ich weiß gar nicht was ihr habt ... es hat sich doch kaum was geändert.
vor dem 1.4.80 war die Theorie für 1 und 3 identisch (danach dab einen identischen Teil und jeweils zusatzbögen für Krad und PKW) und auch nach der neuen regelung muss ja noch eine praktische prüfung gemacht werden (und um dazu zugelassen zu werden muss man natürlich auch mindestens die Pflichtstunden gemacht haben)
das einzige was sich ändert ist also, dass die gültigkeit der Theoretischen Prüfung nicht mehr zeitlich begrenzt ist (bis jetzt ist es glaube ich so, das man spätestens 2 Jahre nach der Theoretischen Prüfung die Praktische ablegen muss)
genau aus dem Grund dürfen auch die leute die bis zum 1.4.80 Klasse 3 gemacht haben 125er fahren, da bis dahin Klasse 4 mit im Klasse 3 drinnen war (4 war damals nur theoretisch und da gab es nicht eine Frage, die nich auch im 3er Fragebogen vorkommen konnte)
Steht das so irgendwo nachzulesen? Oder handelt es sich um eine Fahrprobe - könnte ja eventuell auch sein:
mein Kumpel mußte sich z.B. nach seiner Hirnblutung mit Halbseitenlähmung erstmal 'n Arzt suchen, der ihm die Fahrtauglichkeit bestätigte, dann sein Auto natürlich auf Einhand- und Einbeinbetrieb umbauen lassen - und dann damit eine sog. Fahrprobe ablegen, die ein Sachverständiger beim TÜV abgenommen hat. Das war so 'ne halbstündige Fahrt durch die Innenstadt und 'n Stück Autobahn. Schließlich hatte er vor seiner Erkrankung über 20 Jahre Fahrpraxis gehabt .
"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu." Andreas Rebers
es ist absolut unlogisch das es nur eine Fahrprobe ist, da man ja nie vorher eine erlaubnis erworben hatte Motorrad zu führen.
in dem von dir beschrieben fall geht es ja nur darum abzuklähren ob er trotz behinderung noch kontrolle über das Fahrzeug hat, eine entsprechende Fahrerlaubnis hat er ja bereits gehabt.
Zitat von Sonnenfürst im Beitrag #3Was gibt es schöneres,als sich dann direkt ein vernünftiges Motorrad kaufen/fahren zu dürfen? Also eine W 800 ist doch ein perfektes Anfängermöppi.
...na, na, nich tiefstapeln. Ich durfte es genießen letztes Jahr auf der Handkästour mit vielen W-Fahrern und vor vier ein paar Tagen mit Falcone und SR-Junkie ein paar Kilometer zu fahren. Und ich muß sagen, die fahren wirklich nicht wie Anfänger.....
Gruß Ludwig
(Wenn man die mal auf ein Richtiges Motorrad setzen würde!
...na, na, nich tiefstapeln. Ich durfte es genießen letztes Jahr auf der Handkästour mit vielen W-Fahrern und vor vier ein paar Tagen mit Falcone und SR-Junkie ein paar Kilometer zu fahren. Und ich muß sagen, die fahren wirklich nicht wie Anfänger.....
Gruß Ludwig
(Wenn man die mal auf ein Richtiges Motorrad setzen würde!
Dann musste ma mit dem Achim (windi) fahren ! Der fährt auf der W wie aufm richtigen Motorrad.
.
He said, "Son,Have you seen the world?Well, what would you say If I said that you could? Just carry this gun, you'll even get paid."I said, "That sounds pretty good."
Da gibts abenteuerliche Sachen. Mein Vater (83) darf seit ein paar Jahren die offene Klasse fahren, obwohl der in seinen Leben nur 50er Miele und Fahrrad gefahren ist. Aber beim umschreiben von seinem alten Lappen auf die neue Führerscheinkarte wurde ihm gesagt, daß man ihn aufgrund der neuen Bestimmungen nicht benachteiligen darf. Also kann er sich jetzt ne S1000R kaufen.
Zitat ...es ist absolut unlogisch das es nur eine Fahrprobe ist, da man ja nie vorher eine erlaubnis erworben hatte Motorrad zu führen...
Logisch oder unlogisch - das kann ich garnicht glauben:
als ich 1971 den Führerschein Klasse 3 gemacht habe, da durfte ich damit nicht nur Pkw, Lkw bis 7,49 to und einen einachsigen Anhänger ziehend fahren, sondern auch ein Kleinkraftrad mit bis zu 50 ccm (damalige Klasse 4), obwohl ich in meinem Leben nie zuvor auf einem motorisierten Zweirad gesessen hatte. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob es damals eine Leistngsbeschränkung für das Mopped gab, ich meine, es hätte eine PS-Obergrenze von 6,irgendwas und/oder eine Drehzahlbeschränkung gegeben, aber ich meine auch, daß es damals Moppeds gab, die legal zumindest deutlich schneller als 50 Km/h waren.
Später wurden dann diese 80-ccm Moppeds (mit Vmax = 80 Km/h) zugelassen, die man mit der neuen Klasse 1b fahren durfte - oder eben mit der alten Klasse 3, wenn vor 1980 erworben. Sinn der Sache soll wohl hauptsächlich gewesen sein, die Moppeds leiser zu machen, glaube ich.
So gesehen ist die Fortführung, mit der alten Klasse 3 ein leistungsbeschränktes Motorrad fahren zu dürfen, durchaus logisch, obwohl die Inhaber niemals eine Zweiradfahrprüfung gemacht haben müssen.
Ob das dann auch sinnvoll ist, ist wieder 'ne ganz andere Sache - ich hab' mich zwar über die Kosten für den Motorradführerschein im Jahre 1996 geärgert, fand die Ausbildung an sich aber für durchaus notwendig/sinnhaft!
"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu." Andreas Rebers
Wie die Sache entstanden ist, hat Jörg ja schon beschrieben und auch Peles Überlegungen sind richtig. Und weil jemand, der zwar die einmal erworbene Berechtigung, einen Traktor (da ist es ja genauso) und ein 50ccm Kleinkraftrad mit unbeschränkter Leistung zu fahren, die zwar über die Jahrzehnte mitgeschleppt und dezent erweitert bekommen, möglicherweise aber schon seit Jahren nicht mehr genutzt hat, soll er sein Fahrkönnen durch Ablegen einer amtliche Prüfung nachweisen. Das ist doch sehr vernünftig. Jemand, der regelmäßig 125er gefahren hat, wird damit kein Problem haben, und jemand, der erst jetzt Blut geleckt hat, sollte dann doch vielleicht lieber erst noch mal ein paar Fahrstunden nehmen. Und da die Jungs und Mädels, die dafür überhaupt in Frage kommen, schon über 50 sind, werden sie schon die nötige Vernunft haben. Anwesende ausgenommen.
Interessant im Zusammenhang mit den aktuellen Meldungen zur neuen Führerscheinregelung(Umtausch nach 15jahren) finde ich ... das ständig und praktisch "gebetsmühlenartig" darauf hingewiesen wird, daß keine Prüfung und definitiv kein Gesundheitstest dabei fällig wird. Abgesehen davon, daß sich das in 15jahren durchaus noch ändern kann ... was wäre denn andernfalls zu erwarten ... ein Rentneraufstand?!
Was ist so erwähnenswert daran, daß auch künftig fahruntaugliche Bundesbürger einen Führerschein besitzen dürfen???
Naja, die wollen erstmal die Leute in Sicherheit wiegen, damit möglichst viele ihren alten Lappen aktualisieren lassen, denke ich. Wahrscheinlich versprechen sie sich Kostenersparnisse und mehr Transparenz dadurch. Ich weiß ja nicht, inwieweit Daten heute schon abgeglichen sind - z.B. gibt es einen Haufen alter Führerscheine von Leuten, die längst verstorben sind, oder eh nicht mehr fahren. Ob das in Flensburg immer so bekannt ist?
Ich weiß ja nicht, was so'n oller FS mit Uraltbild aufm Schwarzmarkt hinterm Bahnhof so bringt ...
Dieses Forum ist hellwach, und hat alle fünf Sinne beisammen: Unsinn, Schwachsinn, Frohsinn, Blödsinn, Wahnsinn ...
So einen grauen Lappen kann aber nur ein Uralt-Gangster kaufen, der alt genug ist, dass er noch so einen machen konnte. Und die sterben aus oder sind zumindest schissrig geworden und wollen nicht mehr in die Zelle.
Meine Mutter ist laut ihrem FS 3 noch berechtigt, Krafträder bis 250 ccm zu fahren. Habe ihr damals - Ende der 70er - aus Jux angeoten, eine Runde mit meiner damaligen 250er MZ zu drehen ... .
Ihr entgeisterter Gesichtsausdruck war fotoreif. Ihr Kommentar dazu: "Junge, du willst mich wohl loswerden!"