kann mir jemand beantworten ob ich so tüv bekomme:?? IMG_2207.jpg - Bild entfernt (keine Rechte) hinten und vorne ohne Schutzblech. Blinker, rücklicht sind dran mit E Zeichen. nummernschildhalterung ist seitlich mit beleuchtung. alles ok bis auf ohne schutzblech. klar entscheidet letztlich der prüfer. hab schon ein rummgelesen hinsichtlich EG etc. könnte ja aber sein, dass ihr schon erfahrung habt bezüglich dessen. hab zweimal beim tüv angerufen und mit unterschiedlichen prüfern telefoniert. der eine sagt "vorbei kommen und anschauen, kann ich so nicht sagen" der andere " ne, geht nicht ohne schutzblech".
Für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung 150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - Eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden. - Siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”
Denke mal, du kannst das Geld für die Vorführung im dargestellten Zustand sparen.
Ganz nebenbei gefragt, auch wenn jeder nach seiner Fasson selig werden kann - wozu soll das gut sein?
Mach doch einmal in dem Zustand 'ne Regenfahrt ...
Gruß, Caboose .
. Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.
wollt eigentlich nicht bei regen fahren aber ok, vermutlich habt ihr recht, dass das so nicht geht. hab schon fast damit gerechnet. wollts halt net wahr haben :-/ dennoch vielen danke für eure meinung. andi
die aussage von mir mit dem "nicht im regen fahren" tut natürlich nichts zur sache. wenn ich so gegenüber dem prüfer argumentiere berechnet der mir vermutlich 10% mehr. mist, dachte da man des öfteren irgendwelche bobber fahren sieht auch ohne abdeckung komm ich so vielleicht auch durch.
das größere problem wird die position des kennzeichens werden, es sollte nämlich auch von der rechten seite aus lesbar sein, ist bei dir nicht der fall... radabdeckung ist letztendlich kein großes problem. fehlender rückstrahler ist auch erheblicher mangel...
ok danke. nach rücksprache mit dem tüv (und einem sichtbaren foto:-)) ist das motorrad -zumindest hinsichtlich radabdeckungen - zulässig da EG typgenehmigung.
Es kommt immer auf den Prüfer drauf an. Wenn der sich grundsätzlich nicht am fehlenden Schutzblech stört, wird es klappen. Ist er aber von der alten Schule und kennt noch die 15 cm Achsabstand, wird er eine innere Sperre haben und schauen, wie er so etwas unglaubliches verhindern kann. Und da fallen im dann die Vorschriften zum Kennzeichen (Sichtbarkeit von beiden Seiten), zum Rückstrahler (hinten in der Mitte) und den Blinkern (max. 30cm nach vorne, Seitensichtbarkeit) ein. Und da wird es dann schon schwierig. Aber nichts ist unmöööhöööglich ...
Kommt auch ein bißchen drauf an von welcher Kombi man nach einer Regenfahrt den Schmodder runterseifen will. Wer schön sein will muß leiden, auch beim Kotflügel - der heißt nicht umsonst so.
.................................................. Pit (Gewinner im genetischen Roulette - meine Eltern wollten eigentlich eine Waschmaschine)