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Dieses Thema hat 20 Antworten
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Schotte Offline




Beiträge: 21.104

09.06.2014 14:30
Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Ich hätte da mal ne Frage zur Neuregelung der KFZ Steuer, bzw. deren Erhebung.

Und zwar war am Donnerstag in der hiesigen Zeitung in einem kleinen Artikelchen - quasie so nebenbei am Rande - geschrieben worden, das ab Juli in Sachsen Anhalt nicht mehr die Finanzämter, sondern der Zoll die Steuer erheben würde.
Für die Steuerpflichtigen welche am Lastschriftverfahren teilnehem würde sich nichts ändern - aber es entfiele die Benachrichtigung bei Fälligleit.

Was soll denn das heißen? Krieg ich da keine Rechnung mit Zahlschein mehr, so wie das bisher üblich war? Muß man nun an die jeweiligen Termine selber denken? Na wie schnell hat man das mal vergessen ... vor allem, wenn es um mehrerer Fahrzeuge geht.

Wie wird das denn in anderen Bundesländern gehandhabt? Denn soeben habe ich ja hier im Netz lesen können, das wir zu den letzten Bundesländern gehören, welche diese Umstellung vornehmen - anderswo gilt das wohl schon länger ...

Also mir war das Ganze jedenfalls bisher völlig unbekannt ...

Schotte

_______________________________________________________________
Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.06.2014 14:53
#2 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Diese Schreiben habe ich auch bekommen.
Ich werde aber ohne Einladung nicht zahlen. Sicher wird man mir Mahngebühren aufdrücken. Widersprechen, Eingang des Hinweises bestreiten usw usw.

Ein paar Hände Sand hätte ich da noch für Zoll´s Getriebe, wenn die sich das soooo einfach machen wollen.

C4

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

09.06.2014 15:06
#3 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Hätt dazu ach eine Frage, mein alter Golf wird mich (hoffentlich) dieser Tage verlassen, wie funktioniert hier die Rückerstattung? Steuer wurde im dezember erhoben.
Zahlt mir jetzt der Zoll meine Reststeuer zurück?

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Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.06.2014 15:08
#4 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Ja.

C4

d-back20 Offline




Beiträge: 2.164

09.06.2014 16:00
#5 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Das ist echt die Höhe. Die wollen Geld von einem, aber man soll selbst daran denken. Arschgeigen !

*** JESUS SAVES ***

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.06.2014 16:10
#6 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

"Bringschuld" = "Leckt mich Schuld".

C4

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

09.06.2014 16:13
#7 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

In Hessen muß man den Steuerbehörden bei der Anmeldung des Fahrzeugs eine Kontovollmacht geben.
Die ziehen die KFZ Steuer dann direkt bei Fälligkeit vom Konto ab.
Ich mag das gar nicht...
Ohne Kontovollmacht keine Anmeldung möglich.
Wo bitte ist vorgeschrieben, daß man ein Konto führen muß?


Gruß
Monti

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Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.857

09.06.2014 16:20
#8 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Dito in NRW.

Aber man kann ja direkt nach der Anmeldung die Abbuchungserlaubnis widerrufen. Dann hat man allerdings den Schwarzen Peter und muß sich um die KFZ-Steuer selber kümmern. So nach dem Motto: Wir hätten es ja für Sie gemacht.

Gruß,
Mattes

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.06.2014 17:08
#9 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Der Widerruf führte lediglich dazu, daß man wieder Zahlungsaufforderungen bekam, wie immer.

Entweder man bekam die Abbuchungsmitteilung (Einzug), oder die Zahlungsaufforderung. Einen Brief gab es immer.

Wenn ich die Zollbriefe richtig verstanden habe, entfällt jetzt die jährliche Zahlungsaufforderung. Auf welchem Roß sitzen diese Hammel denn? Wohl noch ganz im Allmachtsgehabe der Grenzkontrollen. Sowas liebe ich ja besonders.

Ärger programmiert.

C4

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

09.06.2014 17:43
#10 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

so. Auto verkoooft grade
Jetzt abmelden, ZuLaStelle informierrn und Verzicherung und hoffen dass der neue Rennwagen nexte Woch fertig wird

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Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

09.06.2014 17:52
#11 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Wie das?

Abmelden geht nur mit Brief und Kennzeichen. Oder hat der Käufer den Wagen noch nicht mitgenommen?
Oder meldet der Verkäufer ab?
Mach´da nur keinen Mist!

C4

Ray Lomas Offline




Beiträge: 1.539

09.06.2014 18:34
#12 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Zitat von Schotte im Beitrag #1
Ich hätte da mal ne Frage zur Neuregelung der KFZ Steuer, bzw. deren Erhebung.
Also mir war das Ganze jedenfalls bisher völlig unbekannt ...


Da hast Du wohl krankheitsbedingt den entscheidenden Fred hier verpasst: Kfz-Steuer


Gruß

Ray Lomas.

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

09.06.2014 19:20
#13 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Zitat von Zephyr im Beitrag #11
Wie das?

Abmelden geht nur mit Brief und Kennzeichen. Oder hat der Käufer den Wagen noch nicht mitgenommen?
Oder meldet der Verkäufer ab?
Mach´da nur keinen Mist!

C4


Hast recht, Der Käufer meldet ab, der Motor geht nach Afrika, der Rest wird verschrottet.

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ziro Offline



Beiträge: 6.705

09.06.2014 19:32
#14 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Ähm Duck...sowas sollte man aber wirklich nicht machen. Wenn Du Pech hast, meldet der nicht ab. Schraubt den Motor raus und schmeißt den Rest der Karre in den Wald. Dann bist Du dafür zuständig. Sowas ist mal einem Kumpel von mir passiert. Der ist auf richtig dicken Kosten sitzen geblieben.

Grundsätzlich sollte man immer selber abmelden und der Käufer kann sich ja einen Trailer oder eine rote Nummer mitbringen.

Dich drücke die Daumen, dass es bei Dir gut läuft...

Gruß vom ziro

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

09.06.2014 19:49
#15 RE: Neuregelung KFZ Steuer Antworten

Zitat von ziro im Beitrag #14
Ähm Duck...sowas sollte man aber wirklich nicht machen. Wenn Du Pech hast, meldet der nicht ab. Schraubt den Motor raus und schmeißt den Rest der Karre in den Wald. Dann bist Du dafür zuständig. Sowas ist mal einem Kumpel von mir passiert. Der ist auf richtig dicken Kosten sitzen geblieben.

Grundsätzlich sollte man immer selber abmelden und der Käufer kann sich ja einen Trailer oder eine rote Nummer mitbringen.

Dich drücke die Daumen, dass es bei Dir gut läuft...

Gruß vom ziro


Hi Ziro,

mir auch scho passiert

Drum hab ich diesmal Kaufvertrag, und 2 Veräußerungsbelege für Zul.Stelle und Vers. vom Käufer mit Daten unterschreiben lassen.
Der hat übrigens mitn Hänger abgeholt

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