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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 723 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
*caferacer2 Offline




Beiträge: 671

22.03.2012 06:39
Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, zu der mich eure Einschätzung interessiert.

Wir haben in unserem Haus vor 4 Jahren renoviert. Sämtliche Räume wurden von einem Fliesenleger neu gefliest.
Kurze Zeit später war festzustellen, dass die Bodenfliesen an zahlreichen Stellen hohl klangen. Kurz darauf begannen bestimmten Stellen des Bodenbelags zu knacken, wenn man darüber lief. Dann begannen sich Fugen zu lösen und ganze Fliesen waren lose.

Wir hatten den Fliesenleger erneut zu uns bestellt und ihm die zahlreichen Stellen gezeigt. Eine der Stellen hat er ausgebessert. Die restlichen hohlen Stellen beließ er so mit dem Hinweis, dass sich die Fliesen vermutlich gar nicht lösen würden.

Fakt ist: Sie lösen sich doch.

Wir liegen nach 4 Jahren noch in der gesetzlichen Gewährleistung, wenn ich das richtig verstehe. Der Sachmangel dürfte auch gegeben sein.

Die Frage ist nun: ist die einmalige Nacherfüllung, die der Handwerker durchführen darf, nun schon im Rahmen seiner Fliesenverlegung an dieser einen Stelle gegeben, die er neu verlegt hat? Oder ist es so, dass er jede einzelne Stelle seiner Verlegung einmal neu verlegen darf?

Falls nämlich die Nacherfüllung bereits geschehen ist, hätte ich ja nun bei Korrektur durch einen anderen Handwerker das Recht, die Kosten (vermutlich ca. 10 TEUR) von dem Fliesenleger zu verlangen. Lässt sich sowas regelmäßig durchsetzen?

Wie würdet ihr vorgehen? Direkt Anwalt einschalten? Erst mal mit dem Fliesenleger reden? - Zugegebenermaßen (kann man wohl auch verstehen) will ich nicht, dass dieser Fliesenleger nochmal bei uns Fliesen verlegt. Der Ärger ist nun wirklich schon groß genug.

Danke für eine Einschätzung!

Viele Grüße
*cr2

Bernd Offline



Beiträge: 3.354

22.03.2012 07:51
#2 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Ich denke, ich würde das Beratungsgespräch bei einem Anwalt suchen und dort eine mögliche Eskalation diskutieren. Vor der Eskalation muß dem Fliesenlege die Möglichkeit gegeben werden, seinen Schaden zu beheben. Genau der Vorgang sollte rechtlich einwandfrei sein und genau das ist das Hauptthema. das es mit dem Anwalt zu besprechen gibt.

Jetzt und hier einfach holladihopp mit dem Typen reden erscheint mir nicht mehr angebracht, nachdem er ja schon mal da war und eine Chance auf Augenhöhe hatte.

Gruß
Bernd

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

22.03.2012 07:58
#3 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Unabhängigen Bausachverständigen einschalten und den Schaden begutachten lassen!




Gruß
Monti

Enfant terrible des Forums -Think different

http://files.homepagemodules.de/b211611/...658n2-thumb.jpg
"Ich weiß nicht, was er macht. Aber was er macht sieht für mich toll aus." (von Potter, 16.03.12)

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

22.03.2012 08:25
#4 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Auch wenn es einem persönlich gegen den Strich geht:
Ganz klar erst das Gespräch suchen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war er ja einmal da und hat eine schadhafte Stelle ausgebessert und die anderen Stellen waren noch nicht so offensichtlich schlimm (sonst hättet Ihr Euch vermutlich nicht auf die Aussage: „Das wird nicht locker“ nicht verlassen.) Also nochmal herzitieren und auf Nachbesserung pochen. Erst, wenn er das vergeigt, würde ich weitere Schritte einleiten.

Das Problem ist nämlich, dass zwischen dem Gesetzestext und der Wirklichkeit eine Differenz besteht. Auch wenn Du das Recht haben solltest, die Nachbesserung von einem anderen Handwerker machen zu lassen, dann wird der sich nicht darauf einlassen, seine Rechnung von dem ersten Handwerker einzufordern, sondern Dich zur Kasse bitten und Du kannst dann an den ersten herantreten und bis der zahlt, das kann dauern.

Auch wenn es ärgerlich ist, erst mal zum Nachbessern aufrufen und das dann auch schriftlich und unter Terminsetzung. Er wird sich melden, weil er sonst schnell in offensichtlichen Verzug gerät. Macht er die Arbeit selber oder hat er Angestellte?

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

22.03.2012 09:05
#5 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Moin,

einen anderen machen lassen und das Geld in Rechnung stellen ist kein Weg! Zuerst muß der Anbieter die Möglichkeit bekommen, den Schaden selbst zu beheben. Es gilt dabei - wie bei allen solchen Streitfällen - das Prinzip der Schadensminimierung.

Ob man mit dem Handwerker erstmal redet oder einen Brief schreibt, ist wirklich nicht so einfach zu sagen. Wenn das Bauchgefühl sagt, man kann noch miteinander reden, dann erstmal so. Selbstverständlich kann man dabei auch mal die ganze Kette von dem, was auf den Mann zukommt, mit erwähnen und damit zeigen, daß man sich nicht einfach abspeisen lassen wird.

Aber nicht immer klappt das. Es gibt sone und solche. Ich habe schon erlebt, wie es auf die kölsche Tour gelaufen ist

http://www.youtube.com/watch?v=x_1BCDOPp8w&feature=related

und das ging gut.


Wenn nix mehr rede, dann Bausachverständiger, Anwalt, Klage. Die Luft ist dann halt etwas frostiger, wenn der Mann später auf Eurem Fußboden rumkrabbelt.


Gruß

Wännä

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

22.03.2012 17:46
#6 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Zitat von Wännä
... Wenn nix mehr rede, dann Bausachverständiger, Anwalt, Klage. Die Luft ist dann halt etwas frostiger, wenn der Mann später auf Eurem Fußboden rumkrabbelt...

Zunächst mal ist zu prüfen, welche Art von Vertrag vorliegt, BGB oder VOB. Bei BGB ist die Sache relativ einfach (von der Kostenseite, 5 Jahre), bei VOB kann es eng werden, da dort die Verjährungsfrist im günstigsten Fall 4 Jahre beträgt (und sie wird durch eine teilweise Nachbesserung nicht verlängert). Dann solltest Du schauen, ob die Fa. überhaupt noch existiert.
Wenn das alles klar ist, kannst Du Deine Mängel geltend machen. Wenn Du direkt zum Anwalt bzw. Gutachter läufst, besteht die große Gefahr, dass Du auf Deinen Kosten sitzenbleibst.

Ein vernünftiger Weg ist der zur Schiedsstelle der Innung, dort wird Dir vermutlich weitergeholfen.

Axel

-

*caferacer2 Offline




Beiträge: 671

23.03.2012 08:21
#7 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Hallo!

Danke erstmal für die ganzen Antworten.

Ich habe an anderer Stelle auch schon einmal eine Einschätzung dahingehend gelesen, dass es sich hier um "Veränderung einer Sache" handelt und dass dies nicht der 5jährigen Gewährleistung unterliegt, sondern nur einer 2jährigen.

Es ist übrigens so, dass das Personenunternehmen noch existiert und der Vertrag nach BGB geschlossen wurde.

Ich habe den Handwerker für Montag eingeladen, damit er sich ein Bild machen kann. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn ich bis dahin eine klare Idee davon hätte, was unsere Rechte in dieser Sache sind.

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt: mir geht es nicht darum, dem Handwerker "eins auszuwischen" oder ihn in irgendeiner Weise zu "bestrafen". Ist doof gelaufen, war bestimmt nicht seine Absicht. Ich habe nichts gegen ihn persönlich, mir geht es um die Sache.

Zwei Dinge sind mir aber wichtig:
1.) Der Schaden, der entstand, wurde vom Handwerker verschuldet und daher meine ich, dass der Handwerker auch dafür aufkommen sollte.
2.) Ich habe genug Ärger mit diesem einen Schaden. Einen zweiten "Versuch" will ich nur ungern zulassen.

Hm...

viele Grüße,
cr2
2.)

pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

23.03.2012 08:38
#8 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Nur noch als kleine Ergänzung:

bei mir klingen auch einige (nicht wenige) Bodenfliesen (30x30, Warmwasserfußbodenheizung) hohl. Hat sich aber in einem Dutzend Jahren nix gelöst, oder wäre zu Bruch gegangen.

Gelöst haben sich allerdings im Übergangsbereich im Bad ein paar kleine Fliesen im Türbereich, die sind kleinformatig (10x10), und da hat sich wohl der Styropor-Unterbau etwas gesetzt. Muß ich bei Gelegenheit mal wieder festkleben, mit Flexkleber.

"Die Frau ist das einzige Geschenk,
das sich selbst verpackt"

Jean-Paul Belmondo

U-W Offline




Beiträge: 6.367

23.03.2012 09:41
#9 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Zitat von *caferacer2
Hallo!


Ich habe den Handwerker für Montag eingeladen, damit er sich ein Bild machen kann. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn ich bis dahin eine klare Idee davon hätte, was unsere Rechte in dieser Sache sind.



Zwei Dinge sind mir aber wichtig:
1.) Der Schaden, der entstand, wurde vom Handwerker verschuldet und daher meine ich, dass der Handwerker auch dafür aufkommen sollte.

2.) Ich habe genug Ärger mit diesem einen Schaden. Einen zweiten "Versuch" will ich nur ungern zulassen.




Das obere ist sehr vernünftig.

Mit deinen Rechten ist es so, das 2x nachgebessert werden darf, und wenn das nicht funktioniert, dann kannst du weitere Nachbesserungen ablehnen. Wie es dann weitergeht, das bestimmst du. Du kannst dein Geld (oder einen Teil davon) zurückfordern, nämlich in der vermutlichen Schadenshöhe. Oder du holst jemand anderen, der das dann macht. Nur wirste erstens so schnell niemanden finden, denn oft kennt man sich untereinander, und es wird sicherlich nicht ein Handwerker einem anderen ne Rechnung stellen. Zumal man dann davon ausgehen kann, das dieser nicht bezahlt, weil er nicht in Auftrag gegeben hat.

Dann musst du bezahlen und es von Handwerker 1 zurückfordern, und das wird n Spaß, da kannste mit ziemlicher Sicherheit bis vor Gericht. Und ob du dann zu 100 % Recht kriegst, das iss noch die andere Geschichte, am End gibts n Vergleich und du hast deinen Schaden und kannst noch Gerichtskosten bezahlen. Das würde ich mir gut überlegen.

Einen Gutachter zu holen halte ich für Bockmist. Dieses Gutachten zählt später vor Gericht überhaupt nix, denn wenn es zu einem Prozeß kommt, dann holen die sich einen gerichtlich bestellten Gutachter, und der kostet dann sowieso. Und auf dessen Gutachten wird dann der weitere Ablauf aufgebaut.

Im Übrigen dürfen Gutachter lediglich die Schäden festhalten, Mutmaßungen über die Ursache sind zunächst einmal unzulässig. Also wird der Gutachter erst einmal nix anderes machen, als jede einzelne Fliese zu prüfen und zu dokumentieren. Selbst die hohl klingenden darf er eigentlich nicht aufführen, es sei denn er kann beweisen, dass sie hohl sind. Dazu muß er aber entweder durchleuchten oder aber abklopfen und hintergucken. Da er aber dabei einen Schaden anrichten wird, wird er dies nicht tun, zumal er dann Beweismaterial verfälschen könnte.

Meiner Meinung nach ist Punkt 1 der Wunschliste aber auch noch nicht gegeben. Wie kannst du dir sicher sein, dass es die Schuld des Handwerkers ist ? Nur weil die Fliesen runterfallen ? Da wäre ich vorsichtig. Ich kenne das Gebäude nicht, aber was, wenn die Mauern hohe Salzbelastungen aufweisen, die an die Oberfläche gezogen wurde, und nun durch Kristallisieren im Untergrund ein Sprengdruck entsteht, der den Fliesenkleber zermürbt ?

Oder es ist leichte Bewegung im Untergrund, weswegen Bauteile gegeneinander schieben und dadurch der Fliesenspiegel hohlgedrückt wird ? Oder der Untergrund, auf den die Fliesen aufgetragen worden sind, fehlerhaft war ? Beispielsweise eine nicht fachgerecht gestellte Trockenbauwand, auf die gefliest wurde, und die sich jetzt bewegt wie sie es nicht dürfte ? Dinge einfach, die der Fliesenleger nicht wissen konnte, oder wo er sich auf die Vorgewerke verlassen musste. Oder eben Schäden in der Substanz, die sekundär eine Schädigung der Fliesen mitsichbringen.

Ich würde vielleicht noch ne 2. Meinung einholen, vielleicht einen anderen Fliesenleger bei dem Gespräch hinzuziehen. Du kannst übrigens in solchen Fällen dir auch bei der Handwerkskammer Unterstützung holen, die haben für jedes Gewerk die entsprechenden Leute. Man kann allerdings nur hoffen, das der Fliesenleger auch wirklich Fliesenleger ist und er diese Arbeiten entsprechend seiner Gewerbeanmeldung auch durchführen durfte. Oft wird einfach Bautenschutz angemeldet, und dann macht man alles, ha eigentlich von nix ne Ahnung, ist aber unschlagbar billig, weil man als Ich-AG o.ä. keine BG-Beiträge und auch keine Innungsbeiträge entrichten muß, keine Zwangsrenteneinzahlung hat und deshalb eben nen 10er die Stunde billiger sein kann.

Leider ist in solchen Fällen billig nicht eben günstig. Wenn es so sein sollte, dann kannste von ausgehen, das der Typ nix bezahlt und eher insolvent geht. Wie auch soll er dann 10.000 € ma eben so aus der Kasse an dich geben ? Es sei denn, er hatte die Kohle für ne betriebliche Haftpflichtversicherung.

.



die Gedanken malen Bilder, doch ich finde keinen Rahmen


Roadcaptain of The Spießers MC Headquarter WW

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

23.03.2012 12:35
#10 RE: Nacherfüllung bei Handwerkern Antworten

Moin,

bei mir fing es auch mit hohl klingenden Fliesen an, dann brachen die ersten. Im Keller sind aber noch so viele, daß es genügend Ersatz gibt.

Bei uns war ein Gutachter, aber in einer anderen Sache, und der hat uns bescheinigt, daß das Haus sozusagen in Zeitlupe durchbricht. Das trifft sich also schon mal mit Uwes Feststellung.

Shit happens, ich hab das nur gemietet. Im Fliesenlegen bin ich noch schlechter, als im Kartenlegen, aber meine Vermieterin, die hat das drauf: hockt sich auf n Boden und matscht mit dem Kleber rum, als wärs das schönste Sandkastenspiel. Das geht ruckzuck und ich kann vom Zugucken gar nicht genug kriegen


Gruß

Wännä

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