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Dieses Thema hat 5 Antworten
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 Motorrad
martin58 Offline




Beiträge: 3.934

23.10.2012 18:09
standlicht erforderlich für tüv? Antworten

muss ein motorrad standlicht haben? wenn im reflektor eine fassung für standlicht vorgesehen ist, muss das dann auch funktionieren? und wenn ja, bei welcher schlüsselstellung? ich freue mich über erhellende beiträge ..

Pit aus Detmold Offline




Beiträge: 4.740

23.10.2012 18:15
#2 RE: standlicht erforderlich für tüv? Antworten

Vorgesehene Beleuchtungsdingsbumse müssen auch funktionieren. Bei Moppeds mit e-Zulassung ist Standlicht eh Pflicht.

..................................................
Pit (Gewinner im genetischen Roulette - meine Eltern wollten eigentlich eine Waschmaschine)

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

23.10.2012 18:38
#3 RE: standlicht erforderlich für tüv? Antworten

genau, was dran ist muss auch funktionieren. Ganz einfach.

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

23.10.2012 19:42
#4 RE: standlicht erforderlich für tüv? Antworten

es geht um die zulassung von chinesischen mopeten mit einer chinesischen erstzulassung 1969 bzw 1971 . um diese geschosse hier zuzulassen, muss ein reflektor mit streuscheibe mit prüfzeichen montiert sein. nun haben diese austausch-reflektoren zwar eine standlichtfassung, aber original war kein standlicht vorgesehen. wann muss das standlicht denn brennen? parallel zum abblendlicht oder nur dann, wenn der motor aus ist (gesonderte zündschlüsselstellung)?

ChrisW Offline




Beiträge: 242

23.10.2012 19:46
#5 RE: standlicht erforderlich für tüv? Antworten

Die Fassung hat nix zu sagen. Das Standlicht ist baujahresabhängig und unterscheidet zwischen Zulassung nach nationalem Recht (Standlicht darf) oder EG-Recht (Standlicht muß)

Und hier hat´s der TÜV Hanse beschrieben.

Falcone Online




Beiträge: 113.822

25.10.2012 13:57
#6 RE: standlicht erforderlich für tüv? Antworten

Chris hat den richtigen Hinweis gegeben. Aber ich vermute, dass es sich um ein Gespann handelt. Dann muss ein Standlicht vorhanden sein - wobei es korrekt "Begrenzungsleuchte" heißen muss (§51 StVZO).
Es muss zusammen mit dem Rücklicht geschaltet sein und muss auch beim Einschalten von Fern- und Abblendlicht brennen.
Normalerweise schaltet dann mit der ersten Stufe des Lichtschalters die Begrenzungsleuchten rundum ein (also vorne Begrenzungsleuchte bzw. Standlicht und hinten Rücklicht) Mit der zweiten Stufe des Lichtschalters wird das Fahrlicht zugeschaltet, das man über den Abblendschalter auf oder abblenden kann.

Alle etwas älteren Lichtschalter oder auch die noch älteren Zündschlösser im Scheinwerfer bieten diese Möglichkeit des stufenweisen Einschalten des Lichtes.

Nach Abschalten der Zündung muss das Standlicht nicht zwingend funktionieren. Es reicht also aus, wenn es im Betrieb (Zündung an) funktioniert.

Grüße
Falcone

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