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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 457 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
ganzjahresfahrer Offline



Beiträge: 940

04.11.2014 14:28
Frage zu Fahrzeugbescheinigung Teil I Antworten

Hallo

Vielleicht kann uns jemand helfen. Es geht um zwei Eintragungen im neuen Fahrzeugschein und die ab dem 1.11.14 geltende Pflicht, ein Reifendruckkontrollsystem im Fahrzeug zu haben. Wichtig dafür sind zwei Daten: Datum der Erstzulassung (nach dem 31.10.14) oder Datum der Typzulassung oder ABE (nach dem 31.10.2013).

In unserem Fahrzeugschein für unseren neuen Corsa D steht nun folgendes untereinander:

K: e1*2001/116*0379*27
6: 27.01.2014

und die Erläuterung sagt dazu:

K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
6: Datum zu K

Was ist mit 'Datum zu K' gemeint?
Wann wurde die EG-Typgenehmigung erteilt? (2001?)

und wech isser, der ganzjahresfahrer
---
Oberhausen - Woanders is auch Scheisse

highlandgreen Offline



Beiträge: 1.858

04.11.2014 15:09
#2 RE: Frage zu Fahrzeugbescheinigung Teil I Antworten

Moin,

vielleicht hilft dir das weiter:

Zitat
Das kann man nur am Fahrzeugschein ablesen. Da kann ich das Datum der Typengenehmigung ablesen und das Datum der Erstzulassung. Wenn es ab
1.11.2012 neu Typengenehmigt ist, dann sollte man einen Fachmann gucken
lassen, ob es unter die EU-Verordnung fällt.“



Hier noch ein Link: Reifendruck

Gruß Stefan

"If it has tits or wheels, it will give problems"

Falcone Online




Beiträge: 112.470

04.11.2014 19:27
#3 RE: Frage zu Fahrzeugbescheinigung Teil I Antworten

Wie du schon richtig schreibst; K ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE und das dazugehörige Datum, an der diese erstellt wurde. Also regelmäßig nicht die Erstzulassung.
Das Datum der Erstzulassung findest du unter "B".
Oben links, zweite Zeile.

Grüße
Falcone

ganzjahresfahrer Offline



Beiträge: 940

04.11.2014 22:54
#4 RE: Frage zu Fahrzeugbescheinigung Teil I Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #3
Wie du schon richtig schreibst; K ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE und das dazugehörige Datum, an der diese erstellt wurde.


Danke für Deine Antwort. Aber welches Datum genau ist gemeint? Die Typgenehmigung für den Corsa D wurde doch nicht erst 2014 erteilt, die ist deutlich älter.

Was mich interessiert, ist, welches Datum denn jetzt unter Punkt 6 steht?

Ich vermute, dass das der Tag ist, an dem der Corsa seine Papiere vom KBA bekommen hat. Aber wer weiss ...

und wech isser, der ganzjahresfahrer
---
Oberhausen - Woanders is auch Scheisse

Falcone Online




Beiträge: 112.470

05.11.2014 07:38
#5 RE: Frage zu Fahrzeugbescheinigung Teil I Antworten

Nein, Punkt 6 ist das Erstellungsdatum der ECE-Typgenehmigung oder ABE. Die wird auch dann erneuert, wenn sich was wesentliches am Fahrzeug geändert hat, zum Beispiel der Schadstoffausstoß oder ähnliches.
Die hast diese Unterlagen doch: Das COC-Papier
Da kannst du doch nach dem Datum schauen, wann diese ausgestellt wurde. vermutlich ist das identisch mit diesem Eintrag unter 6
Für die W650 gibt es beispielsweise zwei ABEs einmal für die ohne Kat und eine zweite für die mit Kat.
Den Corsa D gab es ja bis 2014. Möglicherweise ist das tatsächlich noch mal eine Typgenehmigung entstanden, ich kann es dir nicht sagen.
Die letzte Zahl deutet jedenfalls darauf hin, dass es bereits die 27. Typgenehmigung für den Corsa D ist.

Grüße
Falcone

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