Ich denke, ich werde tatsächlich einen Satz neuer Winterreifen kaufen. allerdings habe ich dann ja immer noch die Ganzjahresreifen, die ich im Sommer auffahren will. Nur: eine Achse mit 5mm und eine mit 2,5mm.
Der Sparfuchs in mir würde auch die 5mm auf der Antriebsachse aufziehen lassen. Das ist aber nicht gut, wie ich jetzt las.
Irgendwann haben es die 2 Reifen mit 2,5mm aber auch hinter sich. 2 neue Ganzjahresreifen will ich dann nicht kaufen.
Darf man Mischbereifung fahren mit 2 Ganzjahresreifen hinten und 2 Sommerreifen vorn (im Sommer / bei entsprechender Witterung)? Gleicher Hersteller oder unterschiedliche Hersteller? Macht das sinn?
Viele Grüße *caferacer2
PS: Ich wohne am linken Niederrhein und fahre täglich nach Düsseldorf/Ratingen. In den letzten beiden Jahren war hier auch ohne Berge und Hügel Schnee genug...
Also habe ich meine schlechteren Winterreifen über den Sommer auf der Vorderachse planiert, hinter Sommerreifen. Die Winterreifen werden heute neu bestellt und kommen dann nach hinten.
Der Wagen ist so auch über vom TÜV abgenommen worden.
Auf einer Achse müssen jeweils die gleichen Reifen montiert sein, d.h. du kannst auf der Vorderachse andere Reifen als auf der Hinterachse montieren.
By the way, aber hat der Gesetzgeber (der die Winterreifenpflicht einführte) denn schon eine einheitliche Kennzeichnung der Winterreifen beschlossen? Ansonsten könnte ich auch mit dem Edding meine Sommerreifen mit dem "M+S" Symbol zum Winterreifen deklarieren...
...und bei den LKW gilt die Winterreifenpflicht noch immer nur auf der angetriebenen Achse?
Ernstgemeinte Fragen, denn ich fühle mich -mal wieder- vom Gesetzgeber total verarscht! Ok, bin nichts anderes von diesem gewohnt... Idiotie halt!
Edit:
§2 Stvo Abs. 3a
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Was sind "M+S Reifen"? Wer schreibt eine verbindliche Norm der "M+S" Eigenschaften vor? Der Hersteller der Reifen? Der Fahrzeughalter?
Was in dem verlinkten Artikel im Kästchen mit der Überschrift "Wussten sie, dass..." über "M+S" steht ist von Interesse!
Damit sind all meine Reifen per Definition meinerseits "M+S Reifen"! Wo ist mein Edding?
Gruß Monti
------------------------------------------------- "Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glaubten - wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit." George Orwell:1984
Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! Erich Kästner