mir ist auf der Maloche beim Räumen die Brille durch vom Schrank fallende Gegenstände von der Nase gefallen - auf die Fliesen, ein Glas kaputt. Die Betriebshaftpflicht meines Arbeitgebers meint, der Schaden sei nicht abgedeckt - weiß hier jemand genaueres?
Scheißendreck..
Bis denne der Dackel
Kole Feute un Nordenwind givt´n krusen Büddel un´n lütken Pint
Da wird der Arbeitgeber wohl Recht haben. So a Haftpflicht deckt Schäden ab, die er verschuldet. Wenn dir die Brille von der Nase fällt is wohl der Oarbeitgeber völlig unschuldich.
Ich bin ein Experte. Aber wenn die heruntergefallenen Dinge schelcht gesichert waren müsste die Versicherung zahlen. Wenn anstelle der Brille Dein Schädel gebrochen wäre müsste die ja auch ran.
--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW --- Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing Buy a W and get FRIENDS for free
Genau, das ist ja dann ein Arbeitsunfall und die Brille ist ein Hilfsmittel, daß in der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft mit versichert ist.
Super+ hat alles schon geschrieben. Es tritt die BG ein, da Brille wie Auge zählt. Haben wir bei uns schon zweimal gehabt. Unfallmeldung schreiben, einreichen, fertig.
Zitat von Prenzman im Beitrag #10Super+ hat alles schon geschrieben. Es tritt die BG ein, da Brille wie Auge zählt. Haben wir bei uns schon zweimal gehabt. Unfallmeldung schreiben, einreichen, fertig.
Gruß Frank, hier mal zufällig auch Experte
Frank,
Du bist heute mein Held!
...ich werde weiter berichten.
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