Zitat von tom_s im Beitrag #11(Wetten, dass da nie was kommt?)
Da wette ich dagegen. Es laufen bereits Verfahren, genauer: Über 50 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht, von denen die meisten auch zur Entscheidung angenommen sind.
Es wird aber nicht dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Kram für nichtig erklärt, nur das hätte zur folge, dass alle Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Aus dem Focus: Wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe. In bisherigen Fällen sei dem Gesetzgeber dabei stets nur eine knappe Frist eingeräumt worden, um eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Die bei einer solchen Pro-Futuro-Entscheidung nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme bei entsprechender Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe,
Da der Einzelne aber mit der neuen Rudfunkgebührenverordnung nicht benachteiligt wurde und auch nicht krass mehr bezahlen muß, würde eine Beschwerde oder eine Klage gar nicht erst zugelassen.
Mein Fazit: 'S gibt aller Wahrscheinlichkeit nix zurück, auch bei vorbehaltlicher Zahlung nicht.
Zitat Und soo groß ist der Niveau-Unterschied zu RTLII und Konsorten längst nicht mehr.
Zumal das bessere Fernsehen derzeit eh' auf PRO7 kommt ...
piko
RTL2 ist schon derb untere Schublade, aber es gibt auf den Privaten schon einige gute Sendungen. Nur meine Erfahrung ist, dass in den Ländern in denen ein Öffentlich-Rechtliches Fernsehen existiert, das Private Fernsehen auch besser ist - Ich finde ARD und ZDF schon notwendig und ich bin auch bereit dafür zu zahlen. Es ist ja nicht so, dass wir für die Privaten nicht zahlen. Denn die Werbekosten bezahlen im Ender die Verbraucher.
Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital. Mitglied VfDKV