ich habe eine Frage wegen der Eintragung des Lenkers. Ich dachte,vielleicht blauäugig, das es möglich ist, den Lenker an der W eintragen zu lassen. Der TÜV teilte mir aber gerade mit, das eine Eintragung nur mit einem Teilegutachten möglich ist und hat eine Eintragung abgelehnt. Ist denn der angebotene Lenker bei Dötsch und Wshop ein anderer ? Für Tips oder Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Das ist aber kein Teilegutachten, wie aktuell notwendig, sondern ein Gutachten nach der alten Form. Das kann, muss der TÜV aber nicht anerkennen. Meist funktioniert das aber damit.
der TÜV hat es schlicht abgelehnt und gesagt, sollte so ein Lenker an einer W eingetragen sein, wäre das illegal. Ich habe jetzt das Gutachten an einen anderen TÜV gefaxt, der mir von meinem Kawahändler empfohlen wurde, ich bin gespannt, auf die Reaktion . Wenn er das auch ablehnt, wird es wohl bald ein Angebot im Markt geben..... :o(
Zitat sollte so ein Lenker an einer W eingetragen sein, wäre das illegal.
Was ja Blödsinn ist. Um so was zu entscheiden, ist der Prüfer (aaS) ja schließlich da. Solche Prüfer gibt es immer wieder. Das sind die, die zwar das Maschinenbaustudium mit Ach und Krach geschafft haben, aber zu blöd sind, selbst was zu konstruieren und deswegen auch keine Verantwortung übernehmen wollen. Du hast es richtig gemacht: Einen anderen Prüfer suchen.
Sodele, ich war nun wieder beim TÜV Rheinland, diesmal in Wuppertal. 5 Minuten geschaut und der Lenker war eingetragen. Schon erstaunlich, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Aber egal, alles gut :o)