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Dieses Thema hat 28 Antworten
und wurde 1.037 mal aufgerufen
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Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

09.02.2015 20:18
#16 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Man könnte ihn mit Pfeil und Bogen, wie dem Ötzi damals... !

Ach, jetzt vermische ich schon die Freds!


Gruß
Monti

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996 Offline




Beiträge: 1.650

09.02.2015 21:03
#17 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Ich bin vor 2 Jahren während meiner Tätigkeit bei der Feuerwehr angezeigt worden wegen unnötigen laufenlassen des Motors............ich saß im Einsatzleitwagen bei Außentemperturen unter null Grad, wir hatten einen Wohnhausbrand in voller Ausdehnung mit 5 benachbarten Feuerwehren und ich durfte ganz aleine den Funkverkehr und die Einsatzdokumentation machen.

Verfahren eingestellt, aber der anzeigende Anwohner mocht die Abgas nicht riechen und seine Frau konnte nicht schlafen. So sind die Leute, wenns beim Nachbarn ist dann ist es schon egal nur nicht gestört werden.
Ich frage mich nur welche Honks von Polizei die Anzeige aufgenommen haben?

Gruß Ralf

...der sich gerade versucht das Motorradfahren abzugewöhnen....

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.568

09.02.2015 22:34
#18 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Warum das?
"Gute Gewohnheiten" sollte Man(n) beibehalten.

Wisedrum

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.845

09.02.2015 23:30
#19 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

So was nennt man wohl das "Sankt-Florian-Prinzip".

Nach dem Motto "Heiliger Sankt Florian / Verschon' mein Haus / Zünd' and're an!"

Gruß,
Mattes

pelegrino Offline




Beiträge: 51.260

10.02.2015 01:03
#20 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Naja, ist immer so 'ne Sache ...

Polizei und Rettungsdienst/Feuerwehr hat Sonderrechte. Die haben sie immer, wenn sie im Einsatz sind - egal, ob sie dabei die Fackeln und Tröten anhaben, oder auch nicht . Blaulicht und Horn sind lediglich Signale, um andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, das sie doch bitte dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt gewähren mögen . Wenn denn dann doch mal was passiert, dann ist der Fahrer erstmal dran ! Dann muß notfals ein Gericht klären, was da angebracht war, und was vielleicht nicht - so ist das. Und das zu Recht: jeder Verkehrsteinehmer muß bei Grünlicht erst einmal darauf vertrauen können, daß z.B. keiner mal so eben von der Seite über die Kreuzung brettert! Da muß der Blaulichtfahrer schon alle Sorgfalt walten lassen, damit nichts passiert!
Wenn dann irgend ein Heiopei meint, er müsse die Blaulichtleute disziplinieren, ist das mal wieder 'ne andere Sache ... ich käme da im Traum nicht drauf, da diesbezüglich aktiv zu werden .

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

10.02.2015 06:39
#21 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Zitat von pelegrino im Beitrag #20



Dann muß notfals ein Gericht klären, was da angebracht war, und was vielleicht nicht - so ist das. Und das zu Recht: jeder Verkehrsteinehmer muß bei Grünlicht erst einmal darauf vertrauen können, daß z.B. keiner mal so eben von der Seite über die Kreuzung brettert!



Ist das eine deutsche Krankheit? Richter, Gericht, Gesetz, Disziplinierung, Strafe?

"Bei Grün fahren, bei Rot stoppen!" Man überlässt das Denken einer Lichtzeichenanlage?

Was lobe ich mir die Italiener (oder sind die mittlerweile auch schon eingedeutscht?), die beachteten die Lichtzeichenanlage erst gar nicht, da passierte merkwürdigerweis' -und entgegen meinen urdeutschen Befürchtungen- gar nix.
Warum nur? Na, weil sie selbst bei grünem Lichtlein eben nicht losbrettern, da doch aus der Kreuzung ein anderes Fahrzeug die Richtung kreuzen könnte, welches eben das Rotlicht nicht beachtet.

Gruß
Monti

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Brundi Offline



Beiträge: 33.231

10.02.2015 06:42
#22 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #21
Ist das eine deutsche Krankheit? Richter, Gericht, Gesetz, Disziplinierung, Strafe?
Wird zumindest immer wieder gern behauptet!

Grüße
Brundi

gerry Offline




Beiträge: 3.943

10.02.2015 08:20
#23 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Zitat von pelegrino im Beitrag #20
Naja, ist immer so 'ne Sache ...

Polizei und Rettungsdienst/Feuerwehr hat Sonderrechte. Die haben sie immer, wenn sie im Einsatz sind - egal, ob sie dabei die Fackeln und Tröten anhaben, oder auch nicht .


Nach meiner Info haben Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr Hoheitsrechte während Rettungsdienste nur Sonderrechte haben.
Dies bedeutet, das Rettungsfahrzeuge nicht automatisch bei Rot über eine Ampelkreuzung fahren dürfen - die anderen 3 genannten schon.

Aber meine Info liegt schon etliche Jahre zurück - vielleicht hat sich da ja inzwischen einiges geändert.

Aber ich hoffe für die Person, die den Notarzt angezeigt hat, das sie nie in die Situation gerät, das sie dringend einen Notazt braucht.

Gruß Gerry



zzzz

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

10.02.2015 08:21
#24 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

@monit: am deutschen Wesen soll die EU genehsen
ne mal Spaß beiseite, in Italien bleiben die mittlerweile an jeder Ampel stehen, sie rasen nicht mehr so wie noch vor 20, 30 Jahren, woll auch, weil die Strafen horrend sind.
Nur das Zusammenspiel Roller, Mopetts und Dosen funktioniert viel besser als bei uns. Krankenwagen lassen die Italiener immer brav durch, sofern Sie's können, denn die Sträßchen in Italiens Städten sind mittelalterlich eng und oft verstopft, da geht dann gar nix mehr.

Der hier besprochene KW Fahrer wurde übrigens mittlerweile, gottseidank, freigesprochen!

VG

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Rolf Offline




Beiträge: 1.150

11.02.2015 12:22
#25 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #21
Was lobe ich mir die Italiener (...), die beachteten die Lichtzeichenanlage erst gar nicht, da passierte merkwürdigerweis' -und entgegen meinen urdeutschen Befürchtungen- gar nix.



Wenn man die Anzahl der Verkehrstoten als "gar nix" interpretiert ist die Aussage richtig.

Ansonsten liegen dabei die Italiener vor den Deutschen aber immer noch hinter z.B. den Indern.

Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Beachten von Lichtzeichenanlagen und der Anzahl der Verkehrstoten.
Die Intelligenz scheint also in diesem Fall eher auf seiten der Ampel zu liegen.

Dies sieht sicherlich der Stammtisch und der ADAC nicht ganz so und mir wäre es andersherum auch lieber.

996 Offline




Beiträge: 1.650

11.02.2015 20:55
#26 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Hoheitsrechte gibts nicht. Es gibt hoheitliche Aufgaben.
Sonderechte sind immer bei diesen Fahrzeugen wenn Blaulicht und Martinhorn gleichzeitig geschaltet ist.
Weiterhin gilt es darf nichts passieren sonst ist die Sorgfaltspflicht verletzt denn die muss man immer beachten.
Ein Fahrzeug nur allein mit Blaulicht dient nur der Warnung vor einer Gefahr.

Die Rechtsprechung verdonnert die Fahrer beim Unfall trotz Sonderechten. Weiterhin wird die Benutzung von Sonderrechten immer von den Leitenden angeordnet.
Bei der Feuerwehr geschieht das zB bei der Alarmierung mit der Wortwahl: Einsatz oder Alarm

Gruß Ralf

...der sich gerade versucht das Motorradfahren abzugewöhnen....

Hans-Peter Offline




Beiträge: 26.611

11.02.2015 21:41
#27 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Zitat von Rolf im Beitrag #25
Wenn man die Anzahl der Verkehrstoten ...


Übrigens: Über 47 Millionen seit Erfindung des Automobils (bis 2013)!

Manch anderes, gefährliches Spielzeug wäre längst verboten...

Gruß
Hans-Peter

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

12.02.2015 06:31
#28 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

@Hans-Peter : dann tät mich aber interessieren wieviel Milliarden seit Erfindung von diesem Spielzeig hiet draufgingen



http://www.hermann-historica-archiv.de/a...8_max/95738.jpg

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FastFranky Offline



Beiträge: 135

12.02.2015 09:23
#29 RE: Anzeige gegen Notarzt! Antworten

Steht alles im §35 und 38 stvo.

Blaulicht = Sonderrecht

Wegerecht = Blaulicht UND Martinshorn

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