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Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 1.187 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
Marc Offline




Beiträge: 784

21.03.2012 13:05
#16 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat von Maggi
Ich glaube es geht da eher um den Fall, angemeldete Karre steht jahrelang in der Karasche und soll dann abgemeldet werden.



Fast richtig: angemeldete Karre steht jahrelang in der Karasche und soll neuen TÜV bekommen, welcher seit mehr als 5 Jahren abgelaufen ist...

Gruß
Marc

pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

21.03.2012 15:25
#17 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat
...erhöhte Prüfgebühr...

Wahrscheinlich ist es ganz besonders aufwändig/schwierig, ein überfälliges Fahrzeug zu prüfen ...

"Die Frau ist das einzige Geschenk,
das sich selbst verpackt"

Jean-Paul Belmondo

claro Offline




Beiträge: 1.009

21.03.2012 16:17
#18 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Ich war im Februar mit unseren beiden Ws beim TÜV (Rheinland)
Der Prüfer sagte, dass diese ganze Änderung noch nicht beschlossen sei. Und man sei sich wohl auch noch nicht einig
über evtl. "Geldstrafen" bei Terminüberziehung die mehr wie einen Monat betragen. Voraussichtlich würde Mitte des
Jahres ein endgültiger Beschluss gefasst.

Gruß
Rolf

Lieber verrückt das Leben genießen, als normal langweilen.

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

21.03.2012 16:29
#19 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat von Falcone
... Insofern ist der Tipp am besten, das Motorrad aufzuladen und zur Prüforganisation zu fahren. Erwischt dich nämlich sonst die Polizei, gibt es Punkte....

bist Du Dir sicher, dass es Punkte bzw. Knöllchengeld gibt, Martin? Ich meine irgendwo (vielleicht sogar hier) mitbekommen zu haben, dass das auf dem Weg zur HU-Stelle nicht gilt. Von daher müßte man doch auch auf zwei Rädern dahin fahren dürfen??

Axel

-

pelegrino Offline




Beiträge: 51.661

22.03.2012 09:28
#20 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Zitat
...dass das auf dem Weg zur HU-Stelle nicht gilt...

Das meine ich auch. Kann aber gut sein, daß das nur gilt, wenn man an dem Tag das Fahrzeug an-, ab- bzw. ummelden möchte. Außerdem muß man es schaffen, die Freunde und Helfer zu überzeugen, daß man sich tatsächlich grad' auf dem nächsten, nicht Um-weg zur Prüfstelle, oder von dort zurück befindet .

"Die Frau ist das einzige Geschenk,
das sich selbst verpackt"

Jean-Paul Belmondo

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

22.03.2012 12:20
#21 RE: Vollabnahme erforderlich? Antworten

Ja, das gilt nur im Zusammenhang mit einer Zulassung und selbst da fehlt mir der Nachweis.

Lediglich mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug innerhalb eines Landkreises oder aus einem Nachbarkreis auf direktem Weg zu Zulassungsstelle fahren, wenn Kennzeichen montiert sind und man im Besitz einer Deckungsbescheinigung ist, ist definitiv erlaubt.

Da inzwischen die Kennzeichen beim Abmelden automatisch verfallen, wenn man sie nicht verlängert, ist inzwischen selbst da Vorsicht geboten.

Grüße
Falcone

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