Du bist naiv. Wie soll der Ausreisefuzzi erkennen können, ob es sich bei den amtlich bestätigten mit- und eingeführten Dingen um dieselben handelt, die mit- und ausgeführt werden?
Dieter
In Zeiten von Digitalkamera gibt es keine Möglichkeit die Mopeds zu fotografieren und diese dann evtl. im Zollcomputer (haben die denn sowas überhaupt, und wenn ja, warum?) bei der Ausreise abzurufen und zu vergleichen? Wär jetzt mal so ein Gedanke von mir... Könnten ja eine kleine Gebühr dafür in Anspruch nehmen, also ich meine klein, keine Abzocke!
Vielleicht denke ich zu praktisch, nicht wie so ein staatsschützender Grenzer?
Ok, wenn ich das Gewese um grenzüberschreitende Pizzadienste sehe, dann wundert mich nix mehr. Würde mich nicht in erstaunen versetzen, wenn sie ein auf deutschem Boden verzehrtes Menü bei Grenzübertritt auch noch mit Zollgebühr belegen wollen, denn schließlich führt man es ein (Hä? man hat es eingeführt), aber man lässt es als Ausscheidung hier... Jessas!
..und ja, ich mache keine Ausnahme in meinem Groll gegen Staaten!!! Die einen sind mir so lieb wie die anderen!
Gruß Monti
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dass es für den Pizzabäcker in der Schweiz ein bisschen unglücklich ist, wenn der Markt mit Pizza aus dem benachbarten Billiglohnland überschwemmt wird und er seine Leute entlassen muss, ist halt die Kehrseite der Geschichte.
Also bei dem ganzen Aufwand mit Papierle und Zoll täte ich persönlich lieber über Österreich foan. Ausserdem is da der Sprit billiger und das Mittagessen auch
Zitat wenn sie ein auf deutschem Boden verzehrtes Menü bei Grenzübertritt auch noch mit Zollgebühr belegen wollen,
Umgekehrt: Du kannst die MWSt. zurückbekommen.
Kleines Problem, denn in der Filiale verzehrt ist dein pappiger Hamburger mit 7% MwSt. beaufschlagt, haste ihn unterwegs (Neudeutsch "togo") gefressen sind es 19% MwSt!
Sisso! (Die Erklärung zu diesem unterschiedlichen MwSt. für ein und das gleiche Produkt würde mich interessieren. Wo liegt denn der "Mehrwert"?)
Der Ducky gefällt mir, der denkt praktisch!
Gruß Monti
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Nein , es ist eben nicht so ! Nur wenn Du Deinen Hamburger "Zum Mitnehmen " bei dem Hamburger Brater kaufst und diesen eben nicht im Restaurant verzehrst, gilt der ermässigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. http://www.dehoga-hamburg.de/home/thema_...O04KnlS9icRtzPy http://www.systemgastronomie-online.de/?...:Mehrwertsteuer etwas einfacher, damit es auch alle verstehen, auch die Taxifahrer ! Mach Dich doch erst mal schlau, Du Reiter der Apokalypse mit deinem vierrädrigen elfenbeinfarbigen , vielleicht sogar schwäbischen Eisenpferd
Kann natürlich auch sein, daß es zum Mitnehmen 7% sind und beim Restaurantverzehr 19%. Ändert aber nix an meiner Frage nach dem "Mehrwert" für das gleiche Produkt!
Was, wenn ich im Restaurant die Portion zur Hälfte gefressen, die andere Hälfte mitnehme? Bekomme ich die Differenz an zuviel entrichteter MwSt. zurück?
Habe ich doch dann zuviel abgeführt an MwSt!
Wenn wir schon so überkorrekt sind im Ländle, dann ...
Ha, beim nächsten Restaurantbesuch sag ich es sei zum Mitnehmen und verspeise das Menü dort! Will auch einmal Steuersünder sein
Gruß Monti
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Nochmal zum Mitschreiben, dafür frägt die Servicemitarbeiterin an der Kasse : zum MITNEHMEN ODER HIER ESSEN ? und tippt dann 19% oder 7% in die Kasse bei MWSt ein. Ob Du dann die Hälfte im Restaurant runterschlingst und die andere Hälfte erst draussen ist irrrelevant.
Wenn Du Dich aber an der Kasse nicht entscheiden kannst, ob der steuerlichen Problematik,hoffe ich, daß hinter Dir keine Schlange von ausgehungerten 1% ern steht, die Dich dann nonverbal zu einer schnellen Entscheidung drängen könnten...
Forderst du mich gerade zur "Steuervermeidung" auf?
Zitat zum MITNEHMEN ODER HIER ESSEN
Jessas, muß ich da schon korrekt drauf antworten? Steht das in einem der vielen, vielen Gesetzestexte? Ich wollte aber doch nur eine Mahlzeit zu mir nehmen...
Da sag ich doch dann beim nächsten Besuch (ich gehe aber lieber in ein richtiges Restaurant, da stehens normalerweis' nicht hinter mir am Tresen) es sei zum "ausser Haus Verzehr" . Habe ich zwar den gleichen Betrag für die Speisen abzudrücken, aber das Restaurant spart sich 12 % an USt. (Der Brundi mal einen Gefallen getan, statt MwSt. nun USt.)
Gruß Monti
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Du hast es nicht verstanden, die Wahl zwischen 7 % und 19% geht nur bei möglichem Ausser Haus Verkauf von Lebensmitteln. Im normalen Restaurant ist das so nicht vorgesehen.Warst Du noch nie in einem normalen Restaurant ? http://www.systemgastronomie-online.de/?...:Mehrwertsteuer schau doch noch mal auf diesem Link nach, vielleicht erhellt es Dich etwas......
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JA, "zwecklos" für Bürokraten! Nur für die! Für Vernunftbegabte ergibt meine Kritik einen Sinn!
Gruß Monti
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Zitat JA, "zwecklos" für Bürokraten! Nur für die! Für Vernunftbegabte ergibt meine Kritik einen Sinn!
Was möchte uns dieser pedantische Frankfurter Taxifahrer damit sagen? Das der geduldig die Steuerproblematik erklärende Herr aus Südbaden nicht vernunftbegabt ist?
Es ging ihm nicht darum darzulegen ob das sinnvoll ist oder nicht!