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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 559 mal aufgerufen
 Motorrad
Falcone Offline




Beiträge: 112.494

26.04.2012 14:40
Einfuhrerleichterung Antworten

Neben den zusätzlichen Kreisbuchstaben und dem Wechselkennzeichen-Schildbürgerstreich mit dem "W" ist aber noch etwas Interessantes in der Pipeline: Für Fahrzeug-Importe soll künftig keine EG-Typgenehmigung mehr vorliegen müssen, damit diese mit noch gültiger "HU aus dem EU-Mitgliedsstaat" weiter genutzt werden können. Man muss also mit einem aus einem EU-Staat importierten Fahrzeug hier nicht mehr zum TÜV, wenn dieses eine gültige HU aus diesem Staat vorweisen kann.
Ablauf der Frist bestimmt sich aber nach deutschem Recht, wenn dieses Land davon abweicht (beim Motorrad also 2 Jahre);
Das Durchführen eines § 29 soll sann nach Einfuhr nur erforderlich werden, wenn die HU-Frist abgelaufen ist.
Das soll künftig nicht nur für EU, sondern auch für Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gelten;
Voraussetzung: Der Halter kann das Datum der ersten Inbetriebnahme im Ausland nachweisen, anderenfalls dennoch direkt HU erforderlich.

Auch der § 9 FZV (Oldtimer) wird erweitert:
Es soll eine ausdrückliche Regelung kommen, nach der die Zulassungsbehörde, soweit Erstzulassung nicht
nachweisbar ist, nach vermutlicher "nicht-öffentlicher Nutzung" gehen kann, also im Regelfall nach Produktionszeitpunkt. Fahrzeuge, die also bisher nie zugelassen waren, weil sie neu in Sammlungen gewandert waren oder als Rollfeldfahrzeug auf einem Flughafen im Einsatz waren, mussten bisher wie Neufahrzeuge behandelt werden und hatten somit wegen der Umweltgesetzgebung eigentlich keine Chance auf Zulassung. Künftig soll das Produktionsdatum der Erstzulassung gleichgesetzt werden, so dass die Bestimmungen aus dem Erstzulassungsjahr zur Anwendung kommen können. Damit können auch alte Neufahrzeuge nach altem recht wieder neu zugelassen werden.

Beides ist derzeit erst in der Planung, also noch nicht durch. Beides wäre aber mal eine vernünftige Sache.

Grüße
Falcone

Peter67 ( gelöscht )
Beiträge:

29.04.2012 17:18
#2 RE: Einfuhrerleichterung Antworten

Interessant!
Ich sach ja immer, nichts geht über ein altes Baujahr, zumindest für den Rahmen.

Gruß
Peter

Soulie Offline




Beiträge: 29.423

29.04.2012 17:56
#3 RE: Einfuhrerleichterung Antworten

Interessant!
Was heißt denn künftig?
Ich will ja noch vor'm großen Treffen meine Pökel-Ella anmelden.
Beim Amt wurde mir gesagt: Vollabnahme, weil aus Holland.
Nun bin ich überhaupt kein TÜV-Freund, und Vollabnahmen werden wohl nur dort durchgeführt.
Die Vollabnahme würde ich mir sehr gerne ersparen.

Fragende
Grüße

Soulie

Falcone Offline




Beiträge: 112.494

29.04.2012 18:34
#4 RE: Einfuhrerleichterung Antworten

Ich vermute, frühestens im September, wenn es kommt. Aber manchmal geht es auch schnell oder langsamer. Je nachdem, wieviele Klugscheißer an dem Entwurf noch herumdoktern.
Mit der Ella wirst du also noch mal den TÜV beglücken müssen.

Grüße
Falcone

Soulie Offline




Beiträge: 29.423

30.04.2012 21:25
#5 RE: Einfuhrerleichterung Antworten

Äschälisch!

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