ersteres ist im Gespräch und noch lange nicht sicher das es kommt, letzteres ist nicht "bald" sondern seit kurzem "nicht mehr" erlaubt, von 1969 bis 2013 gab es in D dazu kein Gesetz, inzwischen aber doch wieder und es gibt keine Bestrebung es noch mal abzuschaffen. Allerdings war es zwischen 1969 und 2013 möglich jemanden wegen Sachbeschädigung anzuzeigen wenn er mit einem Tier poppte das ihm nicht gehört hat.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat ...und ich hätte geschwiegen wie ein Grab...
Mit 16
Glaub' ich nicht ...
Könnte mir vorstellen, daß ich bei solch einem "Lehrkörper" garantiert gerne in die Schule gegangen wäre, aber ich hatte leider nicht das Vergnügen... Da waren nur grenzdebile olle Schachteln dabei, teilweise Emanzen von allerschlimmster Art. Mußte mich dann halt mit meinen Mitschülerinnen abgeben... Naja, ging auch irgendwie.
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Natürlich ist es "verwerflich", wenn "Schutzbefohlene" derart "ausgenutzt" werden.
Bei den doch recht jungen Lehrerinnen und dem 16 jährigen in dem Falle gehe ich einfach davon aus (steht auch so im Artikel), daß es auf Freiwilligkeit aller Seiten beruhte. Zudem gehe ich davon aus, daß bei dem Jungchen , wenn er denn nicht entsprechende Ambitionen gehegt hätte, rein gar nichts gelaufen wäre. Ich gehe da ganz pragmatisch von mir selbst aus, denn ich war auch mal ein 16 Jähriger unter Saft stehender Jugendlicher, der bei einer solchen Gelegenheit eventuell nicht unbedingt "Nein" gesagt hätte.
Aber 17 Jahre Haft fürs Schnackseln? Wenige Monate später hätte er dann ganz offiziell dürfen, da 17 Jahre alt ?
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ersteres ist im Gespräch und noch lange nicht sicher das es kommt, letzteres ist nicht "bald" sondern seit kurzem "nicht mehr" erlaubt, von 1969 bis 2013 gab es in D dazu kein Gesetz, inzwischen aber doch wieder und es gibt keine Bestrebung es noch mal abzuschaffen. Allerdings war es zwischen 1969 und 2013 möglich jemanden wegen Sachbeschädigung anzuzeigen wenn er mit einem Tier poppte das ihm nicht gehört hat.
Mit Geschwistern ist laut § 173 Strafgesetzbuch. Absatz 2 regelt das Verbot. Strafandrohung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Sexueller Umgang mit Tieren ist nicht strafbewehrt, wohl aber die Verbreitung und zugänglich machen von Tierpornografie (§ 184 a, bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe).
Kurios die Definitionen in den Kommentaren: Dazu sei "körperliche Berühung erforderlich" (übrigens auch an toten Tieren). Allerdings müssen Tätigkeiten und Verhalten "als Betätigung menschlicher Sexualität erscheinen"... "Nicht ausreichend sind Handlungen, die sich allein auf tierisches Fortpflanzungsverhalten beziehen." Alles ziemlich umstritten.
Damit ist aber klar, daß ein Film wild kolpulierender Mäuse straffrei ist, ebenso Lehrfilme aller Art.
Die Gesetzgebung zu sexuellen Selbstbestimmung ist sowieso sehr umfangreich und äußerst kurios, teilweise auch weltfremd und der aktuellen Entwicklung immer etwas hinterher. Wer mag, lese mal § 173 - 184g am besten mit Erläuterungen, Anhängen, Kommentaren (vergl. Beck Verlag).
[quote="Luja-sog-i" Aber 17 Jahre Haft fürs schnackseln?
Gruß Monti[/quote]
Kulturelle unterschiede
Amiland, 17 jahre haft fuer schnakseln er hat halt "penis in vagina..." ein B job ist halt kein seks. also kein stress nacht um 1 mit 69 stat 50 sachen fahren.. really stress, und teuer besoffen fahren, auto und alles kann und darf in den besitz der Allgemeinheit uebergehen
9 jaehrige mit knarren rumrennen - kein proplem andere menschen abknallen (sonlage sie zu minderheiten gehoeren) kein proplem Motorradrahmen aus packdraht und kaugummi kein proplem aus zwei autos eins mit hartlot und has basteln... kein proplem Behinderte im alltag diskriminieren wie das hier gang und gebe ist, UN-DENK-BAR
es ist halt anders, einfach nur anders. nicht besser, nicht schlechter, anders nach dem ich das ne weile lang kennenlernen durfte, bin ich sehr sehr froh das ich in D lebe