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Dieses Thema hat 35 Antworten
und wurde 1.113 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
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claro Offline




Beiträge: 1.009

31.10.2013 08:57
Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Da ich in der Vergangenheit verschiedene Beiträge gelesen habe von verschiedenen Forumsmitgliedern, die scheinbar etwas Ahnung von Verkehrsrecht haben, stelle ich hier mal diesen Beitrag ein.
Vielleicht hat ja jemand eine passende Info.
Mein ältester Sohn war vor ein paar Tagen in der Stadt mit dem Auto unterwegs. Er ist an einer Ampel nach rechts abgebogen und ca. 400m weiter auf einen
Supermarkt-Parkplatz gefahren, weil er einkaufen wollte. Als er gerade ausgestiegen und das Auto abgeschollsen hatte kam
ein Motorrad-Polizist angefharen und sagte zu ihm: "Sie sind doch der fahrer dieses fahrzeugs. Sie sind gerade bei Rot über die Ampel gefahren und abgebogen."
Er meinte dann noch er würde das aufnehmen und entsprechend weiterleiten. Mein Sohn würde dann entsprechend einen Bußgeld-Bescheid bekommen.
Mein Sohn sagt, er sei definitiv nicht bei Rot, sondern noch bei Grün über die Ampel gefahren. Er hat nämlich extra kurz vor der Ampel noch einen Rollerfahrer überholt und darauf geachtet,
dass er noch bei Grün rüber kommt. Jetzt überlegt er, ob er Einspruch gegen den Bescheid erhebt, den er mittlerweile hat: 119,- EUR und 3 Punkte. (Wie kommt man auf 119,-EUR?)
Die Frage ist, ob das etwas bringt? Es steht ja Aussage gegen Aussage und es gibt keine Zeugen. (Der Polizist selber ist als Zeuge auf dem Bescheid genannt.)
Meine Vermutung ist ja, dass man in so einem Fall dem Polizisten glauben schenken wird.
Hat man da eine Chance? Wenn es zu einem Prozess kommen würde und er verliert, wird's teuer, da er keine Rechtsschutzversicherung hat.
Falls jemand da einen Rat oder eine Info hat, wäre das prima.

Gruß
Rolf

Nenne Dich nicht arm, weil Deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind; wirklich arm ist nur, wer nie geträumt hat.
Anonymus

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

31.10.2013 09:03
#2 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Ich bin kein Anwalt aber aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen daß 99% aller Richter eher dem "Beamten" glauben wird!

eine ähnliche Nummer haben die Cops mit einer Arbeitskollegin an einem Zebrastreifen durchgezogen, wo angeblich eine Frau rüberwollte...... dies aber gar nicht gab, Polizeirecht vor Bürgerrecht

Ich will damit nur sagen, ohne Zeugen wirds wahrscheinlich scheitern. Einspruch sollte er aber trotzdem einlegen, rein aus Prinzip.

you`re never to old to rock n roll

visit:
www.bad-seed.de

ruhri Offline




Beiträge: 331

31.10.2013 10:16
#3 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Hallo,

teuer werden muß das ganze nicht, es muß ja nicht unbedingt ein Anwalt ins Boot geholt werden. Ich würde Einspruch einlegen, man glaubt gar nicht wie oft die Richter einem Betroffenen wohlgesonnen sind. Wenn dein Sohn noch keine Punkte hat und dem Vorsitzenden glaubhaft macht das er nicht bei Rot gefahren ist, und das bei evtl. noch vorhandener Probezeit eine Nachschulung droht mit erheblichen Kosten. Und wenn keine Einstellung des Verfahrens möglich ist um eine Reduktion auf ein Verwarngeld "bitten". Wenn zu erkennen ist das der Vorsitzende den Einspruch verwerfen wird ist es in der Verhandlung immer noch möglich den Einspruch zurück zu nehmen und den BG Bescheid anzuerkennen. (in nunmehr 15 Dienstjahren schon dutzendemale bei Gericht erlebt) Die Einspruchrücknahme kostet dann ca. 30€ (hier in NRW.)

Grüße
ruhri

EN-DW4

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

31.10.2013 10:32
#4 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

wenn ich sehe wie oft hier die autos bei Rot "durchhuschen" - am montag z.b. an drei ampeln an denen ich mit dem rad lang gekommen bin, ein PKW, ein Sprinter und ein 40 Tonner, der Sprinter ist erst gekommen als schon grün für Fußgänger war, würde ich auch dazu neigen dem Polizisten zu glauben ... natürlich weiß ich nichts über den konkreten Fall, wünsche mir aber inzwischen auf jeder Ampel einen Rot-blitzer - dann gäbe es auch keine Diskussion.


und ja ich weiß das auch radfahrer bei rot fahren - man möge aber bitte auch bedenken von wem wie viel gefährdungspotential für fußgänger ausgeht

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
fuck you NSA

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

31.10.2013 11:19
#5 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat
wünsche mir aber inzwischen auf jeder Ampel einen Rot-blitzer


Das ist totaler Mist.
Den gabs mal bei mir um die Ecke an der alten Wohnung.
Wenn die Ampel auf gelb ging, gabs regelmäßig Vollbremsungen ( aus Angst) und dementsprechend oft Auffahrunfälle. Das war so krass, daß die Stadt das Ding dann abgebaut hat.

Wenn wir das Eis schon nicht brechen können, wie wärs wenn wir es ertränken ?

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

31.10.2013 12:00
#6 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Dein Sohn hatte nach meinen Erfahrungen bereits verloren, als er die Frage des Motorradpolizisten, ob er der Fahrer gewesen sei, mit "ja" beantwortet hat. Damit ist zweifelsfrei festgestellt , wer gefahren ist.

Aus der Frage des Polizisten kann man schließen, daß Dein Sohn ev. schon außerhalb des Fahrzeuges gewesen ist, er also nicht zweifelsfrei als Fahrer festgestellt werden konnte. In diesem Fall hätte er besser genau NICHTS gesagt, dann hätte die Beweislast allein beim Polizisten gelegen, und im Zweifel hätte sich das Ding auch vor Gericht erledigt.

Nun aber steht Aussage gegen Aussage.

Gerichte folgen hier in der Regel der Polizei. Vor Gericht darf nämlich der Beschuldigte lügen , was ihm gerade einfällt (Schutzbehauptungen). Der Polizist hingegen unterliegt als Zeuge der Wahrheitspflicht.
Insbesondere wird man ihm auch keine Parteilichkeit unterstellen, da er als Polizist kein Eigeninteresse an der Bestrafung eines beliebigen Autofahrers hat und einer "besonderen" Verantwortung unterliegt.

Hier kann der Richter eigentlich nicht anders, als der Darstellung der Polizei zu folgen.
Es sei denn, es finden sich noch neue Zeugen, die die Darstellung Deines Sohnes stützen. Aber selbst dann könnte der Richter die Aussage des Polizisten noch stärker wichten als die eines "späten" Zeugen.

Der Ruhri Tip aber könnte, da kostengünstig, zumindest ausprobiert werden. Schließlich geht es um den Schein.
Vor allem auf die Unsicherheit des Polizisten könnte man abzielen, um einen kleinen Kompromiß herauszuhandeln.

Gegen Ende des Verfahrens spätestens wird der Richter signalisieren, in welche Richtung er tendiert.

C4

C4

Muck Offline




Beiträge: 8.502

31.10.2013 12:09
#7 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat von der W Jörg im Beitrag #4
und ja ich weiß das auch radfahrer bei rot fahren - man möge aber bitte auch bedenken von wem wie viel gefährdungspotential für fußgänger ausgeht

Na, dann schau ma amal. Welches Gefährdungspotenzjal ham denn zB solche Radlfahrer? Wenn sie sag ma am Gehsteig fahren, dort einen knappen Meter Platz ham neben Leuten, die im Schanigarten sitzen und nur auf ihr wichtiches Händi schaun?

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

31.10.2013 12:13
#8 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat von Turtle im Beitrag #5

Zitat
wünsche mir aber inzwischen auf jeder Ampel einen Rot-blitzer

Das ist totaler Mist.
Den gabs mal bei mir um die Ecke an der alten Wohnung.
Wenn die Ampel auf gelb ging, gabs regelmäßig Vollbremsungen ( aus Angst) und dementsprechend oft Auffahrunfälle. Das war so krass, daß die Stadt das Ding dann abgebaut hat.



was du erzählst kann eigentlich nur passieren, wenn die Leute zu schnell und oder mit zu wenig Abstand unterwegs sind ...
lieber Raser in ruhe lassen als Kinder (und andere Fußgänger) schützen ????
ich weiß nicht ob du das auch noch so sehen würdest, wenn dir ein 40-Tonner deine "Laufrichtung" mal um 90° abändert obwohl du grün hattest

 



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thomasH Offline




Beiträge: 5.874

31.10.2013 12:14
#9 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Moin!

Leider muß ich C4 zustimmen: Ich versuche immer wieder, meiner Frau und meinen
Kindern klar zu machen, dass man auf die Fragen von Polizisten erst einmal
nichts sagt, außer Angaben zur Person. Da wir ja glücklicherweise sehr selten,
um nicht zu sagen fast nie Kontakt mit der Polizei haben, befürchte ich trotzdem
für den Fall der Fälle das Schlimmste...

Meine Holde hat vor Jahren mal folgende Geschichte erlebt:
Auf der Autobahn ist kurz vor ihr - ohne sie zu behindern - ein Reisebuss
ausgeschert, um einen LKW zu überholen. Sie hat im Traum nicht daran gedacht,
den Abstand zu erhöhen, weil offensichtlich war, dass sich der Bus nach dem
Überholvorgang wieder rechts einordnen würde. Leider war da just in diesem
Moment eine Abstandsmessung. 3 Punkte und Geldbuße. Sie meinte, Recht bekommen
zu müssen, legte Einspruch ein und es kam zur Verhandlung. Dort tauchte sie mit
unseren zwei Jüngsten, damals zwei und vier Jahre auf und erzählte ihre Version.
Der Richter beobachtete amüsiert unsere zwei Kleinen und entdeckte eher durch
Zufall, dass mein Eheweib Geburtstag hatte. Er hat darauf hin Recht gesprochen
und das Verfahren eingestellt.

Ich würd's versuchen!

Gruß
Thomas

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

31.10.2013 12:17
#10 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat
Raser in ruhe lassen als Kinder (und andere Fußgänger) schützen


Das passiert wenn einfach einer vor dir ne Vollbremsung macht.
Und wenn du es so hören möchtest: Ja, es ist besser wöchentlich zwei schwere Verkehrsunfälle zu verhindern, als alle zwei Jahre einen Fußgänger zu schützen.
Und genau deswegen hat die Stadt die Anlage ,Düsseldorfer Landstraße, zurückgebaut.

Wenn wir das Eis schon nicht brechen können, wie wärs wenn wir es ertränken ?

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

31.10.2013 12:18
#11 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat von Muck im Beitrag #7

Na, dann schau ma amal. Welches Gefährdungspotenzjal ham denn zB solche Radlfahrer? Wenn sie sag ma am Gehsteig fahren, dort einen knappen Meter Platz ham neben Leuten, die im Schanigarten sitzen und nur auf ihr wichtiches Händi schaun?



ist ein Volltrottel und ich würde mich auch kaputtlachen wenn das Schmartphone runter fällt und in 200 Teile zerspringt, trotzdem lasse ich mich als Fußgänger lieber von dem als von einem Auto anfahren wenn ich die Wahl hätte.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
fuck you NSA

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

31.10.2013 12:29
#12 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat von Turtle im Beitrag #10

Das passiert wenn einfach einer vor dir ne Vollbremsung macht.



nein, das passiert wenn beide zu schnell sind, bzw. der hintere zu wenig Abstand hält oder träumt.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
fuck you NSA

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

31.10.2013 12:36
#13 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Gehe doch noch weiter, denn sowas passiert, weil die Fortbewegung mit Rädern eine unnatürliche Fortbewegung darstellt.

Beweis: Zeige mir das Entsprechende in der Natur, kenne kein Lebewesen mit Rädern...


Gruß
Monti

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"Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984

Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken!
Erich Kästner

Muck Offline




Beiträge: 8.502

31.10.2013 12:40
#14 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

Zitat von der W Jörg im Beitrag #11
ist ein Volltrottel und ich würde mich auch kaputtlachen wenn das Schmartphone runter fällt und in 200 Teile zerspringt, trotzdem lasse ich mich als Fußgänger lieber von dem als von einem Auto anfahren wenn ich die Wahl hätte.

Ich halt beide Weiber für Trampel, auch die ohne Mobiltelefon.

Ich lass mich gar ned gern anfahren, weder von an Auto noch von an Radfahrer. Die Frage ist alladinx, wie hoch is die Wahrscheinlichkeit, dass mich a Auto zsammführt? Aufm Gehsteig liegt die bei ziemlich null. Die Chance, von an Radfahrer erwischt zu werden is hingegen bei uns sehr hoch.

Erstaunlicherweise gibts das nur in den Innenbezirken. Draußen in der Vorstadt gehören die Gehsteige den Fußgängern. Liegt meiner Meinung nach daran, dass dort rauere Sitten herrschen als in den bürgerlichen Innenbezirken. An Gehsteigradler tätens dort obafassen und obwatschen.

manx minx Offline




Beiträge: 11.300

31.10.2013 12:42
#15 RE: Bußgeldbescheid wg. roter Ampel Antworten

scho sehr eigen: da hat wer eine ganz konkrete frage zu einem ganz konkreten vorfall, und ihr schaffts, eine diskussion loszutreten, ob das fahrrad oder das auto gefaehrlicher is.

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