Vielleicht hilft's ja jemanden: Aktuelle Radarwarnung Feldberg/Taunus (29.8. 17:30): Zwischen Schmitten-Arnoldshain und Hegeweise stehen mobile Radarfallen in beide Richtungen. Die haben es auf Motorräder abgesehen... Hatte gerade ziemlich Glück Ray Lomas
Zitat von der W Jörg im Beitrag #48ob du es glaubst oder nicht, die einzige möglichkeit sich 100% einer Bestrafung zu entziehen ist, sich an die Begrenzungen zu halten
Zu 99,9 Prozent reichts, wenn ma sich aufs richtiche Gefährt setzt.
Bei uns hamma eine neue Pseudo-Fußgängerzone, nennt sich Begegnungszone. Da wird gelasert. Die Dosenfahrer halten sich an den 30er, alle. Die Radlfahrer zu ungefähr dreißig Prozent.
Da die aber ka Nummerntafel ham und sich die Rennleitung ned gern lächerlich macht, zahlt von denen nur, wer blöd genug ist freiwillig stehenzubleiben.
Zitat von Zephyr im Beitrag #39 und sich gleichzeitig durch geschicktes agieren der Bestrafung zu entziehen.
ob du es glaubst oder nicht, die einzige möglichkeit sich 100% einer Bestrafung zu entziehen ist, sich an die Begrenzungen zu halten
Was nur bedingt stimmt, ich wurde mal in München auf der Wittelsbacher Brücke von einer Blitz Ampel erfaßt, als ich bei grün drüber fuhr.... ich hätte schlechte Karten gehabt, aber ich hatte 3 Zeugen im Auto !!!!
Fazit war wirklich, der Blitz Apparattt war kapött
Das passiert öfter, als man denkt. ´ In diesem Fall sollte man sich sofort bei der Polizei melden, und das zu Protokoll geben. Bevor man einen Anhörungsbogen erhält. In diesem Fall wird die Technik (die Aufzeichnungen ) des Gerätes geprüft, der Fehler in der Regel erkannt und abgestellt.
Kommt erst mal ein Bogen, mahlt die Mühle langsam.
Allerdings sollte man sich seiner Sache SEHR sicher sein, nicht, daß man sich damit später alle Möglichkeiten der Strafvermeidung verbaut hat...
Zitat von Serpel im Beitrag #49Würde mir nur die Wahl bleiben, entweder strikte an die Begrenzungen halten oder ÖPN, ich würde mich für "zu Fuß" entscheiden.
Und das werde ich tatsächlich tun, wenn’s mal so weit ist. Und dieses brave Spießbürgertum geht mir langsam so was von auf den Geist.
ich habe mich Innerstädtisch für "mit dem Rad" entschieden. ich sag ja auch nicht, das sich jeder immer an alles halten muss, aber wenn man schneller als erlaubt unterwegs ist, und erwischt wird und man weiß das man illegal unterwegs war und sich trotzdem mit Zähnen und Klauen gegen das bezahlen wehrt, ist man auch nicht besser als Hoeneß und Konsorten die meinen nicht alles versteuern zu müssen.
Zitat von der W Jörg im Beitrag #48ob du es glaubst oder nicht, die einzige möglichkeit sich 100% einer Bestrafung zu entziehen ist, sich an die Begrenzungen zu halten
Zu 99,9 Prozent reichts, wenn ma sich aufs richtiche Gefährt setzt.
Bei uns hamma eine neue Pseudo-Fußgängerzone, nennt sich Begegnungszone. Da wird gelasert. Die Dosenfahrer halten sich an den 30er, alle. Die Radlfahrer zu ungefähr dreißig Prozent.
Da die aber ka Nummerntafel ham und sich die Rennleitung ned gern lächerlich macht, zahlt von denen nur, wer blöd genug ist freiwillig stehenzubleiben.
hanebüchener Blödsinn den du da schreibst. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. belangt werden können die nur wenn sie durch zu schnelles fahren einen Unfall verursachen (dann aber auch nicht wegen zu schnellen Fahrens, sondern wegen rücksichtslosem Verhalten, §1 StVO).
Zitat von Zephyr im Beitrag #39 und sich gleichzeitig durch geschicktes agieren der Bestrafung zu entziehen.
ob du es glaubst oder nicht, die einzige möglichkeit sich 100% einer Bestrafung zu entziehen ist, sich an die Begrenzungen zu halten
Was nur bedingt stimmt, ich wurde mal in München auf der Wittelsbacher Brücke von einer Blitz Ampel erfaßt, als ich bei grün drüber fuhr.... ich hätte schlechte Karten gehabt, aber ich hatte 3 Zeugen im Auto !!!!
Fazit war wirklich, der Blitz Apparattt war kapött
wer nichts falsch gemacht hat darf und soll sich auch wehren. ich habe nie gesagt, das man sich alles gefallen lassen soll, sondern nur, das man zu der Schiete die man baut auch stehen sollte.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Zitat von der W Jörg im Beitrag #53hanebüchener Blödsinn den du da schreibst. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Da Fahrräder Fahrzeuge san, gilt die Höchstgeschwindigkeit auch für sie.
in der deutschen StVO wird im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nur von Kraftfahrzeugen geredet (Straßenbahnen dürfen z.b. auch schneller sein) ... armes ösiland
Zitat von der W Jörg im Beitrag #55in der deutschen StVO wird im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nur von Kraftfahrzeugen geredet (Straßenbahnen dürfen z.b. auch schneller sein) ... armes ösiland
Zitat ...ich sag ja auch nicht, das sich jeder immer an alles halten muss, aber wenn man schneller als erlaubt unterwegs ist, und erwischt wird und man weiß das man illegal unterwegs war und sich trotzdem mit Zähnen und Klauen gegen das bezahlen wehrt, ist man auch nicht besser als Hoeneß und Konsorten die meinen nicht alles versteuern zu müssen.
Genau hier trennen sich unsere Wege. Du hast zwar prinzipiell Recht mit Deiner Unterwerfung unter bestehende Beschilderungen, denkst aber meiner Ansicht nach etwas zu kurz. Denn wenn Beschilderungen offensichtlich unsinnig sind, unbegründet oder dürftig begründet sind, wenn sie offensichtlich nur der Abzocke dienen oder gar nicht mehrheitsfähig sind (basisdemokratisch gesagt : kaum einer hält sich dran), dann ist es durchaus angebracht, sich mit allen Mittel der Bestrafung zu entziehen.
Nicht jeder Blödsinn muß sklavisch befolgt werden, nur weil ein Behördling das angeordnet hat. Leider aber neigt ja bekanntlich der stramme Deutsche zu solchen Verhaltensmustern.
Daß es auch anders geht, beweist der Verkehr in südlichen Metropolen, wo Beschilderungen und Regulierungen bestenfalls als freundliche Anregungen verstanden werden ...
Zitat von uli estrella im Beitrag #56Muck, mach dir keinen Kopf, das Zeichen 274 der deutschen StVO gilt sehr wohl auch für Fahrräder.
Mach ich mir eh ned. Weil wenns bei uns durch eine Wiener Fußgängerzone tschundern, is in jedem Fall § 20 StVO zuständig. Wurscht, ob sich bei euch Radfahrer an die Beschränkungen halten müssen oder ned.