen. Wohlwollende Prüfer machen so einen Eintrag dann "wahlweise". Bei den kleinen Guzzis steht z.B. ab Werk schon "ww1" in der Zulassungbescheinigung unter Punkt S1. Es gibt in Deutschland natürlich auch Vorschriften zur Sitzlänge für eine oder zwei Personen.
In der Praxis fragt aber inzwischen kaum mal jemand danach, solange alles fest ist und vernünftig aussieht.
@Falcone ja was. Anzahl der Sitze oder Anzahl der SitzPlätze! Nomma. das is Grauzone, weil bei die W eh 2 Pers. Betrieb eingetragen, die Sitzbank aber " abnehmbar" und nicht fest verschraubt ist. Soweit mein Harley Latein
Einen Unterschied zwischen der Anzahl der Sitze und der Anzahl der Sitzplätze kennt der Gesetzgeber nicht. Die Anzahl der Sitzplätze ist zudem an die Größe der Sitzbank gekoppelt. Die Anzahl der Sitzplätze zählt zu den Grunddaten in der Zulassungsbescheinigung, denen das Fahrzeug entsprechen muss. Wenn in der ABE nichts anderes vermerkt ist (und das ist bei der W der Fall), so muss die Sitzbank 2 Sitzplätze aufweisen. Weist sie nur einen auf, muss genau genommen die Eintragung in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Ein Grauzone gibt es rein rechtlich hier nicht.
Ob die Sitzbank abnehmbar ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Nimmst du jetzt eine originale W-Sitzbank und lässt sie umpolstern, so ist das kein Problem, solange die Bank zweisitzig bleibt. Die Polsterung an sich ist in der ABE nicht beschrieben. Verkürzt du aber die Sitzfläche, so dass nur eine Person drauf sitzen kann, ist die Eintragung notwendig.
Verbaust du eine andere Sitzbank aus dem Zubehör, so ist zumindest ein Materialgutachten erforderlich und es muss eine Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen. Nur wenn die Bank eine ABE hat, darfst du sie einfach so verwenden, wenn sie zwei Sitzplätze hat. Ansonsten - siehe oben.
Und es kommt noch spitzfindiger: Die W hat eine ABE, zu der die beiden Haltegriffe zählen. Baust du die Haltegriffe ab, darfst du nur noch mit einer Person fahren. Also auch wenn du die Zweier-Sitzbank beibehältst und die Haltegriffe demontierst, müsstest du die Fahrzeugpapiere ändern lassen.
Soweit die Theorie.
In der Praxis kräht kein Hahn danach, solange die Bank vernünftig gemacht und vernünftig befestigt ist. Optische auffällige Bänke erregen aber schon mal die Aufmerksamkeit des Prüfers bei der HU oder bei einer Polizeikontrolle. Meine Höckerbank auf dem Caffer ist deswegen auch eingetragen.
Was habt ihr für komische Tüvler. Ich war mit dem Gespann und der Corbin (artigen) Einsitzerbank, sowie hinten keinen Blinker links sondern Kombi-Rücklicht (hatten wir hier schon mal diskutiert) beim Tüv und es hat dazu keiner was gesagt. Vielleicht lag es daran, dass sich einerseits so übers Gespann gefreut haben und andererseits, dass in meinen Papieren ein totaler Durcheinander bzgl. der Reifendimensionen war. (Fehler der Behörde.)
Ablenkung rulez.
Ich habe früher schon meine klapprigen Autos von meiner Freundin mit dem kurzen Röckchen vorfahren lassen.