Stehe ich gerade auf der Leitung oder habe den Witz verpasst?
So einen Zollschrieb hatte ich nach Anmeldung der W auch im Briefkasten...
Das FA Oldenburg und anscheinend Schlandweit hat die Steuerabfuhr eben dem jeweiligen Z.amt übergeben...
Nach dem Schreck, es wäre nun endlich mal das Richterliche Schreiben wegen der GEZ, wurde mir gewahr, dass es beim alten weiterläuft, und die KFZ-Steuer wie gehabt vom KTO abgebucht wird, nur unter anderem Namen... ( Die Tröge bleiben die selben, nur die Schweine sind immer mal andere)
Aber richtig witzig und für mich unverständlich im letzten Jahr war das Anmeldeprozedere von meinem 125er Chinaroller...
Fast mit einem Blankoschein und nur mit Versicherungsgesellschafts-Code bin ich da rein zur Zulassungsdame... " Steuerfrei das Dingen und Arschlecken" - So bin ich da unausgefüllt reingegangen mit dem Steuerbogen....
" Janee, Sie müssen den Steueranmeldedingensbogen aber trotzdem ausfüllen, Name;Adresse; KFZ, KTO-Verbindung und überhaupt...."
Ich: Ja, aber wozu denn, die Kiste ist doch ohne Steuerentrichtungsabgabe zulassungsfähig, sprich Steuerfrei!?
"Janee, egal, das ist so und überhaupt..."
Also habe ich alles devot ausgefüllt.. und bekam niemals garnix, den Roller betreffend an Zahlungsbescheiden... Warum auch, das Teil ist doch Steuerfrei zu fahren... Aber die Angestellte/Beamtin hatte für 15 Min Ihre Daseinsberechtigung erwirkt...
Zitat In Hessen muß man den Steuerbehörden bei der Anmeldung des Fahrzeugs eine Kontovollmacht geben. Die ziehen die KFZ Steuer dann direkt bei Fälligkeit vom Konto ab.
Das ist hier auch schon ne Weile lang so - bei An- oder Ummeldungen muß man ne Abbuchungserlabnis geben - das trifft bei mir aber nur auf den Oldtimer zu - die anderen Fahrzeuge habe ich schon länger und bekam da bisher so ca. vier Wochen vor Fälligkeit Post vom Finanzamt - mit nem angefügten Zahlschein.
Und das soll nun wegfallen? So hab ich den Zeitungsartikel jedenfalls verstanden!
Hat denn hier niemand ein Fahrzeug ohne Einzugsermächtigung?
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Ich: Ja, aber wozu denn, die Kiste ist doch ohne Steuerentrichtungsabgabe zulassungsfähig, sprich Steuerfrei!?
Dahinter steckt etwas mehr:
Mit dieser Erklärung gibt man nicht nur das Einverständnis, die für das gerade zu bearbeitende Fahrzeug fällige Steuer zu kassieren, sóndern mit dieser Erklärung könnten auch völlig artfremde Steuerschulden abgebucht werden. Also jegliche Steuerschuld.
Also mein W Caffer aus 2001 läuft noch ohne Einzugsermächtigung. Hatte hierzu im Februar auch eine Rechnung bekommen, die ich brav zum Stichtag 15.03 überwiesen habe.
Aber wenn ich Falcone richtig verstanden habe, war Bayern noch nicht dran mit der Zoll Umstellung.
So ist das. Keine Ermächtigung erteilt (z.B. 2001) ergibt Zahlungsaufforderung. Bis der Zoll das bei Dir übernimmt. Dann gibt´s eine Mitteilung vom Zoll, daß Du entweder eine Ermächtigung erteilst, oder demnächst ohne Aufforderung selber dran denken mußt, zu zahlen (wie ein Mann).
Die sind echt ein wenig Gaga (auch ohne Bikinimodenlady).
Zitat von Duck Dunn im Beitrag #19Aber wenn ich Falcone richtig verstanden habe, war Bayern noch nicht dran mit der Zoll Umstellung.
Bin zwar nicht aus Bayern , aber für die Clubbi(fällig im Juli) hab ich jetzt nen Schrieb vom bei mir zuständigen Hauptzollamt bekommen. Die Umstellung ist also vollzogen. Meine W war bereits dran, da gibt's den entsprechenden Schrieb dann wohl auch erst nächstes Jahr.