Für die Hauptuntersuchung eine Paßscheibe, Außendurchmesser 35mm, Innendurchmesser 25mm aufschweißen, Rohr einschieben und mit Seegering SEGW 37mm sichern. Auß- und Einbau dauert nur noch Sekunden und klingt wieder wie neu. Kosten: keine 5,00 Euro Gruß Peter
Hab´s bei da Ellen Ihrer "Krachwasaki" auch gemacht. Nun klingt se endlich wie ein Motorrad und nicht wie ein "Milchaufschäumer". Danke Peter für den Tipp und für die alles vereinfachenden Bilder.
Also mal ganz ehrlich... ich verstehe diese Freds nicht. Wenn ich da dieses Rohr rausnehme, habe ich doch von null auf gleich keinen TÜV mehr, egal ob da nun eine Plakette auf'm Nummernschild klebt oder nicht, heißt im Falle eines Unfalls bei evt. Untersuchung des Mopeds die absolute A....-Karte. Oder seh' ich das jetzt ganz falsch?
Zitat ....Wenn ich da dieses Rohr rausnehme, habe ich doch von null auf gleich keinen TÜV mehr, egal ob da nun eine Plakette auf'm Nummernschild klebt oder nicht
Richtig.
Aber welche Chance hat Mann denn sonst noch, bei dieser säuselnden W 800................................................
Zitat von The Great Beyond im Beitrag #7Also mal ganz ehrlich... ich verstehe diese Freds nicht. Wenn ich da dieses Rohr rausnehme, habe ich doch von null auf gleich keinen TÜV mehr, egal ob da nun eine Plakette auf'm Nummernschild klebt oder nicht, heißt im Falle eines Unfalls bei evt. Untersuchung des Mopeds die absolute A....-Karte. Oder seh' ich das jetzt ganz falsch?
Beste Grüße Wolfgang
sagen wirs mal so: , man kann auch morgrns aufstehn, vor die Tür gehn und vom Bus überfahren werden.........
Zitat von The Great BeyondAlso mal ganz ehrlich... ich verstehe diese Freds nicht. Wenn ich da dieses Rohr rausnehme, habe ich doch von null auf gleich keinen TÜV mehr, egal ob da nun eine Plakette auf'm Nummernschild klebt oder nicht, heißt im Falle eines Unfalls bei evt. Untersuchung des Mopeds die absolute A....-Karte. Oder seh' ich das jetzt ganz falsch?
Vermutlich ... denn was soll nach einer Untersuchung schon groß passieren?! Ein sicherheitsrelevantes Teil ist die Abgasanlage nicht und für den spekulativen Unfall ist sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch nich verantwortlich zu machen, im Gegentum: "loud pipes saves lives" ... oder so?!
Bleibt ein Ordnungsgeld, Rückbau in den Originalzustand und eine evtl. Vorführung bei der zuständigen Behörde ... that's it.
Zitat Wenn ich da dieses Rohr rausnehme, habe ich doch von null auf gleich keinen TÜV mehr, egal ob da nun eine Plakette auf'm Nummernschild klebt oder nicht, heißt im Falle eines Unfalls bei evt. Untersuchung des Mopeds die absolute A....-Karte. Oder seh' ich das jetzt ganz falsch?
Na ja, ganz Unrecht hast du nicht
jede vorsätzliche Manipulation, die abgasrelevant ist (also auch eine Änderung der Übersetzung) bringt tatsächlich die Betriebserlaubnis zum erlöschen. Deswegen ist aber natürlich "der TÜV", du meinst sicher die HU-Prüfung, nicht hinfällig. Die bleibt bestehen. Wird die Manipulation festgestellt, liegt die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis" vor, das kostet 70 Euro und einen Punkt nach neuem Bußgeldkatalog. Irgendwelche haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen sind aber davon nicht betroffen. Dein Versicherungsschutz gilt nach wie vor uneingeschränkt und bei einem Unfall müsste dir erst nachgewiesen werden, dass das fehlende Endrohr ursächlich zum Unfall beigetragen hat. Das dürfte kaum der Fall sein.
Zitat von Falcone im Beitrag #13Irgendwelche haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen sind aber davon nicht betroffen. Dein Versicherungsschutz gilt nach wie vor uneingeschränkt und bei einem Unfall müsste dir erst nachgewiesen werden, dass das fehlende Endrohr ursächlich zum Unfall beigetragen hat. Das dürfte kaum der Fall sein.
Das wäre mir das wichtigste! Wenn man immer hört, wie pissig sich manche Versicherungen anstellen... Die lassen es manchmal auf einen Rechtsstreit ankommen, wohlwissend, dass sie im Unrecht sind aber auch, dass viele so ein langwieriges Verfahren nicht durchstehen. Dann ist man zuletzt trotzdem der Dumme und finanziell und auch sonst am Ende.
Naja, das eine schließt das andere nicht aus. Will sagen, auch wenn alle Beteiligten wissen, dass am Ende die Versicherung den Kürzeren zieht, wird sie es evtl. doch auf einen Prozess ankommen lassen. Die (Versicherungs)-Erfahrung lehrt, dass die Geduld der Versicherten meist deutlich früher zu Ende ist als die der Versicherung. Läuft dann auf einen Vergleich hinaus und die Versicherung hat Geld gespart. Sprich: jeder noch so kleine "Anfangsverdacht" kann von der Versicherung als Vorwand genutzt werden, die Leistung erst mal zu verweigern.