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Dieses Thema hat 23 Antworten
und wurde 561 mal aufgerufen
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Seiten 1 | 2
Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

29.03.2013 18:52
#16 RE: Gesetz und HU Antworten

>Räusper<



Zitat
In der FZV §9 heißt es jetzt:

Fahrten, die im Zusammenhangmit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten
zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die
Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher
zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung
des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung erfasst sind.





Wieso könnens dem Ducky dann -im Falle des Erwischens- die Bußgelder aufdrücken und mit Punkten belegen, wenn obiges Gesetz Gültigkeit hat?

Wöfür das alles, wenn...????


Gruß
Monti

-------------------------------------------------
Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

29.03.2013 18:54
#17 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #13
... Beim Abmelden verliert man also nicht mehr z.B. sein Wunschkennzeichen, sondern kann es behalten. Das kostet aber vermutlich was.


Habe ich gemacht, von der kleinen V soll das Kennzeichen auf die große V. Geht hier in E nur vierteljährlich, pro Monat 2,50, aber der Hammer: jeweils plus Wunschkennzeichengebühr, 10,xx, insgesamt knapp 18 Euronen, vierteljährlich


Axel

-

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

29.03.2013 19:21
#18 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat
Das war doch immer schon so,oder nicht.
Ich meinte jetzt ohne ZUlasung zum Tüv fahren zu dürfen,oder?

Ja, wenn die Versicherungszusage besteht und die Zulassungsstelle das genehmigte, war das bisher auch schon möglich.
Im Grunde ist es nur noch ausführlicher formuliert und damit rechtssicherer geworden.

"Ablauf der Tages" ist z.B. neu.

Grüße
Falcone

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

29.03.2013 19:26
#19 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat
Wieso könnens dem Ducky dann -im Falle des Erwischens- die Bußgelder aufdrücken und mit Punkten belegen, wenn obiges Gesetz Gültigkeit hat?



Weil bei Duckys Moped der HU-Termin überzogen ist und das zitierte Gesetz das Zulassungsverfahren regelt. Zwei Paar Schuhe. Hat nix miteinander zu tun.
Würde Ducky die Triumph jedoch abmelden und am selben Tag wieder zulassen, könnte er zwischenzeitlich mit dem ungestempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

Grüße
Falcone

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

29.03.2013 19:35
#20 RE: Gesetz und HU Antworten

Nun, mir erschliesst sich "der Sinn" dahinter nicht.

Habe das gleiche "Problemchen" wie Ducky, mit meiner W (und der Bandscheibe!).
HU im letzten Jahr abgelaufen, wollte zwar die HU noch rechtzeitig durchführen lassen, aber der Prüfer(!!!) sagte, daß ich den HU Termin ins nächste Jahr überziehen solle.
"Koste acht Euro mehr und was wolle ich mit einem "getüvten" Mopped im Winter, wenn ich es nicht bewege?" Recht hat der gute Mann!
"Erwischen lassen solle ich mich dann auf dem Wege zu ihm nicht" war auch noch eine seiner Aussagen.
"Rückdatieren gäbe es auch nicht mehr"


Gruß
Monti

-------------------------------------------------
Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

29.03.2013 19:39
#21 RE: Gesetz und HU Antworten

Verwundert das wen?

Grüße
Falcone

Hobby Offline




Beiträge: 42.406

29.03.2013 19:42
#22 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat
Nun, mir erschliesst sich "der Sinn" dahinter nicht.



zum Glück ändert sich für mich nichts !

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

piko Offline




Beiträge: 16.462

29.03.2013 21:17
#23 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat von Luja-sog-i
Habe das gleiche "Problemchen" wie Ducky, mit meiner W (und der Bandscheibe!).
HU im letzten Jahr abgelaufen, wollte zwar die HU noch rechtzeitig durchführen lassen, aber der Prüfer(!!!) sagte, daß ich den HU Termin ins nächste Jahr überziehen solle.


In diesem Fall empfielt es sich sicherheitshalber eine Kopie des entsprechenden Krankenscheins mitzuführen ... ansonsten kann ein kontrollierender Beamter darauf bestehen, analog zur Blutentnahme bei Verdacht auf Alkohol, dich für die Dauer der Erstellung eines aktuelles MRT-Gutachtens in U-Haft unterbringen zu lassen ... und fällt das entsprechende Gutachten dann negativ aus, hast du nicht nur 2Punkte und die Kohle für den abgelaufenen TÜV abzudrücken sondern zusätzlich noch die Kosten für die "Unterbringung" sowie das Gutachten selbst an der Backe ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

magicfire Offline




Beiträge: 5.762

30.03.2013 10:02
#24 RE: Gesetz und HU Antworten

Zitat von Axel J im Beitrag #8
Zitat von Mattes-do im Beitrag #5
... Allerdings kann es Dir beim TÜV passieren, daß der nette Prüfer eine Zusatzgebühr verlangt. Wegen erhöhtem Aufwand oder so.


vertiefte Prüfung nennt sich das, ab zwei Monaten Überziehung, + 20 %


Axel


Jep. Ich hab mal den TÜV-Mann gefragt was denn an der "teureren" Variante anders ist und er grinste und meinte: die Zahlen auf der Rechnung.......

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www.motorradscheune-welling.de

Es gibt kein zufälliges Treffen. Jeder Mensch in unserem Leben ist entweder ein Geschenk, ein Test oder eine Strafe.

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