Ich hätte da mal ne Frage zur Neuregelung der KFZ Steuer, bzw. deren Erhebung.
Und zwar war am Donnerstag in der hiesigen Zeitung in einem kleinen Artikelchen - quasie so nebenbei am Rande - geschrieben worden, das ab Juli in Sachsen Anhalt nicht mehr die Finanzämter, sondern der Zoll die Steuer erheben würde. Für die Steuerpflichtigen welche am Lastschriftverfahren teilnehem würde sich nichts ändern - aber es entfiele die Benachrichtigung bei Fälligleit.
Was soll denn das heißen? Krieg ich da keine Rechnung mit Zahlschein mehr, so wie das bisher üblich war? Muß man nun an die jeweiligen Termine selber denken? Na wie schnell hat man das mal vergessen ... vor allem, wenn es um mehrerer Fahrzeuge geht.
Wie wird das denn in anderen Bundesländern gehandhabt? Denn soeben habe ich ja hier im Netz lesen können, das wir zu den letzten Bundesländern gehören, welche diese Umstellung vornehmen - anderswo gilt das wohl schon länger ...
Also mir war das Ganze jedenfalls bisher völlig unbekannt ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Diese Schreiben habe ich auch bekommen. Ich werde aber ohne Einladung nicht zahlen. Sicher wird man mir Mahngebühren aufdrücken. Widersprechen, Eingang des Hinweises bestreiten usw usw.
Ein paar Hände Sand hätte ich da noch für Zoll´s Getriebe, wenn die sich das soooo einfach machen wollen.
Hätt dazu ach eine Frage, mein alter Golf wird mich (hoffentlich) dieser Tage verlassen, wie funktioniert hier die Rückerstattung? Steuer wurde im dezember erhoben. Zahlt mir jetzt der Zoll meine Reststeuer zurück?
In Hessen muß man den Steuerbehörden bei der Anmeldung des Fahrzeugs eine Kontovollmacht geben. Die ziehen die KFZ Steuer dann direkt bei Fälligkeit vom Konto ab. Ich mag das gar nicht... Ohne Kontovollmacht keine Anmeldung möglich. Wo bitte ist vorgeschrieben, daß man ein Konto führen muß?
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Aber man kann ja direkt nach der Anmeldung die Abbuchungserlaubnis widerrufen. Dann hat man allerdings den Schwarzen Peter und muß sich um die KFZ-Steuer selber kümmern. So nach dem Motto: Wir hätten es ja für Sie gemacht.
Der Widerruf führte lediglich dazu, daß man wieder Zahlungsaufforderungen bekam, wie immer.
Entweder man bekam die Abbuchungsmitteilung (Einzug), oder die Zahlungsaufforderung. Einen Brief gab es immer.
Wenn ich die Zollbriefe richtig verstanden habe, entfällt jetzt die jährliche Zahlungsaufforderung. Auf welchem Roß sitzen diese Hammel denn? Wohl noch ganz im Allmachtsgehabe der Grenzkontrollen. Sowas liebe ich ja besonders.
Abmelden geht nur mit Brief und Kennzeichen. Oder hat der Käufer den Wagen noch nicht mitgenommen? Oder meldet der Verkäufer ab? Mach´da nur keinen Mist!
Zitat von Schotte im Beitrag #1Ich hätte da mal ne Frage zur Neuregelung der KFZ Steuer, bzw. deren Erhebung. Also mir war das Ganze jedenfalls bisher völlig unbekannt ...
Da hast Du wohl krankheitsbedingt den entscheidenden Fred hier verpasst: Kfz-Steuer
Abmelden geht nur mit Brief und Kennzeichen. Oder hat der Käufer den Wagen noch nicht mitgenommen? Oder meldet der Verkäufer ab? Mach´da nur keinen Mist!
C4
Hast recht, Der Käufer meldet ab, der Motor geht nach Afrika, der Rest wird verschrottet.
Ähm Duck...sowas sollte man aber wirklich nicht machen. Wenn Du Pech hast, meldet der nicht ab. Schraubt den Motor raus und schmeißt den Rest der Karre in den Wald. Dann bist Du dafür zuständig. Sowas ist mal einem Kumpel von mir passiert. Der ist auf richtig dicken Kosten sitzen geblieben.
Grundsätzlich sollte man immer selber abmelden und der Käufer kann sich ja einen Trailer oder eine rote Nummer mitbringen.
Dich drücke die Daumen, dass es bei Dir gut läuft...
Zitat von ziro im Beitrag #14Ähm Duck...sowas sollte man aber wirklich nicht machen. Wenn Du Pech hast, meldet der nicht ab. Schraubt den Motor raus und schmeißt den Rest der Karre in den Wald. Dann bist Du dafür zuständig. Sowas ist mal einem Kumpel von mir passiert. Der ist auf richtig dicken Kosten sitzen geblieben.
Grundsätzlich sollte man immer selber abmelden und der Käufer kann sich ja einen Trailer oder eine rote Nummer mitbringen.
Dich drücke die Daumen, dass es bei Dir gut läuft...
Gruß vom ziro
Hi Ziro,
mir auch scho passiert
Drum hab ich diesmal Kaufvertrag, und 2 Veräußerungsbelege für Zul.Stelle und Vers. vom Käufer mit Daten unterschreiben lassen. Der hat übrigens mitn Hänger abgeholt