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Dieses Thema hat 35 Antworten
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Turtle Offline




Beiträge: 15.096

10.04.2014 13:44
KFZ Steuer Antworten

Dieses Jahr wollen die offenbar kein Geld.
Sonst kam die Rechnung immer Anfang März ( Bruchstrichfahrer 4/10). Dieses Jahr kommt nichts.
Ob die das beim Zoll nicht gebacken bekommen ne Rechnug zu schicken?
Oder die haben mich gelöscht, als Gegenleistung weil ich mal zwei Steuernummern hatte?
Sind zwar nur 30 Ocken, die scheinen es nicht nötig zu haben.
Werner

Auro loquente omnis oratio inanis est!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

10.04.2014 14:06
#2 RE: KFZ Steuer Antworten

Keine Sorge - wenn die Geld kriegen, dann holen sie sich das auch noch ...

gut Ding braucht Weile , vor allem bei Behörden, die ihre Aufgaben neu regeln ...

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

10.04.2014 14:11
#3 RE: KFZ Steuer Antworten

Wann verjährt die Forderung eigentlich....

Auro loquente omnis oratio inanis est!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

10.04.2014 14:15
#4 RE: KFZ Steuer Antworten

Weiß nicht, aber wie ich die einschätze, verjährt das erst nach 30 Jahren, wenn die was zu kriegen haben.

Und nach spätestens einem Jahr, wenn man selber was 'raus kriegt ...

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.542

10.04.2014 21:02
#5 RE: KFZ Steuer Antworten

Die meisten Zulassungstellen verlangen bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Diese gilt dann bis auf weiteres, d.h. bis zur Um-/Abmeldung.
Ein jährlicher Steuerbescheid für die KfZ-Steuer ist nicht zwingend. Du bist also zahlungspflichtig ohne Einzelmitteilung.

Verjährung für Steuerschuld liegt, glaub ich, bei 4 Jahren, kann auch 5 Jahre sein.
Man kann ja nie ausschließen, dass die EDV spinnt, aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Ich glaube aber auch nicht, dass Du verpflichtet bist, selbsttätig darauf hinzuweisen.

Gruß Ray Lomas

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

10.04.2014 21:04
#6 RE: KFZ Steuer Antworten

Bei uns gibt es einmal einen Steuerbescheid und danach kommt nix mehr. Nur das Geld geht.

Grüße
Falcone

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

10.04.2014 21:07
#7 RE: KFZ Steuer Antworten

Bei unskommt ein Schreiben, das die Abbuchung ankündigt.

Die bei der Zulassung abgepreßte Einzugsermächtigung kann man übrigens problemlos widerrufen.
Danach kommen wieder anstandslos Rechnungen.

C4

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

10.04.2014 22:26
#8 RE: KFZ Steuer Antworten

Dann müsste ich ja jedes Mal die Rechnung bezahlen
Ne, ist schon gut so.
Eine Abbuchungsankündigung gibt es bei uns nicht.

Grüße
Falcone

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

11.04.2014 08:54
#9 RE: KFZ Steuer Antworten

Zitat
Du bist also zahlungspflichtig ohne Einzelmitteilung.


Die haben keine Einzugsermächtigung, ich lass ungern fremde Menschen in meiner Geldbörse wühlen.

Und wohin soll ich überweisen, hab keine Bankverbindung vom Zoll. Ich hab das Geld mal unterm Blumenkasten gelegt, da können sie das auch abholen.

Auro loquente omnis oratio inanis est!

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

11.04.2014 08:55
#10 RE: KFZ Steuer Antworten

Was hat eigentlich bei dir der Zoll mit der KFZ-Steuer zu tun?

Grüße
Falcone

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

11.04.2014 08:56
#11 RE: KFZ Steuer Antworten

Die machen das seit diesem Jahr.

Auro loquente omnis oratio inanis est!

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

11.04.2014 09:28
#12 RE: KFZ Steuer Antworten

Zitat von Turtle im Beitrag #9

Zitat
Du bist also zahlungspflichtig ohne Einzelmitteilung.

Die haben keine Einzugsermächtigung, ...


wie schon vorher angemerkt: ohne Lastschrift keine Zulassung. Bei den älteren Verfahren hast Du eine Bringschuld, da brauchen die keine Aufforderung zu senden, höchstens als Mahnung mit Zuschlag. Die Kontoverbindung hat sich übrigens nicht geändert.

Axel

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

11.04.2014 09:33
#13 RE: KFZ Steuer Antworten

Ich habe gehört, keine Zahlung ohne Bescheid. Der Preis könnte sich doch auch geändert haben?
Außerdem gabs bisher immer eine Rechnung.

Zitat
Die Kontoverbindung hat sich übrigens nicht geändert.


Und woher soll man das wissen? In der Presse kam nur, daß das F-Amt das nicht mehr macht, sondern jetzt der Zoll. Wenn das Konto ein anderes ist, dann versuch mal hinterher dein Geld vom falschen Konto zurück zu bekommen.
Sicher ists ne Bringschuld, aber es muß einem auch die Chance zum Bringen gegeben werden, ne Kasse gibts auch nicht mehr.
Und ne Einzugsermächtigung ist eben kein Bring sonder ein Hol.

Auro loquente omnis oratio inanis est!

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

11.04.2014 09:55
#14 RE: KFZ Steuer Antworten

Zitat von Turtle im Beitrag #13
Ich habe gehört, keine Zahlung ohne Bescheid. Der Preis könnte sich doch auch geändert haben?
Außerdem gabs bisher immer eine Rechnung.


Solange sich die Steuer nicht ändert, zahlst Du brav den Betrag aus dem letzten Steuerbescheid, und was bisher war, ist kein Maßstab.

Sei froh, wenn Du keine Mahnung bekommst. Die habe ich bekommen, als irgendein Auto durch den Händler zugelassen wurde und die Lastschriftermächtigung angeblich nicht gestimmt hat. War aber nicht der Rede wert.

Schreib mal demnächst, wie es ausgegangen ist.

Axel

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

11.04.2014 10:10
#15 RE: KFZ Steuer Antworten

Bei uns werden die Kontendaten sofort überprüft, falsche Angaben nicht möglich.
Habe ich mal als kleinen Akt von Zivilcourage versucht, falsche Kontodaten ---> erwischt.

In Steuerbscheiden steht in der Regel eine Summe und ein FälligkeitsDATUM, das jährlich wirksam wird, bis der Bescheid geändert oder aufgehoben wird.

C4

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