Zitat von Schotte im Beitrag #6Komischerweise kriegen ja alle diese Schreiben vom Zoll ... blos ihc irgendwie nicht!
Hab nämlich noch für keines meiner Fahrzeuge eins bekommen ... seltsam.
Schotte
Das hängt davon ab ob man ein Fahrzeug ehemals mit oder ohne Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer angemeldet hat. Wenn die bereits eine Einzugsermächtigung besitzen melden die sich auch nicht. Wenn die keine Einzugsermächtigung haben dann schreiben sie Dir, dass Du zukünftig nicht mehr an die Entrichtung der Steuer erinnert wirst, sondern dass Du selbst daran zu denken hast und sie teilen Dir die Bankverbindung des Zollamtes mit.
Zitat von Duck Dunn im Beitrag #7108 Öcken zieht mir das Zollamt Ulm?!? ein!
mal gespannt, wann ich den Rest von meinem abgemeldeten Karren wieder rauskrieg.......
Da wird es Dir so ergehen wie mir. Ich habe meinen PKW vor einigen Wochen zur Verschrottung gegeben. Nun hat sich das Zollamt bei mir gemeldet, dass ich eine Rückerstattung der KFZ-Steuer in Höhe von 18,-€ zu erhalten habe. In dem Schreiben haben sie mir alle Daten von mir und meinem ehemaligen Fahrzeug aufgelistet, um anschließend die Frechheit zu besitzen mir mitzuteilen, dass ich ihnen für die Rückerstattung meine Bankverbindung schriftlich mitteilen soll. Arschgeigen, als ob sie die vom ehemals zuständigen Finanzamt nicht mitgeteilt bekommen können.
@d-back20 : ah, daher wehr der Wind! Also noch mehr administrativer und bürokratischer Aufwand! Ich könnt grad wieder zum Monti oder zum Sprengstoff werden
Zitat Wenn die keine Einzugsermächtigung haben dann schreiben sie Dir
Die haben aber eine Einzugsermächtigung, hier in Rlp bekommste gar kein Fahrzeug mehr angemeldet, wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilst.
Ja heute geht es nicht mehr ohne Einzugsermächtigung. Mein Auto, welches ich nicht mehr besitze, hatte ich aber 2003 angemeldet und das ging zu dieser Zeit noch ohne Einzugsermächtigung.
Das geht im Prinzip immer noch ohne Einzugsermächtigung, denn die kann ja direkt widerrufen wenn das Fahrzeug angemeldet ist, das ist also eine total sinnvolle Maßnahme. Das Blöde ist halt, daß ja keine Steuerbescheide mehr verschickt werden und man selber wissen muß, wann die Steuer fällig wird. Man kann sich natürlich auch eine Mahnung schicken lassen, die dann allerdings mit 50 Cent zu buche schlägt.
Ja, man muss mitdenken! Oder es sich im Kalender vermerken. Grund ist: Maut = Bundeskasse, weshalb das nun eine Bundesbehörde macht (Zoll). Kfz-Steuer = Länderkasse Verrechnung Steuer mit Maut für in Dtl. angemeldete Fahrzeuge macht nun eben sinnigerweise der Zoll. Da die Länder aber nicht auf diese Einnahmen verzichten werden, muss wieder eine innere Verrechnung Bund-Länder, und evtl. Kommunen her, wenn sich die Mautpflicht auch auf kommunale Straßen erstrecken soll. Aber das ist noch nicht abschließend.