Vorsicht ist angesagt. Wir haben zwar freie Gutachterwahl, aber die gegnerische Versicherung wird, um die Kosten zu drücken, eventuell ein Gegengutachten erstellen. Oder ein Ankaufsangebot machen und die weiteren Kosten nur gegen Nachweis der Reparaturrechnung erstatten. Und dann kann man sich überlegen ob man sich auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung einläßt der dann wahrscheinlich in der Mitte der Differenzsumme endet. Hab ich mit meiner W so erlebt. Mein Rechtsanwalt meinte dazu: die gegnerische Versicherung handelt entgegen der allgemeinen Rechtssprechung, sollen wir sie in den nächsten 5 Jahren durch die Instanzen klagen?
Im Schadensfall muss das Fahrzeug (bei "Totalschaden") in eine sogenannte "Restwertbörse" eingestellt werden.
In meinem konkreten Fall war das so:
Wert W650- Caferacer Bj. 1999 incl. (beschädigtem) Alutank und Um- / Anbauten mit ca. 30000km (DEKRA- Gutachten): =6500€ Wirtschaftlicher Totalschaden..., Wiederaufbau hätte Wert überstiegen. Maximalgebot "Restwertbörse" der Versicherer, von DEKRA eingestellt: =2000€ also Erstattungsbetrag: =4500€ (Ich habe sozusagen für die "restlichen" 2000€ die Unfall- W "angekauft").
Der unschuldige, verletzte Fahrer (mein Sohn), der ca. 8 Wochen ausser Gefecht war und heute noch mit dem verletzten rechten Kniegelenk zu tun hat, hat übrigens insgesamt weniger als 2000€ Schmerzensgeld bekommen...
Die mehreren Tausende von € Krankenhausbehandlung / Lohnerstattung etc. hat die gegnerische Versicherung klaglos gezahlt...
Schmerzensgeld folgt einer gesetzlich festgelegten Tabelle, soweit ich weiß. Der Richter kann nur bis an den Deckel seines Ermessensspielraums und dann ist Banane. Für Stuhl auf den Kopf am Roulette (was vielleicht manches Posting erklärt) - 150DM, einfache Platzwunde.
.................................................. Pit (Gewinner im genetischen Roulette - meine Eltern wollten eigentlich eine Waschmaschine)
Zitat Wert W650- Caferacer Bj. 1999 incl. (beschädigtem) Alutank und Um- / Anbauten mit ca. 30000km (DEKRA- Gutachten): =6500€ Wirtschaftlicher Totalschaden..., Wiederaufbau hätte Wert überstiegen. Maximalgebot "Restwertbörse" der Versicherer, von DEKRA eingestellt: =2000€ also Erstattungsbetrag: =4500€ (Ich habe sozusagen für die "restlichen" 2000€ die Unfall- W "angekauft").
Ähnlich war es bei mir. Der Gutachter, selbst Motorradfahrer und vom Caffer angetan, erklärte mir die beiden Möglichkeiten. Deswegen hat er den Wert mit 5400 festgesetzt, den Schaden aber mit 4800. Dann wurde gleich ein Restwert von 1300 festgesetzt und abgezogen, so dass mir der Rückkauf erspart blieb und ich gleich mit der Reperatur beginnen konnte. Durch die Eigenleistung ging mir die MWSt. noch flöten, so dass ich 3300 ausbezahlt bekam.
Zitat ...die gegnerische Versicherung handelt entgegen der allgemeinen Rechtssprechung...
Das hört sich jetzt für mich schwer nach der Arroganz-Versicherung an ... die hab' ich gefressen - wenn die Provinzial tatsächlich von der gekauft werden sollte, dann kündige ich meine Wohngebäudeversicherung dort auf der Stelle!
Dieses Forum ist hellwach, und hat alle fünf Sinne beisammen: Unsinn, Schwachsinn, Frohsinn, Blödsinn, Wahnsinn ...
Zitat von Falcone im Beitrag #7Es gibt den Zeitwert nach einschlägigen Tabellen, den am freien Markt ermittelbaren Marktwert und den Wiederbeschaffungswert, bei dem das Fahrzeug wieder aufgebaut werden muss, was teurer sein darf als der Marktwert und nach meinem Wissen nur bei Liebhaberfahrzeugen zum Tragen kommt.
Zeit- und Wiederbeschaffungswert werden gerne verwechselt. Der Zeitwert ist ein Begriff eher aus der Gebäudeversicherung. Es wird vom Neuwert ausgegangen und einer Abwertungstabelle folgend feste Abschläge pro Nutzungsjahr abgezogen. Im Kaskobereich spricht man i.d.R. vom Wiederbeschaffungswert. Es muss ein vergleichbares Fahrzeug am Gebrauchtmarkt wieder zu beschaffen sein. Wertgutachten sind bei der W aus meiner Sicht eher nicht nötig. Man sollte Laufleistung und Zustand anhand von Fotos dokumentieren und kann dann auch bei Billigheimer24 (jedenfalls habe ich in dem Zusammenhang noch nix anderes gehört. Schau dir deine Bedingungen mal auf diese Begriffe hin an) davon ausgehen, dass den o.g. Wiederbeschaffungswert bekommt. Wertgutachten sind eher bei hochpreisigen Klassikern notwendig. Mit dem Fall der den Marktwert übersteigenden Reparaturkosten meinst du vielleicht die Möglichkeit als Anspruchsteller im Haftpflichtfall das Fzg trotz Wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen. Da hat man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Anspruch auf Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes wenn man sein Fzg. reparieren lässt.
Na das freut mich ja, dass hier so munter diskutiert wird.
Wenn man wirklich den Wiederbeschaffungswert bekommt, lohnen sich die EUR 20 für die Teilkasko allemal. Einem Bekannten wurde sein Motorrad aus der abgeschlossenen Garage gestohlen, der guckt ohne Teilkasko in die Röhre..
Zitat von herrschmidt im Beitrag #27 Wenn man wirklich den Wiederbeschaffungswert bekommt, lohnen sich die EUR 20 für die Teilkasko allemal.
unbedingt... ich habe sie mehr wegen befürchteten wildschäden... da ich schon mehr als einmal beinahezusammenstöße hatte, sowie einen echten aufschlag... dank zeugen hat die versicherung den schaden komplett übernommen, fahrzeug und kleider wurden zu realistischen preisen ersetzt... die weh gehört meiner meinung nach derzeit eher weniger zu den diebstahlgefährdeten fahrzeugen...