Das Geld zurückhalten kannst noch nicht, schließlich gilt die Zahlpflicht ja noch. Es hat nur irgendjemand gesagt, dass das eigentlich nicht gelten dürfte. Das muß als nächstes von den Richtern geurteilt werden.
Was Du machen kannst: künftige Beiträge „unter Vorbehalt“ (im Betreff der Überweisung angeben) zahlen.
Das gibt Beitragszahlern die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern, wenn höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass der neue Beitrag wirklich verfassungswidrig ist.
Wie das bei einer bestehenden Lastschrift durchführt muß ich noch rausfinden, wahrscheinlich Lastschrift kündigen und Dauerauftrag einstellen.
Naja, ich sehe ja ein, daß gute Ware gutes Geld kostet, und bin bereit, dieses auch dafür auszugeben - aber das wirklich jeder löhnen muß, auch wenn er gar kein Fernsehen guckt/hat, das finde ich auch unerhört und falsch!
Das ist bestenfalls moralisch verwerflich, derzeit aber gesetzeskonform.
Ob da irgendeine Frau Doktor die Verfassungswidrigkeit feststellt oder bei Manxman fällt der bewusste Sack Reis um. Solange das nicht vom Verfassungsgericht festgestellt wird, ist das alles Kokolores.
Vergesst nicht, es ist Wahlk(r)ampf und da werden alle Schweine reanimiert um durchs Dorf getrieben zu werden. Gestern habe ich wieder mal die uralte Nummer bzgl. des "Regierung-verbietet-Grüß-Gott-in-Schulen) per Massenmail bekommen. Auch das ist der Wahl geschuldet.
Also immer schon brav zahlen und auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten. (Wetten, dass da nie was kommt?)
Zitat von tom_s im Beitrag #11(Wetten, dass da nie was kommt?)
Da wette ich dagegen. Es laufen bereits Verfahren, genauer: Über 50 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht, von denen die meisten auch zur Entscheidung angenommen sind.
Es wird aber nicht dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Kram für nichtig erklärt, nur das hätte zur folge, dass alle Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Aus dem Focus: Wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe. In bisherigen Fällen sei dem Gesetzgeber dabei stets nur eine knappe Frist eingeräumt worden, um eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Die bei einer solchen Pro-Futuro-Entscheidung nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme bei entsprechender Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe,
Da der Einzelne aber mit der neuen Rudfunkgebührenverordnung nicht benachteiligt wurde und auch nicht krass mehr bezahlen muß, würde eine Beschwerde oder eine Klage gar nicht erst zugelassen.
Mein Fazit: 'S gibt aller Wahrscheinlichkeit nix zurück, auch bei vorbehaltlicher Zahlung nicht.
Also mich kotzt die verlogene Kriegs- und Kirchenpropaganda des Staatsfernsehens schon lange an. Und soo groß ist der Niveau-Unterschied zu RTLII und Konsorten längst nicht mehr. Insofern wüßte ich nicht, was diese Kopfsteuer moralisch rechtfertigen würde. Also lasse ich es darauf ankommen, zahle nicht und antworte nicht auf die Bettelbriefe. Und wenn's hart auf hart kommt, hab ich auch kein Problem damit, vor Gericht zu gehen. Da war ich oft genug, das hebt mich nicht mehr an. Und so groß ist der Streitwert ja nun auch wieder nicht, daß einem das Kopfzerbrechen machen müßte. Mal sehen, wie's ausgeht - ich laß mich einfach überraschen.