Zitat von Muck im Beitrag #12
BG.
Zur BG:
Die Berufsgenossenschdt ist eine spezielle Unfall- und Krankenversicherung ausschließlich für den gwerblichen Bereich. Sie ist eine Pflichtversicherung, in die alle Arbeitgeber (und nur die) für abhängig Beschäftigte je nach Gefährdungspotenzial der Arbeitsplätze einen bestimmten Beitragssatz,gemessen am Umsatz, einzahlen müssen.
Damit werden alle gesundheitlichen Risiken der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit abgedeckt, also Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, aber auch Wegeunfälle. Es geht hier um gesundheitliche Risiken, also bei einem Wegeunfall ist der Körperschaden gedeckt, nicht aber der Sachschaden z.B. am Auto.
Bei Berufskrankenheiten werden Kuren, Reha und Renten bezahlt.
Die BG´s betreiben eigene Kliniken, haben besondere Ärzte (Durchgangsärzte) und versorgen ihre Patienten deutlich besser als die gesetzlichen Kassen, um die Arbeitsfähigkeit möglichst schnell und nachhaltig wieder herzustellen.
Die Sozialsysteme werden also nicht mit Kosten belastet, die in Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit entstehen !
Zusätzlich sind die BG´s mit weitreichenden Rechten in der Prävention ausgestattet: So haben sie ein umfangreiches Regelwerk zur Arbeitssicherheit und zum Unfallschutz erlassen und kontrollieren und überprüfen das auch regelmäßig in den Betrieben. Sie können Auflagen machen und Sanktionen verhängen, das kann, in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Arbeitsschutz, bis zur Stilllegung gefährlicher Anlagen oder Betriebsteile gehen, beschränkt sich aber zumeist auf elementare Dinge: Staplerscheine, Ersthelferausbildung, Brandschutz, Betriebsanweisungen usw.
Die BG´s schult dazu z.B. Sicherheitsfachkräfte aus den Belegschaften, aber auch Sicherheitsfachkräfte (früher "Sicherheitsing.") in eigenen Schulungszentren.
Eine, wie ich finde,sehr sinnvolle Einrichtung.
Angenehmer Nebeneffekt: Kostenlose Fahrsicherheitstrainings (auch für Motorrad) über die Unternehmen für die Angestellten (z.B. Außendienst und Vielfahrer, aber auch Arbeitswegfahrer...).
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