Dieses Jahr wollen die offenbar kein Geld. Sonst kam die Rechnung immer Anfang März ( Bruchstrichfahrer 4/10). Dieses Jahr kommt nichts. Ob die das beim Zoll nicht gebacken bekommen ne Rechnug zu schicken? Oder die haben mich gelöscht, als Gegenleistung weil ich mal zwei Steuernummern hatte? Sind zwar nur 30 Ocken, die scheinen es nicht nötig zu haben. Werner
Die meisten Zulassungstellen verlangen bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Diese gilt dann bis auf weiteres, d.h. bis zur Um-/Abmeldung. Ein jährlicher Steuerbescheid für die KfZ-Steuer ist nicht zwingend. Du bist also zahlungspflichtig ohne Einzelmitteilung.
Verjährung für Steuerschuld liegt, glaub ich, bei 4 Jahren, kann auch 5 Jahre sein. Man kann ja nie ausschließen, dass die EDV spinnt, aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Ich glaube aber auch nicht, dass Du verpflichtet bist, selbsttätig darauf hinzuweisen.
Zitat Du bist also zahlungspflichtig ohne Einzelmitteilung.
Die haben keine Einzugsermächtigung, ...
wie schon vorher angemerkt: ohne Lastschrift keine Zulassung. Bei den älteren Verfahren hast Du eine Bringschuld, da brauchen die keine Aufforderung zu senden, höchstens als Mahnung mit Zuschlag. Die Kontoverbindung hat sich übrigens nicht geändert.
Ich habe gehört, keine Zahlung ohne Bescheid. Der Preis könnte sich doch auch geändert haben? Außerdem gabs bisher immer eine Rechnung.
Zitat Die Kontoverbindung hat sich übrigens nicht geändert.
Und woher soll man das wissen? In der Presse kam nur, daß das F-Amt das nicht mehr macht, sondern jetzt der Zoll. Wenn das Konto ein anderes ist, dann versuch mal hinterher dein Geld vom falschen Konto zurück zu bekommen. Sicher ists ne Bringschuld, aber es muß einem auch die Chance zum Bringen gegeben werden, ne Kasse gibts auch nicht mehr. Und ne Einzugsermächtigung ist eben kein Bring sonder ein Hol.
Zitat von Turtle im Beitrag #13Ich habe gehört, keine Zahlung ohne Bescheid. Der Preis könnte sich doch auch geändert haben? Außerdem gabs bisher immer eine Rechnung.
Solange sich die Steuer nicht ändert, zahlst Du brav den Betrag aus dem letzten Steuerbescheid, und was bisher war, ist kein Maßstab.
Sei froh, wenn Du keine Mahnung bekommst. Die habe ich bekommen, als irgendein Auto durch den Händler zugelassen wurde und die Lastschriftermächtigung angeblich nicht gestimmt hat. War aber nicht der Rede wert.
Bei uns werden die Kontendaten sofort überprüft, falsche Angaben nicht möglich. Habe ich mal als kleinen Akt von Zivilcourage versucht, falsche Kontodaten ---> erwischt.
In Steuerbscheiden steht in der Regel eine Summe und ein FälligkeitsDATUM, das jährlich wirksam wird, bis der Bescheid geändert oder aufgehoben wird.