Es gibt Schwierigkeiten mit den Helios Kliniken und der Krankenversicherung.
Vorab: Ich bin privat versichert. Ein guter Kunde, weil spät gewechselt mit Höchststrafbeiträgen und hohem Selbstbehalt. Und sowieso nie krank, dazu fehlt mir einfach die Zeit bzw die Lohnfortzahlung.
Im letzten Herbst aber war es soweit: Ein kleiner Eingriff stand an (Leistenbruch, Altmmännerkrankheit). Sollte auch ambulannt gehen, so Google. Das aber sahen die Weißgötter ganz anders. Ein Zimmer müsse belegt werden, stationäre Aufnahme, darauf bestehe man usw usw. Wegen so einer Lapalie, aber bitte.
Am Folgemorgen um 7 Uhr einrücken, dann der Einngriff, danach Langeweile im Zimmer. Am nächsten Tag habe ich dann solange gestreßt, bis man mich laufen ließ (sowas kann ich, jawoll!).
Dann kamen noch ein paar Rechnungen: Chefarzt, Labor, Anästhesie, zusammen rund 600 Euro. Bezahlt, später eingereicht und übernommen, da der stationären Behandlung zuzuordnen.
Vor einigen Wochen nun drei Briefe. In jedem ein Scheck, indem ich mein Geld zurückbekomme, man habe sich geirrt. Dazu ein neuer Brief, jetzt mit korrigierten Rechnungen, in denen nun rund 1100 Euro für die gleichen Leistungen berechnet werden. Man habe sich mit der Kasse geeinigt, daß es sich doch um eine ambulante Behandlung gehandelt habe.
Anruf bei der Kasse, der war das aber mysteriös, irgendwas habe es da mit Helios gegeben. Ich bohre nach. Langsam dämmert es :
Ist die Behandlung ambulant, spart die Private eine Fallpauschale in Höhe von etwa 2400 Euro an Helios. Zusätzlich müßte ich die bereits erstatteten 600 Euro wohl zurückgeben, da sie ja dann ambulant entstanden wären. Und für ambulante Behandlungen gilt der Selbstbehalt von 1200 Euro, der ja mit den neuen Rechnungenknapp unterschritten , also nicht ersetzt wird.
Super, Kasse spart 3000, ich darf dafür 1200 zahlen?
Wir werden sehen, heute habe ich erstmal die Unterlagen kopiert und der HUK zur Prüfung übersandt. Das wäre ja wohl noch schöner (schonmal Rechtsschutz informieren ? ).
Bei einer stationären Einweisung rechnet meine private KK mit dem Krankenhaus direkt ab. Bei einer ambulanten Behandlung kommt die Rechnung genau wie Arztrechnungen direkt an mich und werden dann zur Abrechnung an die KK gegeben. In der Regel werden die dann zu ca. 80% übernommen...und mir überwiesen...
Grüße PeWe
"...versuche nicht zu ändern, was Du nicht ändern kannst und erfreue dich an dem, was Du hast."
Wenn ich den Vorgang richtig lese, ist es doch so, dass Du zwar in der Nacht vor der OP wieder aus dem KKH raus bist, aber die Nacht nach dem Eingriff im KKH verbracht hast. Damit ist es doch auf jeden Fall stationär. Oder?
Und noch eine Frage: Wie kann es sein, dass das KKH für eine stationäre Behandlung 600,- abrechnet und bei der gleichen Leistung bei ambulanter Erbringung 1.100,-
Da würd ich auch mal nachhaken.
Gibt es zur Klärung solcher Punkte nicht eine Schiedsstelle? Oder gibt es das nur in der GKV?
war, dann hat sich meine Frage nach dem Wichtigsten bei solch einem Eingriff ja vermutlich erledigt:
hat es den erwünschten Erfolg gebracht?
Ich weiß von zwei verschiedenen Methoden - bei der vermutlich Besseren wird ein Gewebe mit eingebracht, welches stützend wirkt und etwas aufwändiger, und somit teurer ist als die OP ohne Stützkonstruktion. Ich kenne einen Fall, wo der (Kassen-)Patient da extra drauf hingewiesen, bzw. nach gefragt hatte, und es hieß "das ist bei Ihnen nicht nötig", worauf hin der Leistenbruch nacher prompt wieder auftrat, und ein zweites mal operiert werden mußte - dann aber mit Gewebe !
Eine ambulante Leistenbruch OP habe ich über mich ergehen lassen, es ist die Methode mit Gewebeeinlage (sogenanntes "Schirmchen"), mittlerweile müsste ich wieder unters Messer.
Ich schieb es vor mir her, meine medizinisch tätige Beste tobt zwar deswegen, aber...
Gruß Monti
------------------------------------------------- Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)
Nun warte ich gespannt, wann die andere Seite kommt ...
Übrigens soll es in der Tat Brüche geben, die´bis in den Mithodenbereich gehen. Das ist zum Glück an mir vorbeigegangen, allein bei dem Gedanken wird mir ganz plümerant ...
Zitat von Falcone im Beitrag #10Was muss man eigentlich anstellen, um so einen Bruch zu bekommen (oder besser: nicht anstellen)?
Laß Deine Frau Deine Bierkisten schleppen .
Bei mir war es der blanke Größen - (Jugend-) wahn: Beim Abladen eines dreirädrigen Kleinwagen treffen die beiden vorderen Räder die Rampen, die Kiste nimmt Fahrt auf. Nun trifft das hintere Rad aud seine mittlere Rampe, rollt aber nicht drauf, sondern schiebt sie vom Hänger. Jetzt stürzt das dritte Rad ins Leere, nun liegt das Ding mit dem Heck auf den beiden äußeren Rampen auf.
Niemand da, was nun?
Kleine Fische, hinten anheben und fertig. Hau Ruck, und nochmal, die paar hundert Kilo werden ja wohl....
Später kam dann doch Hilfe.
Und dann die Beschwerden beim Gehen, kleine Stichlein in der Leiste, Drüsenschwellung, klärchen.
Irgendwann habe ich zufällig die Beule entdeckt (geht nur im Stand, liegend fließt das Gekröse zurück in den Wanst). Spätestens da dämmert es in debilem Hirn.
Nichts gegen mich, aber ich müsse das verstehen: Man müsse die Kosten dämpfen, deshalb habe man sich mit der Klinik auf eine Abrechnung als ambulante Behandlung GEEINIGT. Das erspare der Kasse 2500 Euro Fallpauschale für die stationäre Behandlung im Sinne der Gemeinschaft.
Aha.
Nun wollte ich ja immer ambulant, wurde aber von der Klinik zur stationären Aufnahme genötigt. Das war Auflage der behandelnden Ärzte. Die stationäre Aufnahme ist belegbar (Formulare).
Aber man hat sich ja geeinigt.
Finanziell wirkt sich das so aus: Erhöhte (rechtmäßige ?) Privatabrechnungen an mich = plus 500 Euro. Rückforderung der Kasse an bereits erstatteten Auslagen wegen meines Selbstbehaltes = 300 Euro.
So ist´s recht. Kasse spart 2500, ich lege mal eben 1100 drauf.
Man bedauere das sehr, aber so sehe die "Einigung" aus.
Nun bitte ich die Mitarbeiterin um einen formalen , justiziablen Bescheid, den ich per Juristen den Gerichten zur Klärung der Rechtmäßigkeit zukommen lassen kann.
Denn irgendjemand will hier auf meine Kosten falsch spielen. Die einigungsfrohe Kasse oder die Klinik, die mich wider besseren Wissens zum stationären Patienten gemacht hat.
Da lege ich mich nicht fest, dafür gibt es Gerichte.
Nun trippelt die Gesprächspartnerin. Ich solle erstmal nichts machen, sie werde nochmal mit ihren Vorgesetzten darüber reden usw usw.
Die Einigung ist doch ziemlich daneben, auch die Begründung der Anrufenden mit "Das erspare der Kasse 2500 Euro Fallpauschale für die stationäre Behandlung im Sinne der Gemeinschaft."
Hee, im Sinne der Gemeinschaft wäre doch auch die Nichtbehandlung eines Patienten, denn dies erspart der Kasse jegliche Zahlung!
Wenn du mit dieser Krankenkasse juristisch fertig bist, dann würde ich an deiner Stelle noch eine Kündigung dieser KV als "Tüpfelchen auf dem i" mitteilen . KV Wechsel sollte doch möglich sein, oder?!
Was ein Land, was für Versicherungen...
Gruß Monti
------------------------------------------------- Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)
Hey Zephyr, habe beruflich mit der Thematik zu tun. Allerdings bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Fallpauschalen sind aber die selben. Ein Leistenbruch, bei dem Du nur eine Nacht im Krankenhaus warst kostet keine 2500 Euro. Für diesen Betrag müsstest Du mindestens 2 Tage (und zwei Nächte) stationär im KH gewesen sein. In Deinem Fall hat es einen sog. "Abschlag wegen Nichterreichen der Unteren Grenzverweildauer" gegeben. Der von der Kasse ursprünglich gezahlte Rechnungsbetrag für die stat. Behandlung (ohne die Kosten für Privatpatienten) war also deutlich unter 2500 Euro. Es wäre aber vorstellbar, dass das Krankenhaus Deine Aufnahme am Vortag der Operation bereits als die Aufnahme zur stationären Behandlung definiert hat. Das wäre aber auf jeden Fall falsch. Am Tag vor der OP warst Du nur "vorstationär" im KH. Erst am Tag der OP wurdest Du offiziell aufgenommen. Sollte das so sein, hat das Krankenhaus die Abrechnung bewusst manipuliert um mehr Erlös zu generieren. Deine faktische Behandlung war eine stationäre Behandlung (gerichtliche Definition ist: In den stationären Behandlungsablauf eingebunden, mehrere Stunden am Tag und die darauffolgende Nacht). Du hast Dir diese stationäre Behandlungserbringung nicht erschlichen, sondern die Behandlungsform wurde vom behandelnden Arzt entschieden. Ich würde an Deiner Stelle der juristischen Klärung gelassen entgegen sehen. Die Leistung wurde nicht ambulant erbracht. Daher kann sie meines Erachtens auch nicht im Nachhinein zu Deinen Lasten als "ambulant erbracht" definiert werden. Wenn Du konkrete Rückfragen hast, melde Dich gerne bei mir per PM.