Bei dem Wetter hab ich nicht mal Lust zur Werkstatt und habe meine Akten mal wieder aktualisiert. Und in der StVZO habe ich eine kleine "Verschärfung" entdeckt.
Es ist ja so, dass man die HU straffrei um 2 Monate überziehen kann. Überzieht man von 3 bis 4 Monate, werden 15 Euro fällig. Überzieht man von 5 bis 8 Monate werden 25 Euro fällig. Überzieht man mehr als 8 Monate kostet es 40 Euro und es gibt zwei Punkte. Fuhr man zur HU und führte anschließend einen Mängelbericht mit sich, wurde man nicht bestraft. Nun gibt es eine Ergänzung: Wenn man nach einer HU, bei der Mängelfestgestellt wurden, das Fahrzeug nicht innerhalb der gegebenen Frist (meist 4 Wochen) vorführt, kostet das jetzt auch 15 Euro.
Nach wie vor kann man aber die HU bis zu 8 Monate überziehen, ohne Punkte zu kassieren. Es kann aber passieren, dass man mehrmals erwischt wird und zahlen muss - wird auch teuer.
Ein Segen, daß wir eine HU in Deutschland haben, obwohl ich sie hasse wie die Pest ...
klasse finde ich, was mir mein Kumpel über die "HU" in Canada erzählt hat :
da kommt irgendwann, so alle Jubeljahre mal, das Prüfteam in den Ort. Unter allen Fahrzeugen, die älter als (ich glaube) 10 Jahre sind, werden ein paar Dutzend ausgelost, und die müssen dann zum Marktplatz oder so kommen, und dann fahren die 'ne Acht, bremsen mal, und gucken, ob das Licht funktioniert, und wenn das alles O.K. ist, dann ist gut.
Erfreulich ist aber, dass eine gültige HU aus einem anderen EU-Land jetzt auch in Deutschland anerkannt wird, wenn das fahrzeug importiert wird. Das Fahrzeug muss aber eine EG-Zulassung besitzen (COC-Papier). Eine W aus einem Nachbarland zu kaufen, ist also fast kein Problem mehr. Auch wenn sie keine gültige HU mehr hat, muss hier lediglich eine HU durchgeführt werden, keine Vollabnahme wie früher. Es ist in den letzten jahren schon einiges einfacher geworden.
Zitat von Mattes-do im Beitrag #5... Allerdings kann es Dir beim TÜV passieren, daß der nette Prüfer eine Zusatzgebühr verlangt. Wegen erhöhtem Aufwand oder so.
vertiefte Prüfung nennt sich das, ab zwei Monaten Überziehung, + 20 %
Zum TÜV muß überhaupt garnix . Zur HU schon - die kann aber außer dem Technischen Überraschungsverein auch die DEKRA, die KÜS oder sonst ein zugelassener Sachverständiger machen ...
Fahrten, die im Zusammenhangmit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Hat man also bereits ein Kennzeichen am Fahrzeug, so muss es nicht abgestempelt sein, wenn man damit zur Zulassung fährt oder nach dem Abmelden nach Hause oder zum Durchführen einer HU bei einer Prüforganisation. Man muss aber eine Versicherungsbestätigung haben, in diese Fahrten ausdrücklich abgedeckt sind. Soulie fragte doch kürzlich gerade danach.
Unsere Fraxtn steht seit letztem Jahr in der Tiefgarage. Ich konnte sie nicht fahren wegen Bandscheiben OP und kam nur auf 70km. Das Mopeddle hat ne 4/10 er Zulassung und wurde nicht abgemeldet. Der TÜV war letztes Jahr Mai fällig. Frage: darf ich damit jetzt Anfang April zum TÜV FAHREN oder muss ich die mitn Hänger dahinbringen weil länger als 8 Monate?
Noch eine Festschreibung im Gesetz ist neu (bislang aber meist schon üblich gewesen): Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monaten reservieren lassen.
Beim Abmelden verliert man also nicht mehr z.B. sein Wunschkennzeichen, sondern kann es behalten. Das kostet aber vermutlich was.
Ducky, du kannst damit zwar zur Prüforganisation fahren, aber es besteht die Gefahr, dass sie dich erwischen und du dann die Strafe löhnen musst und zwei Punkte kassierst. Zugelassen ist das Motorrad und der Versicherungsschutz besteht auch. Auf der sicheren Seite bist du mit dem Transport auf dem Anhänger.