Zitat von herrschmidt im Beitrag #1 Wenn ich nur einen Bruchteil des Wertes ersetzt bekäme - was nützt mir da die Teilkasko..
Weiß jemand wie diese Gutachter arbeiten?
für den reellen wiederbeschaffungswert must du in gewissen zeitlichen abständen ein wertgutachten erstellen lassen... im ernstfall geht das mit abschlägen auch im nachhinein über gute eigene bilder, bzw rechnungen von anbauteilen, werkstatt- besuchen usw...
gas
mappen
ps: sonst könnte man ja keinen oldie gescheit teilkasko versichern
Diebstahl oder Brand sind zwei Fälle, bei denen ein Gutachter im Nachhinein nichts mehr über den Zustand sagen kann. Ein Kurzgutachten z.B. von Classic Data ist da dann hilfreich oder eben, wie Markus schreibt, eine gut bebilderte Dokumentation, aus der man auch das Datum erkennen kann. Ansonsten, wie z.B. nach einem Unfall, lässt sich der Zustand auch so feststellen, z.B. nach einem Unfall. Und wegen des Zeitwertes von 1500 Euro musst du dir keine Sorgen machen, denn die W wird nachweislich höher gehandelt. Auch Gutachter belegen den Wert durch Beobachtung des Marktes, z.B. bei Mobile.de. Meine W wurde z.B. ganz problemlos auf 5400 Euro begutachtet: Üblicher Marktwert plus Zubehör.
Doch. Für die vom Regelfall abweichende Laufleistung gibt es Umrechnungsschglüssel. So gibt es Abzüge bei überdurchschnittlich hoher Laufleistung und Zuschläge bei sehr geringer Laufleistung.
Es gibt den Zeitwert nach einschlägigen Tabellen, den am freien Markt ermittelbaren Marktwert und den Wiederbeschaffungswert, bei dem das Fahrzeug wieder aufgebaut werden muss, was teurer sein darf als der Marktwert und nach meinem Wissen nur bei Liebhaberfahrzeugen zum Tragen kommt.
und wenn dir jetzt einer in die Karre rauscht und das Ding ist komplett hin bekommst du diese 5400,- da wohl mal ein Gutachten darüber erstellt worden ist und ein anderer mit der W gleichen Baujahrs bekommt halt das was es so im Normalfall für ein 12 Jahre altes Moped gibt.... oder ??
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Dieses Gutachten wurde im Rahmen meines Unfalls (mit Nina) erstellt und gilt nicht für die Zukunft. Es war die Basis für die Abrechnung dieses einen Unfallschadens.
Und jeder W-Besitzer bekommt nach einem Schaden das, was der Gutachter, der ja kommt, feststellt.
klar ! aber auch der kann aus einer 12 Jahre alten Karre keine "7 Jahre" machen !!
das verlangt ja auch niemand, nur einen reellen gegenwert... bin gespannt, kerstin hat ne beule in hilde gemacht, mal schaun ob die versicherung zickt... läuft wegen der geringen summe ohne gutachten, bisher!
Zitat Würde der allseits beliebte 800er Umbau in diesem Zusammenhang eigentlich als wertsteigernd oder -mindernd in die Rechnung einbezogen?
Wenn du unbedingt leer ausgehen willst, kannst du das den Gutachter ja mal fragen. Vielleicht bekommst du sogar danach noch hübsche und unterhaltsame Post von der Polizei.