Hallo Schrauber, das wird bei Euch in Deutschland kaum anders sein, als in der Schweiz. Ist ein Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, aber ohne R50 Zeichen erlaubt? R50 bedeutet doch: Spezifisch geprüft für Motorräder. Oder gilt das nur für Blinker?
Zweitens, kann ich nachträglich ein Loch für das Standlicht in den Kollektor bohren?
Mit Kollektor meinst du vermutlich den Reflektor. Da bin ich skeptisch. Natürlich kannst du's. Aber ob sich in dem Bereich später die Beschichtung löst? Ich vermute es fast. Aber Versuch macht kluch. Ich würde - was sonst? - die Schnitt- bzw. Bohrkanten versiegeln z.B. mit Epoxidharz!
Neben der E-Prüfnummer (sagt aus in welchem Land der Scheinwerfer/Leuchte geprüft wurde) müssen folgende Buchstaben auf dem Glas (bei Klarglasscheinwerfer auf dem Gehäuse) angebracht sein:
z.B. HCR = Halogen-Abblend-Fernscheinwerfer Dann müsste da noch ein "A" für das Standlicht stehen.
Es ist, wie es immer ist: Je nachdem, wer die Beleuchtung Deines Töffs anschaut, hast Du Glück oder eben nicht... (in Hinwil haben sie sogar nach der E-Prüfnummer auf den Blinkern geschaut, in Winterthur nicht die Spur...)