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Dieses Thema hat 33 Antworten
und wurde 864 mal aufgerufen
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Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

27.11.2012 17:26
Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

you`re never to old to rock n roll

visit:
www.bad-seed.de

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

27.11.2012 17:32
#2 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Gut, das ich die Gnade der frühen Geburt genießen kann.
Obwohl, nächstes Jahr muß ich mir Gedanken darüber machen, ob ich meinen alten Führereschein 2 behalten will.
Was müßte ich eigentlich dafür tun?
Ist da nur ein ärztliches Gutachten nötig?

Gruß Norbert

natural born griller

piko Offline




Beiträge: 16.462

27.11.2012 17:42
#3 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Zitat
Ist da nur ein ärztliches Gutachten nötig?

Ja ... und natürlich ein neuer Führerschein, womit du in der 15jahre-Frist gelandet sein dürftest ...

piko, dem das auch näxtes jahr blüht, wenn sie ihn nicht vergessen ...

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

27.11.2012 18:07
#4 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Bin auch nächstes Jahr dran und werde das dann wohl auch machen. Man weiß ja nie, wie man sich mal über Wasser halten muß.
Die Plastikkarte habe ich eh schon und finde die einfach nur praktisch.

Was in 15 Jahren ist, weiß ich eh nicht.

natural born griller

ziro Offline



Beiträge: 6.705

27.11.2012 19:12
#5 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Hallo Norbert,
das ärztliche Gutachten brauchst Du dann aber regelmäßig, soweit ich weiß. Muß man alle zwei Jahre hin? Arztuntersuchung und Verkehrsamt sind dann ordentliche Gebühren. Ich finde es eine unglaubliche Sauerei, dass man den 2er Lappen nicht ruhen lassen kann. Das heißt, wenn Du nicht hingehst und die Untersuchung und Verlängerung eintragen läßt, ist der Führerschein weg.

Da ist bei dem Gesetzesentwurf in meinen Augen irgend etwas schief gelaufen. Man hat viel Geld für den Führerschein bezahlt. Den kann man doch nicht einfach entfallen lassen.

Man hätte doch auch eine Ruheregelung einführen können. Für die Leute, die den Führerschein vielleicht wirklich ein paar Jahre nicht benutzen/brauchen. Wenn sie ihn dann doch brauchen, DANN könnte man ja die ärztliche Untersuchung machen und seine Fahrtauglichkeit beweisen. Ist eine ganz schöne Geldschneiderei.

Gruß vom ziro (dem das auch noch in ein paar Jahren blüht)

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

27.11.2012 19:34
#6 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Ich meine, es sind nur alle 5 Jahre. Du hast dann also erst mal 5 Jahre Ruhe.
ich hab die LKW-Berechtigung verfallen lassen.
Hab sie seit 20 Jahren nicht mehr gebraucht und in den letzten 5 Jahren auch nicht. War wohl ok.
Ich hab aber auch lange gehadert.
Aber wir alten dürfen ja immerhin noch 7,5-Tonner mit Anhänger fahren.
Das reicht, um sich mit einem Motorradtransportunternehmen selbstständig zu machen

Grüße
Falcone

micka Offline




Beiträge: 2.882

27.11.2012 19:40
#7 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Hey,

ich hab irgendwann mein Grautier gegen eine Plastikkarte getauscht. Da sind auf der Rückseite z. T. Verfallsdaten eingetragen, ab wann die Fahrerlaubnis einfach erloschen ist. Bei mir ist das die Klasse CE > 12000 kg

micka

www.youngtimer-motorradreisen.de

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

27.11.2012 19:43
#8 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Das, was wir Alten als Klasse 2 bezeichnen, muß momentan alle 5 Jahre verlängert werden,
eigentlich eine sehr gute Sache, den wer möchte schon vor einem 40 Tonner herfahren,
dessen Pilot krank ist und durch einen ...zB. Zuckerschock... plötzlich zusammenklappt.

Die Sache hat allerdings einen gewaltigen Pferdefuß...und zwar kann folgende Situation
eintreten, ihr geht zum Arzt, um euren 2er zu verlängern und steht plötzlich völlig
OHNE Führerschein da, weil der Medizinmann bei euch eine Krankheit feststellt,
die das Führen von Kfz nicht zulässt.

Ich meine, so ein Fall ging vor ca 10 Jahren mal durch die Presse,
worauf ich meinen 2er abgegeben habe. Die Zeiten, wo man mit dem 2er auf einen LKW
gestiegen und losgefahren ist, sind eh schon lange vorbei, heute braucht man
mindestens noch ein halbes Dutzend Zusatzzertifikate um bei einer Spedition anzuheuern.

Gruß LOBO

SR-Junkie Offline




Beiträge: 5.144

27.11.2012 19:44
#9 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #6
.... um sich mit einem Motorradtransportunternehmen selbstständig zu machen....


...Motorradteile brauchen keine 7,5-Tonner - da reichen Ducatos o.ä.

Norbert: komm' lieber Deinen "Verpflichtungen" nach. Das Forum braucht ErsatztEIlE(r)

dabbel-U Grüße
Hans-Peter

SR-Junkie - 1 kick only
heizt Du noch, oder W-andeSRt Du schon?

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.005

27.11.2012 19:46
#10 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Moin zusammen!
Wollte nur sagen das ich 1984 den 2er Lappen für 1.363 DM "gemacht" habe

Zitat
Ich meine, es sind nur alle 5 Jahre. Du hast dann also erst mal 5 Jahre Ruhe.


Stimmt, alle fünf Jahre!
Beim erstenmal, also vor(!) man 50 wird die Verlängerung beantragen.
-Augengutachten
-Allgemein Arzt Untersuchung
-neue oder ersten Kartenführerschein
= fast 200@ für 5 Jahre
Gruß Jochen, der aber enen Arzt kennt der die beiden Untersuchungen für 50@ macht.

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.005

27.11.2012 19:51
#11 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Moin LOBO!

Zitat
Die Zeiten, wo man mit dem 2er auf einen LKW
gestiegen und losgefahren ist, sind eh schon lange vorbei, heute braucht man
mindestens noch ein halbes Dutzend Zusatzzertifikate um bei einer Spedition anzuheuern


Jau, das ist war, Fahrerkarte und Extra Unterricht im Jahr.
Ich behalte den Führerschein dafür:
http://www.actionmobil.at/

Gruß Jochen, der den Traum noch nicht aufgegeben hat

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

27.11.2012 19:53
#12 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Goil!

ich komm dann mit dem Motorrad mit!

Grüße
Falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

27.11.2012 19:55
#13 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Mein zweier hat nur 20 Mark Umschreibegebühr gekostet. Karte hab ich eh schon und für 5 Jahre werde ich das wohl auch noch mal machen.

Zitat
den wer möchte schon vor einem 40 Tonner herfahren,
dessen Pilot krank ist und durch einen ...zB. Zuckerschock... plötzlich zusammenklappt.



Ist Diabetes etwa ein Grund das der Führerschein nicht verlängert wird?
Kann ich mir nicht vorstellen. Ich bin auch Diabetiker, muß aber (noch) kein Insulin spritzen.

Einen Zuckerschock können auch unter 50 jährige bekommen.

Auf einen modernen 38 Tonner würde ich mich aber auch nicht mehr setzen.
Ein Jugendfreund hat eine Spedition, wo ich nach dem Bund auch eine Weile aushilfsweise gefahren bin.
Der hat mich letztens in sein neuestes Gefährt gelassen und ich war nicht mal in der Lage, das Teil zu starten.

natural born griller

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.487

27.11.2012 20:08
#14 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Zitat von Duck Dunn im Beitrag #1
Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013


Was ist damit eigentlich gemeint?
Erlaubnis als Führer oder vom Führer?

.
let's vape!

Hobby Offline




Beiträge: 42.406

27.11.2012 21:00
#15 RE: Die neuen Führererlaubnis Bestimmungen 2013 Antworten

Zitat
ich hab irgendwann mein Grautier gegen eine Plastikkarte getauscht.



warum macht man so was ??
und das kostet doch auch bestimmt Geld oder ??

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

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