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Dieses Thema hat 20 Antworten
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 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Marc Offline




Beiträge: 784

20.03.2012 10:09
Vollabnahme erforderlich? Antworten

Moin zusammen,

Falcone hat eben in einem anderen Beitrag etwas zum Thema Vollabnahme geschrieben:

Zitat von Falcone
Was viele nicht wissen: Du kannst auch schon ewig abgemeldete Fahrzeuge mit ganz alten Fahrzeugbriefen problemlos zulassen. Du musst nicht, wie früher, eine Vollabnahme machen lassen. Es reicht aus, mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV zu fahren und eine ganz normale HU machen zu lassen, dann mit den Papieren zur Zulassungsbehörde und zulassen, allerdings wird der alte Brief dann entwertet und durch eine Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Die Vollabnahme gibt es nur noch, wenn kein deutscher Brief mehr vorhanden ist, bei Importen z.B oder bei Verlusst - selbst bei letzterem auch nur, wenn die Daten noch nicht in D gespeichert wurden.



Wie sieht es aus, wenn ein Motorrad seit Jahren nicht mehr beim TÜV war, obwohl es während der gesamten Zeit angemeldet war? Erlischt die Zulassung irgendwann? Wenn ich jetzt wieder den TÜV ranlasse, brauche ich also keine Vollabnahme? Muss ich die Gebühren der versäumten TÜV-Termine nachzahlen? Wenn ich mich recht erinnere, ist der TÜV in 2006 abgelaufen...

Gruß
Marc (der sich gleich noch ausrechnet, was für die Zeit der Nichtnutzung an Steuern und Versicherung draufgegangen sind...)

piko Offline




Beiträge: 16.462

20.03.2012 10:18
#2 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Der TÜV soll(angeblich) nicht mehr rückdatiert werden ... und die Zulassungsstelle bekommt davon auch nix mit, wenn du nicht gerade ohne Tüv in eine Kontrolle kommst, bzw. diesen spätestens zu diesem Anlaß nachmachen läßt.

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Bernd Offline



Beiträge: 3.354

20.03.2012 10:51
#3 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Pack das Möppi einfach in einen VW-Bus und fahr so zum TÜV - vorausgesetzt, das Möppi ist im TÜV-würdigen Zustand. Es sollte schon noch anspringen und vernünftig fahrbereit sein...

Gruß
Bernd

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

20.03.2012 12:30
#4 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Die Zulassung erlischt nicht.
Du bist verpflichtet, regelmäßig eine HU machen zu lassen. Auch wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird und auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht, musst du das machen. Paradox, ist aber so.
Insofern ist der Tipp am besten, das Motorrad aufzuladen und zur Prüforganisation zu fahren.
Erwischt dich nämlich sonst die Polizei, gibt es Punkte.
Außer in NRW nimmt meines Wissens jede Prüforganisation in ganz Deutschland dann nur die ganz normale Gebühr und datiert auch in diesem speziellen Fall nicht zurück.
Generell wird noch in einigen Bundesländern rückdatiert. Es ist zwar beschlossen, dass dies künftig bundesweit nicht mehr so sein soll, aber noch nicht umgesetzt. Der 1. April war im Gespräch, ist aber meines Wissens nicht bestätigt.
Nach der dann neuen Regelung, musst du bei Überziehung von mehr als zwei Monaten einen Aufpreis von 20 Euro auf die Prüfgebühr bezahlen.

Grüße
Falcone

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

20.03.2012 12:43
#5 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat von Falcone

Nach der dann neuen Regelung, musst du bei Überziehung von mehr als zwei Monaten einen Aufpreis von 20 Euro auf die Prüfgebühr bezahlen.



Also 20 Euro Strafe bezahle ich dann beim Tüv. Reichen die das denn weiter oder bleibt das dann bei den Verein?
Das würde mich schon interessieren ...

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

20.03.2012 13:01
#6 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Nix Strafe. Erhöhte Prüfgebühr, die natürlich bei der Prüforganisation bleibt.
Eine Strafe bleibt davon unberührt, falls du erwischt wirst.

Grüße
Falcone

Marc Offline




Beiträge: 784

20.03.2012 14:08
#7 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat von Bernd
- vorausgesetzt, das Möppi ist im TÜV-würdigen Zustand. Es sollte schon noch anspringen und vernünftig fahrbereit sein...

Gruß
Bernd



Klar ist das Möppi TÜV-würdig! Fragt sich, ob der TÜV dafür würdig genug ist ...und wie die anspringt: one kick only!

Danke für die Hinweise!

Gruß
Marc

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

20.03.2012 14:26
#8 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Ebenfalls danke. Für die Antworten und besonders auch die Frage, denn das trifft mich auch gerade.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

Peter67 ( gelöscht )
Beiträge:

20.03.2012 15:22
#9 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Ich kenne jemanden der ein Mopped hat, das ist schon 12Jahre überfällig. Das aber aus gutem Grund (zulassungstechnisch u.a. wg. "offner Rohre") Die Zulassungstelle interessiert es auch nicht ob dein Mopped Tüv hat oder nicht. Nur wenn man in einen Unfall verwickelt wird, auch unverschuldet, hat man die Arschkarte gezogen.

Wenn das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereichs der BRD betrieben wird, ist das egal. Noch gibt es keine EU-Tüv!

Gruß
Peter

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

20.03.2012 18:01
#10 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat
Die Zulassungstelle interessiert es auch nicht ob dein Mopped Tüv hat oder nicht.



Na, da würde ich mich aber ganz und gar nicht drauf verlassen.
Allerdings habe ich noch nie davon gehört, das sie von sich aus tätig werden. Aber wenn du zum Abmelden kommst, gibt es schon mal ziemlich Ärger.

Grüße
Falcone

Marc Offline




Beiträge: 784

20.03.2012 18:48
#11 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat von Falcone

Zitat
Die Zulassungstelle interessiert es auch nicht ob dein Mopped Tüv hat oder nicht.



Na, da würde ich mich aber ganz und gar nicht drauf verlassen.
Allerdings habe ich noch nie davon gehört, das sie von sich aus tätig werden. Aber wenn du zum Abmelden kommst, gibt es schon mal ziemlich Ärger.




Also sollte ich nach Möglichkeit das Möppi auch ohne gültigen TÜV angemeldet lassen und zusehen, dass ich alsbald frischen TÜV bekomme.

Gruß
Marc

mappen Offline




Beiträge: 15.034

20.03.2012 19:14
#12 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

tach

Zitat von Falcone
Aber wenn du zum Abmelden kommst, gibt es schon mal ziemlich Ärger.



nee, nie gehabt... kenne viele die eine alte mähre als prozentekiller angemeldet haben/hatten...
seit jahren ohne tüff... gab auch nie ein problem wenn die dinger ABgemeldet wurden!

gas
markus



Falcone Offline




Beiträge: 113.684

20.03.2012 19:14
#13 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Das würde ich zumindest empfehlen.
Wobei nach dem, was ich so mitbekomme, nur wenige Zulassungsstellen die Gültigkeit der HU bei der Abmeldung überprüfen. Aber es ist schon vorgekommen, vor allem in Bayern und BW, aber auch der Reg-Bez. Kassel macht es.

Wenn du das Mopped sowieso tüven und dann wohl auch fahren willst, ist es ja auch der preisgünstigste Weg.

Grüße
Falcone

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

21.03.2012 09:48
#14 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Eigentlich versteh ich das ganze Problem net.
Wenn die Fuhre paar Jahre abgemeldet in der Karasche steht, mus ich se halt irschendwie zum TÜV schaffen, den TÜV bestehn, und mit dem TÜV Zettel und die Papiere geh ich dann auf die Zulassung und lass die Fuhre wieder ganz legal zu.
Diesen Paragraph 21 haben se doch abgeschafft oder bin ich falsch informiert?

you`re never to old to rock n roll

visit:
www.bad-seed.de

Maggi Online




Beiträge: 48.685

21.03.2012 11:59
#15 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Ich glaube es geht da eher um den Fall, angemeldete Karre steht jahrelang in der Karasche und soll dann abgemeldet werden.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

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