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Dieses Thema hat 23 Antworten
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Seiten 1 | 2
Falcone Offline




Beiträge: 113.726

29.03.2013 17:56
Gesetz und HU-Überziehung Antworten

Bei dem Wetter hab ich nicht mal Lust zur Werkstatt und habe meine Akten mal wieder aktualisiert. Und in der StVZO habe ich eine kleine "Verschärfung" entdeckt.

Es ist ja so, dass man die HU straffrei um 2 Monate überziehen kann.
Überzieht man von 3 bis 4 Monate, werden 15 Euro fällig.
Überzieht man von 5 bis 8 Monate werden 25 Euro fällig.
Überzieht man mehr als 8 Monate kostet es 40 Euro und es gibt zwei Punkte.
Fuhr man zur HU und führte anschließend einen Mängelbericht mit sich, wurde man nicht bestraft.
Nun gibt es eine Ergänzung:
Wenn man nach einer HU, bei der Mängelfestgestellt wurden, das Fahrzeug nicht innerhalb der gegebenen Frist (meist 4 Wochen) vorführt, kostet das jetzt auch 15 Euro.

Nach wie vor kann man aber die HU bis zu 8 Monate überziehen, ohne Punkte zu kassieren. Es kann aber passieren, dass man mehrmals erwischt wird und zahlen muss - wird auch teuer.

Grüße
Falcone

pelegrino Offline




Beiträge: 51.628

29.03.2013 18:09
#2 RE: Gesetz und HU Antworten

Ein Segen, daß wir eine HU in Deutschland haben, obwohl ich sie hasse wie die Pest ...

klasse finde ich, was mir mein Kumpel über die "HU" in Canada erzählt hat :

da kommt irgendwann, so alle Jubeljahre mal, das Prüfteam in den Ort. Unter allen Fahrzeugen, die älter als (ich glaube) 10 Jahre sind, werden ein paar Dutzend ausgelost, und die müssen dann zum Marktplatz oder so kommen, und dann fahren die 'ne Acht, bremsen mal, und gucken, ob das Licht funktioniert, und wenn das alles O.K. ist, dann ist gut.

Würde mir reichen ...

"Zweifel ist der Weisheit Anfang."
René Descartes

Brundi Offline



Beiträge: 33.311

29.03.2013 18:20
#3 RE: Gesetz und HU-Überziehung Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #1
Überzieht man von 3 bis 4 Monate, werden 15 Euro fällig.

Oh, das geht ja noch! Ich habe nämlich gestern erst bemerkt, dass das Auto im Januar zum TÜV gemusst hätte!

Grüße
Monika

Falcone Offline




Beiträge: 113.726

29.03.2013 18:20
#4 RE: Gesetz und HU Antworten

Erfreulich ist aber, dass eine gültige HU aus einem anderen EU-Land jetzt auch in Deutschland anerkannt wird, wenn das fahrzeug importiert wird. Das Fahrzeug muss aber eine EG-Zulassung besitzen (COC-Papier). Eine W aus einem Nachbarland zu kaufen, ist also fast kein Problem mehr.
Auch wenn sie keine gültige HU mehr hat, muss hier lediglich eine HU durchgeführt werden, keine Vollabnahme wie früher.
Es ist in den letzten jahren schon einiges einfacher geworden.

Grüße
Falcone

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.957

29.03.2013 18:23
#5 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat von Brundi im Beitrag #3
Zitat von Falcone im Beitrag #1
Überzieht man von 3 bis 4 Monate, werden 15 Euro fällig.

Oh, das geht ja noch! Ich habe nämlich gestern erst bemerkt, dass das Auto im Januar zum TÜV gemusst hätte!


Allerdings kann es Dir beim TÜV passieren, daß der nette Prüfer eine Zusatzgebühr verlangt. Wegen erhöhtem Aufwand oder so.

Gruss,
Mattes

Brundi Offline



Beiträge: 33.311

29.03.2013 18:24
#6 RE: Gesetz und HU Antworten

Ich geb es nächste Woche einem Bekannten in die Werkstatt und ich hoffe, der kennt den Prüfer gut!!!

Grüße
Monika

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.957

29.03.2013 18:27
#7 RE: Gesetz und HU Antworten

Ein guter Bekannter von mir, seines Zeichens TÜV-Ing. meinte aber auch, daß das eine "kann" Bestimmung sei. Jedenfalls beim TÜV Nord.

Gruss,
Mattes

Axel J Offline




Beiträge: 13.109

29.03.2013 18:28
#8 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat von Mattes-do im Beitrag #5
... Allerdings kann es Dir beim TÜV passieren, daß der nette Prüfer eine Zusatzgebühr verlangt. Wegen erhöhtem Aufwand oder so.


vertiefte Prüfung nennt sich das, ab zwei Monaten Überziehung, + 20 %


Axel

-

pelegrino Offline




Beiträge: 51.628

29.03.2013 18:34
#9 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat
...zum TÜV gemusst hätte...

Zum TÜV muß überhaupt garnix . Zur HU schon - die kann aber außer dem Technischen Überraschungsverein auch die DEKRA, die KÜS oder sonst ein zugelassener Sachverständiger machen ...

"Zweifel ist der Weisheit Anfang."
René Descartes

Falcone Offline




Beiträge: 113.726

29.03.2013 18:35
#10 RE: Gesetz und HU Antworten

Und noch eine Änderung:

In der FZV §9 heißt es jetzt:

Fahrten, die im Zusammenhangmit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten
zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die
Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung
des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Hat man also bereits ein Kennzeichen am Fahrzeug, so muss es nicht abgestempelt sein, wenn man damit zur Zulassung fährt oder nach dem Abmelden nach Hause oder zum Durchführen einer HU bei einer Prüforganisation. Man muss aber eine Versicherungsbestätigung haben, in diese Fahrten ausdrücklich abgedeckt sind.
Soulie fragte doch kürzlich gerade danach.

Grüße
Falcone

Soulie Offline




Beiträge: 29.652

29.03.2013 18:42
#11 RE: Gesetz und HU Antworten

Jepp!
Aber ich hab kein Kennzeichen.
Das nützt mir nix.
Vielleicht gehts nächste Woche los.
Falls es etwas wärmer werden sollte.

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

29.03.2013 18:43
#12 RE: Gesetz und HU Antworten

@Falcone: dard ich Dich mal was fragen?

Unsere Fraxtn steht seit letztem Jahr in der Tiefgarage. Ich konnte sie nicht fahren wegen Bandscheiben OP und kam nur auf 70km.
Das Mopeddle hat ne 4/10 er Zulassung und wurde nicht abgemeldet. Der TÜV war letztes Jahr Mai fällig. Frage: darf ich damit jetzt Anfang April zum TÜV FAHREN oder muss ich die mitn Hänger dahinbringen weil länger als 8 Monate?

Greetz
Ducky

you`re never to old to rock n roll

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www.bad-seed.de

Falcone Offline




Beiträge: 113.726

29.03.2013 18:43
#13 RE: Gesetz und HU Antworten

Noch eine Festschreibung im Gesetz ist neu (bislang aber meist schon üblich gewesen):
Der Halter kann das
Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf
Monaten reservieren lassen.


Beim Abmelden verliert man also nicht mehr z.B. sein Wunschkennzeichen, sondern kann es behalten. Das kostet aber vermutlich was.

Grüße
Falcone

Falcone Offline




Beiträge: 113.726

29.03.2013 18:46
#14 RE: Gesetz und HU Antworten

Ducky, du kannst damit zwar zur Prüforganisation fahren, aber es besteht die Gefahr, dass sie dich erwischen und du dann die Strafe löhnen musst und zwei Punkte kassierst. Zugelassen ist das Motorrad und der Versicherungsschutz besteht auch.
Auf der sicheren Seite bist du mit dem Transport auf dem Anhänger.

Grüße
Falcone

Guzzilla Offline




Beiträge: 231

29.03.2013 18:49
#15 RE: Gesetz und HU Antworten

Das war doch immer schon so,oder nicht.
Ich meinte jetzt ohne ZUlasung zum Tüv fahren zu dürfen,oder?

Grüße,Jörg.

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