ich habe per Internet um ein Expose gebeten und bekomme nun folgende Mail:
"wir freuen uns, Ihr Interesse geweckt zu haben. Gerne möchten wir Ihnen sofort unsere aktuellen Angebote unterbreiten.
Zuvor benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, die passende Immobilie für Sie zu finden.
Bitte bestätigen Sie durch Öffnen des Links, dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen haben, über Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden sind und dass Jana Braun Immobilien vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.
Ja, ich stimme zu.
Sobald Sie ausdrücklich zugestimmt haben, sende ich Ihnen das ausführliche Exposé zu."
Was bedeutet das konkret für mich, gehe ich damit schon bindend einen Vertrag mit diesem Makler ein ?
Wenn die Immobilie nicht in Frage kommt muß ich dann explizit widerrufen ?
Die will sicher gehen das sie auch Ihre Kohle bekommt, sie hat nämlich wahrscheinlich keinen Exklusivvertrag mit dem Hausbesitzer. Bzw sie will Dir eine Dienstleistung verkaufen die Du ja erst mal explizit gar nicht angefordert hast, Du willst ja nur das Expose. Wenn mir ein Geschäftspartner schon mal vorab so kommt würde ich keine Geschäfte mit ihm machen. Makler gibt's ja genug und die Hütte steht bestimmt noch anderswo bei 2-3 Maklern. Meine Meinung.
..und warum so umständlich über Internet? Rufe die Immobilienmaklerin doch direkt unter 030 - 219 686 36 an und stelle deine Fragen! Was spräche dagegen? Die Dame direkt "beschnuppern" ist meist der bessere Weg, dann sprichst sie halt auch auf deine Bedenken hin an!
Kann Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.
Nach den ueblichen Gepflogenheiten entsteht der Anspruch auf die Courtage erst in dem Augenblick, in dem Du die Immobilie kaufst und sie den Vertrag vermittelt hat. Da sich die Hoehe der Maklergebuehr nach dem Kaufpreis bemisst, kann das ganz schoen ins Geld gehen. Die Vermittlungdbemuehungen, also Expose und Besichtigung loesen ueblicherweise keinen Anspruch aus.
joo, hatte ich auch mal... habe dann kerstin das expose anfordern lassen, und mir darüber dann als dritter die adresse besorgt... hätte auch funktioniert, wenn dass haus denn keinen schwamm im keller gehabt hätte... heute bin ich eh ganz froh das ich es nicht gemacht habe...