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Dieses Thema hat 5 Antworten
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Wännä Offline




Beiträge: 17.494

15.04.2014 13:24
Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Moin,

das Für und Wieder der Elektro-Mobilität steigt ja schnell ins Emotionale, was auch ok ist. Jeder soll das fahren, was ihm gefällt. Ich sehe nicht so richtig die Zukunft im E-Fahrzeug.

Aber politisch/wirtschaftlich mach ich jetzt mal eine Rechnung auf:

Zunächst vorab, überschlägig gerechnet bezahle ich für mein Auto in 100.000 km den Kaufpreis des Wagens nochmal in Sprit. Somit ist der Verbrauch eines Autos für den rechnenden Bürger nicht so ganz unwichtig. Bei Luxusautos verschiebt sich diese Strecke immer weiter, weil das Fahrzeug in der Anschaffung sehr viel teurer wird, der Verbrauch aber nicht im gleichen Maße wächst. Ab einem bestimmten Kaufpreis kann man schon fast sagen, der Verbrauch ist für den Betreiber nicht mehr so wichtig.


Nun mal zur Steuer:

Die Mineralölsteuer auf Benzin beträgt 65,45 Cent pro Liter. Wiki hat es schon ausgerechnet und kommt auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde. (Ich hasse den Wert Kilowattstunde, beuge mich aber der Allgemeinheit)

Nun lassen wir das Benzin in einem Fahrzeug zu einem gesunden Wirkungsgrad von 33,3% zu mechanischer Energie werden. Damit geben wir für die Kilowattstunde angetriebenes Fahrzeug 22 Cent dem Fiskus.

Nun steigen wir um ins Elektroauto und haben das Wunder gekauft, was einen 100%-igen Umsetzungsgrad hat. (Fehlerbetrachtung kommt später)

Die Kilowattstunde angetriebenes Fahrzeug kostet also genau so viel, wie ich dem Stromlieferanten dafür gegeben habe. Dabei fallen 2,05 Cent pro Kilowattstunde an den Staat.


Ich schiebe hier die Fehlerbetrachtung ein: es gibt zur Zeit noch kein E-Fahrzeug ohne Verluste, die Verluste halten sich aber in erfreulichen Grenzen. Besonders im Teillastbereich ist der E-Antrieb klarer Sieger. Der Verbrennungsmotor macht zwar bei Vollast auf der Drehzahl des besten Drehmomentes seine 33 %, wird aber auf diesem Betriebspunkt nur selten betrieben und ist somit durchweg schlechter. Ich setze also beide Margen für die Verluste mal gleich an.


Fazit: ein E-Fahrzeug "bringt" dem Staat nur ein Zehntel dessen, was ein Verbrennungsfahrzeug an Steuern bringt. Man kann getrost von einer Subvention sprechen, wenn man das E-Fahrzeug betrachtet.

Wie lange würde der Staat zuschauen, wenn es im großen Maßstab E-Fahrzeuge gäbe ? Auf Mindereinnahmen verzichten für die Umwelt ? Noch ist das E-Auto nicht eingeführt, es gibt noch Schwierigkeiten. Aber lassen wir die mal weg und feiern den Einzug dieser neuen Technik. Was würde wohl passieren ?

Oder anders gefragt, um wie vieles müßte das E-Auto dann noch preiswerter, noch attraktiver werden, damit es sich gegenüber einem Verbrenner-Fahrzeug lohnt ?


Gruß

Wännä

woolf Offline




Beiträge: 12.106

15.04.2014 13:51
#2 RE: Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Nun, Geschenke vom Staat sind immer nur eine Anschubfinanzierung.

Ich finde die Wirkungsgraddefinition bei regeneartiven Energien (und nur bei deren Nutzung hat E-Mobiltät einen Sinn) eher Lustig.
Der Gewinn für die Umwelt ist ist sofort und quasi Wirkungsgradunabhängig zu sehen (die Energiequelle ist eh da) und hinsichtlich rein monetärer Betrachtung entwicklungsfähig. Nur bei dieser Sicht kann man sich darauf einlassen.

Was man meiner Meinung nach dringend tun sollte.

Grüße,
W-olfgang

Pure Vernunft darf niemals siegen!

knorri2 Offline



Beiträge: 4.674

15.04.2014 13:52
#3 RE: Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Antwort:

Die Schachtel Kippen kostet dann halt 15,-- EUR und ne Flasche Bier deren 5,--.
Ausserdem zahlst Du, egal ob E-Motor oder Verbrenner, dann 10,-- EUR pro 100 Kilometer Strecke auf der BAB.

Keine Angst, der Staat weiss sich schon zu helfen.



Knorri

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

15.04.2014 14:07
#4 RE: Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Es gibt noch einen anderen Aspekt:
In Zeiten sinkender Einspeisevergütungen oder nach Ablauf der Garantiefristen werden viele Photovoltaikanlagen unwirtschaftlich. Würde man diese nutzen, um z.B. auch seinen Stromer zu laden, hätte man den Antrieb zum Nulltarif (zumindest weitgehend).
Im Einzelfall egal.
Was aber, wenn das plötzlich in Mode käme (sind noch 10 Jahre Zeit)???

Umsonst fahren, ohne den Staat zu bezahlen, nie, nie und nie !

C4

Rolf Offline




Beiträge: 1.159

15.04.2014 14:30
#5 RE: Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Da ist was dran, sogar schon ohne sinkende Einspeisevergütung.

Unser BHKW liefert nachts zuviel Strom (obwohl die Waschmaschinen und Spülmaschinen nur nachts laufen).

Die Einspeisevergütung beträgt mit allen Subventionen derzeit ca. 0,1 € pro kWh.

Da könnte man zwar nicht umsonst, doch schon recht günstig ein Elektromobil laden.

Wenn die Subventionen auslaufen beträgt die Vergütung nur noch ca. 0,05 €/kWh.
Da lohnt sich der BHKW-Betrieb ohne den Strom selbst zu nutzen nicht wirklich.

Hans-Peter Offline




Beiträge: 27.025

15.04.2014 16:26
#6 RE: Die E-Mobilität aus steuerlicher Sicht Antworten

Zitat von Wännä im Beitrag #1
Bei Luxusautos verschiebt sich diese Strecke immer weiter, weil das Fahrzeug in der Anschaffung sehr viel teurer wird, der Verbrauch aber nicht im gleichen Maße wächst.


So ein Maserati hätte was...

Gruß
Hans-Peter I

Seit 41 Jahren Hesse (11/1972)

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