Nun bin ich durch einen Artikel erst darauf aufmerksam geworden, dass manche Blinker nur für hinten eine E-Prüfung haben. Bei den Blinkern steht einfach nur E-geprüft und keine Einschränkung dabei. Daher bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass es da eine Einschränkung geben könnte.
Kann mir jemand sagen, ob diese Blinker für vorne und hinten zugelassen sind? Alles andere macht doch eigentlich gar keinen Sinn. Wer will schon vorne andere als hinten...
DAnke Falcone. Ja, ich hab die Blinker schon verbaut. Werde sobald ich kann, die Ziffern checken. Das Gewinde passt vorne leider schon mal nicht auf die Schraube vom original (Mutter mit Führung am Lampenhalter). Bruno hat die auch im Angebot, vielleicht hat er jaauch das passende Gegenstück. Wo finde ich denn dein Bike mit den verschiedenen Blinkern? Vielleicht kann ich mich ja inspirieren und mach mir auch verschiedenen hin:)
@Steve: Ich hab mich an euch gewandt, weil ich zum Schrauben immer in eine Werkstatt auf´s Land fahre und ich gerade herausgefunden habe, dass die Blinker evtl. nicht zugelassen sind. Jetzt sitz ich etwas auf Kohlen und wollte natürlich am liebsten gleich eine beruhigende Antwort ;)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass deine Blinker für vorne und hinten geeignet sind. Da ich sie aber nicht vorrätig habe, kann ich leider nicht nachschauen. Also mach dir mal keine Gedanken.
An dieser W sind beispielsweise die Blinker vorne und hinten unterschiedlich:
Wird denn das bei euch so genau geprüft? Oftmals hängt das ja auch nur damit zusammen, dass der Abstand zum Scheinwerfer so nicht gegeben ist. Wenn man sie von vorne gut erkennen kann, würde ich sie einfach anbauen und es drauf ankommen lassen.
Zitat von Falcone im Beitrag #12Oftmals hängt das ja auch nur damit zusammen, dass der Abstand zum Scheinwerfer so nicht gegeben ist.
Gibt es sowas ueberhaupt (noch)?
Zitat Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie) vorne: Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm, außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren; Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden, Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.