Wer den alten Klasse 3 vor 80 gemacht hat, darf jetzt Motorräder bis 48 PS fahren?
Kann doch nicht sein, oder?
Zitat Neue Fahrerlaubnisklassen ab 2013: Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt) Diese Fahrerlaubnisklasse ist ab 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
...bin meenen Oldie schon seid 3 Monaten am bearbeiten...hab langsam bissl Angst wenn der mit 8 PS nochma den großen Bernadino rauf spaziert...die Honda glaub ich war ein gutes Argumentma schaun...
ankurbeln der wirtschaft nennt sich sowas... auch wenn nicht so viele darauf eingehen werden wie damals mit den 125ern... da sie eine prüfung ablegen müssen, sehe ich da kein problem für irgendwen... die mopedprüfungen sind heute so heftig, die würden viele hier garnicht auf die reihe bekommen
gas
markus fragt sich grade wann er das letzte mal am lenkanschlag einen kreis gefahren hat
Zitat ... wie damals mit den 125ern... da sie eine prüfung ablegen müssen, sehe ich da kein problem für irgendwen
Aha, jetzt habe ich das erst verstanden, hoffe ich(?!) ... also die, welche bis jetzt mit dem Autoführerschein 125er fahren dürfen, könnten ab näxtem Jahr auch Möppse bis 48PS bewegen ... richtig???
Zitat markus fragt sich grade wann er das letzte mal am lenkanschlag einen kreis gefahren hat
Zitat Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
So: Ich hab Fahrerlaubnis Klasse 3 nach 1.4.1980 (genauer: Nov. 1981) Und nun? Ich mein: Ich hab eh den 1er, aber trotzdem: Es gibt auch andere die genauso wie ich nach dem 1.4.80 den 3er gemacht haben und heute noch haben.
Ich versteh' derartige Fristen auch nicht, aber vielleicht werden die von Interessenverbänden durchgedrückt ... heißt: wer von 1980 bis jetzt keinen 1er gemacht hat, der macht ihn jetzt auch nicht mehr ... aaaaber die jüngeren sollen gefälligst der Fahrschulinnung Umsatz bringen wenn'se Krad fahren wollen ... ?!
Ich vermute mal das es zum 1.4.80 mal irgend ne Führerscheinneuregelung gab und man vorher halt Krad (oder was auch immer) fahren durfte und hinterher nicht!
Das nennt man glau ich "Besitzstandswahreung"!
In alten Versandhauskatalogen wurden ja auch immer Mofas angeboten und es wurde darauf hingeweisen, das die bis "Baujahr" (des zukünftigen Bedierner!!) 39 ohne jeden Führrerschein gefahren werden durften - ich wollte meiner Mutter seinerzeit immer son Teil schmackhaft machen, damit sie nicht mehr zur Arbeit radeln muß - aber sie hat sich stets geweigert ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!