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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 1.225 mal aufgerufen
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pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

06.10.2014 13:18
#16 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

Zitat
...und ich hätte geschwiegen wie ein Grab...

Mit 16

Glaub' ich nicht ...

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

06.10.2014 13:29
#17 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

Zitat von Diogenes800 im Beitrag #9


Da lobe ich mir doch die BRD..

Da darf man mit Geschwistern, bald mit Tieren..


800er Gruss


ersteres ist im Gespräch und noch lange nicht sicher das es kommt, letzteres ist nicht "bald" sondern seit kurzem "nicht mehr" erlaubt, von 1969 bis 2013 gab es in D dazu kein Gesetz, inzwischen aber doch wieder und es gibt keine Bestrebung es noch mal abzuschaffen.
Allerdings war es zwischen 1969 und 2013 möglich jemanden wegen Sachbeschädigung anzuzeigen wenn er mit einem Tier poppte das ihm nicht gehört hat.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
Bruno, für immer in unseren Herzen

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

06.10.2014 20:07
#18 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

Zitat von pelegrino im Beitrag #16

Zitat
...und ich hätte geschwiegen wie ein Grab...
Mit 16

Glaub' ich nicht ...




Könnte mir vorstellen, daß ich bei solch einem "Lehrkörper" garantiert gerne in die Schule gegangen wäre, aber ich hatte leider nicht das Vergnügen...
Da waren nur grenzdebile olle Schachteln dabei, teilweise Emanzen von allerschlimmster Art.
Mußte mich dann halt mit meinen Mitschülerinnen abgeben... Naja, ging auch irgendwie.

Gruß
Monti

--------------------------------------------------

Kann Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten.
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neuernick Offline




Beiträge: 2.979

07.10.2014 09:30
#19 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

habt ihr euch mal eurer reaktionen ausgemalt wenn das 2 Maennliche Lehrkoerper gewesen Waeren und die ein 16 jaehriges maedel geknallt haetten??

Cheers
Volki

Lieber Glücklich als im Recht

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

07.10.2014 10:19
#20 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

Natürlich ist es "verwerflich", wenn "Schutzbefohlene" derart "ausgenutzt" werden.

Bei den doch recht jungen Lehrerinnen und dem 16 jährigen in dem Falle gehe ich einfach davon aus (steht auch so im Artikel), daß es auf Freiwilligkeit aller Seiten beruhte.
Zudem gehe ich davon aus, daß bei dem Jungchen , wenn er denn nicht entsprechende Ambitionen gehegt hätte, rein gar nichts gelaufen wäre.
Ich gehe da ganz pragmatisch von mir selbst aus, denn ich war auch mal ein 16 Jähriger unter Saft stehender Jugendlicher, der bei einer solchen Gelegenheit eventuell nicht unbedingt "Nein" gesagt hätte.

Aber 17 Jahre Haft fürs Schnackseln? Wenige Monate später hätte er dann ganz offiziell dürfen, da 17 Jahre alt ?

Gruß Monti

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Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

07.10.2014 11:02
#21 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

Zitat
Zitat von Diogenes800 im Beitrag #9


Da lobe ich mir doch die BRD..

Da darf man mit Geschwistern, bald mit Tieren..


800er Gruss


ersteres ist im Gespräch und noch lange nicht sicher das es kommt, letzteres ist nicht "bald" sondern seit kurzem "nicht mehr" erlaubt, von 1969 bis 2013 gab es in D dazu kein Gesetz, inzwischen aber doch wieder und es gibt keine Bestrebung es noch mal abzuschaffen.
Allerdings war es zwischen 1969 und 2013 möglich jemanden wegen Sachbeschädigung anzuzeigen wenn er mit einem Tier poppte das ihm nicht gehört hat.




Mit Geschwistern ist laut § 173 Strafgesetzbuch. Absatz 2 regelt das Verbot. Strafandrohung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Sexueller Umgang mit Tieren ist nicht strafbewehrt, wohl aber die Verbreitung und zugänglich machen von Tierpornografie (§ 184 a, bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).

Kurios die Definitionen in den Kommentaren: Dazu sei "körperliche Berühung erforderlich" (übrigens auch an toten Tieren). Allerdings müssen Tätigkeiten und Verhalten "als Betätigung menschlicher Sexualität erscheinen"... "Nicht ausreichend sind Handlungen, die sich allein auf tierisches Fortpflanzungsverhalten beziehen."
Alles ziemlich umstritten.

Damit ist aber klar, daß ein Film wild kolpulierender Mäuse straffrei ist, ebenso Lehrfilme aller Art.

Die Gesetzgebung zu sexuellen Selbstbestimmung ist sowieso sehr umfangreich und äußerst kurios, teilweise auch weltfremd und der aktuellen Entwicklung immer etwas hinterher.
Wer mag, lese mal § 173 - 184g am besten mit Erläuterungen, Anhängen, Kommentaren (vergl. Beck Verlag).

C4

neuernick Offline




Beiträge: 2.979

07.10.2014 12:12
#22 RE: Zur falschen Zeit am falschen Ort Antworten

[quote="Luja-sog-i"
Aber 17 Jahre Haft fürs schnackseln?

Gruß Monti[/quote]

Kulturelle unterschiede


Amiland, 17 jahre haft fuer schnakseln er hat halt "penis in vagina..."
ein B job ist halt kein seks. also kein stress
nacht um 1 mit 69 stat 50 sachen fahren.. really stress, und teuer
besoffen fahren, auto und alles kann und darf in den besitz der Allgemeinheit uebergehen


9 jaehrige mit knarren rumrennen - kein proplem
andere menschen abknallen (sonlage sie zu minderheiten gehoeren) kein proplem
Motorradrahmen aus packdraht und kaugummi kein proplem
aus zwei autos eins mit hartlot und has basteln... kein proplem
Behinderte im alltag diskriminieren wie das hier gang und gebe ist, UN-DENK-BAR

es ist halt anders, einfach nur anders.
nicht besser, nicht schlechter, anders
nach dem ich das ne weile lang kennenlernen durfte, bin ich sehr sehr froh das ich in D lebe

Cheers
Volki

Lieber Glücklich als im Recht

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