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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 515 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
highlandgreen Offline



Beiträge: 1.890

18.07.2014 12:27
Maklerfrage Antworten

Hallo,

ich habe per Internet um ein Expose gebeten und bekomme nun folgende Mail:



"wir freuen uns, Ihr Interesse geweckt zu haben.
Gerne möchten wir Ihnen sofort unsere aktuellen Angebote unterbreiten.

Zuvor benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, die passende Immobilie für Sie zu finden.

Bitte bestätigen Sie durch Öffnen des Links, dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen haben, über Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden sind und dass Jana Braun Immobilien vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.

Ja, ich stimme zu.

Sobald Sie ausdrücklich zugestimmt haben, sende ich Ihnen das ausführliche Exposé zu."

Was bedeutet das konkret für mich, gehe ich damit schon bindend einen Vertrag mit diesem Makler ein ?

Wenn die Immobilie nicht in Frage kommt muß ich dann explizit widerrufen ?

Gruß Stefan

"If it has tits or wheels, it will give problems"

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

18.07.2014 16:52
#2 RE: Maklerfrage Antworten

Die will sicher gehen das sie auch Ihre Kohle bekommt, sie hat nämlich wahrscheinlich keinen Exklusivvertrag mit dem Hausbesitzer.
Bzw sie will Dir eine Dienstleistung verkaufen die Du ja erst mal explizit gar nicht angefordert hast, Du willst ja nur das Expose.
Wenn mir ein Geschäftspartner schon mal vorab so kommt würde ich keine Geschäfte mit ihm machen. Makler gibt's ja genug und die Hütte steht bestimmt noch anderswo bei 2-3 Maklern. Meine Meinung.

Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

highlandgreen Offline



Beiträge: 1.890

18.07.2014 16:55
#3 RE: Maklerfrage Antworten

Hallo Steve,

ja 2-3 mal ist richtig aber leider immer von ihr

Gruß Stefan

"If it has tits or wheels, it will give problems"

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

18.07.2014 17:10
#4 RE: Maklerfrage Antworten

..und warum so umständlich über Internet?
Rufe die Immobilienmaklerin doch direkt unter 030 - 219 686 36 an und stelle deine Fragen!
Was spräche dagegen? Die Dame direkt "beschnuppern" ist meist der bessere Weg, dann sprichst sie halt auch auf deine Bedenken hin an!


Gruß
Monti

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Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.

Dagmar Offline




Beiträge: 1.988

18.07.2014 17:42
#5 RE: Maklerfrage Antworten

Nach den ueblichen Gepflogenheiten entsteht der Anspruch auf die Courtage erst in dem Augenblick, in dem Du die Immobilie kaufst und sie den Vertrag vermittelt hat. Da sich die Hoehe der Maklergebuehr nach dem Kaufpreis bemisst, kann das ganz schoen ins Geld gehen. Die Vermittlungdbemuehungen, also Expose und Besichtigung loesen ueblicherweise keinen Anspruch aus.

Dagmar

mappen Offline




Beiträge: 15.035

18.07.2014 18:32
#6 RE: Maklerfrage Antworten

tach

joo, hatte ich auch mal... habe dann kerstin das expose anfordern lassen, und mir darüber dann
als dritter die adresse besorgt... hätte auch funktioniert, wenn dass haus denn keinen schwamm
im keller gehabt hätte... heute bin ich eh ganz froh das ich es nicht gemacht habe...

gas

mappen




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