muss ein motorrad standlicht haben? wenn im reflektor eine fassung für standlicht vorgesehen ist, muss das dann auch funktionieren? und wenn ja, bei welcher schlüsselstellung? ich freue mich über erhellende beiträge ..
es geht um die zulassung von chinesischen mopeten mit einer chinesischen erstzulassung 1969 bzw 1971 . um diese geschosse hier zuzulassen, muss ein reflektor mit streuscheibe mit prüfzeichen montiert sein. nun haben diese austausch-reflektoren zwar eine standlichtfassung, aber original war kein standlicht vorgesehen. wann muss das standlicht denn brennen? parallel zum abblendlicht oder nur dann, wenn der motor aus ist (gesonderte zündschlüsselstellung)?
Die Fassung hat nix zu sagen. Das Standlicht ist baujahresabhängig und unterscheidet zwischen Zulassung nach nationalem Recht (Standlicht darf) oder EG-Recht (Standlicht muß)
Chris hat den richtigen Hinweis gegeben. Aber ich vermute, dass es sich um ein Gespann handelt. Dann muss ein Standlicht vorhanden sein - wobei es korrekt "Begrenzungsleuchte" heißen muss (§51 StVZO). Es muss zusammen mit dem Rücklicht geschaltet sein und muss auch beim Einschalten von Fern- und Abblendlicht brennen. Normalerweise schaltet dann mit der ersten Stufe des Lichtschalters die Begrenzungsleuchten rundum ein (also vorne Begrenzungsleuchte bzw. Standlicht und hinten Rücklicht) Mit der zweiten Stufe des Lichtschalters wird das Fahrlicht zugeschaltet, das man über den Abblendschalter auf oder abblenden kann.
Alle etwas älteren Lichtschalter oder auch die noch älteren Zündschlösser im Scheinwerfer bieten diese Möglichkeit des stufenweisen Einschalten des Lichtes.
Nach Abschalten der Zündung muss das Standlicht nicht zwingend funktionieren. Es reicht also aus, wenn es im Betrieb (Zündung an) funktioniert.