Ich war im Februar mit unseren beiden Ws beim TÜV (Rheinland) Der Prüfer sagte, dass diese ganze Änderung noch nicht beschlossen sei. Und man sei sich wohl auch noch nicht einig über evtl. "Geldstrafen" bei Terminüberziehung die mehr wie einen Monat betragen. Voraussichtlich würde Mitte des Jahres ein endgültiger Beschluss gefasst.
Gruß Rolf
Lieber verrückt das Leben genießen, als normal langweilen.
Zitat von Falcone... Insofern ist der Tipp am besten, das Motorrad aufzuladen und zur Prüforganisation zu fahren. Erwischt dich nämlich sonst die Polizei, gibt es Punkte....
bist Du Dir sicher, dass es Punkte bzw. Knöllchengeld gibt, Martin? Ich meine irgendwo (vielleicht sogar hier) mitbekommen zu haben, dass das auf dem Weg zur HU-Stelle nicht gilt. Von daher müßte man doch auch auf zwei Rädern dahin fahren dürfen??
Zitat ...dass das auf dem Weg zur HU-Stelle nicht gilt...
Das meine ich auch. Kann aber gut sein, daß das nur gilt, wenn man an dem Tag das Fahrzeug an-, ab- bzw. ummelden möchte. Außerdem muß man es schaffen, die Freunde und Helfer zu überzeugen, daß man sich tatsächlich grad' auf dem nächsten, nicht Um-weg zur Prüfstelle, oder von dort zurück befindet .
"Die Frau ist das einzige Geschenk, das sich selbst verpackt" Jean-Paul Belmondo
Ja, das gilt nur im Zusammenhang mit einer Zulassung und selbst da fehlt mir der Nachweis.
Lediglich mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug innerhalb eines Landkreises oder aus einem Nachbarkreis auf direktem Weg zu Zulassungsstelle fahren, wenn Kennzeichen montiert sind und man im Besitz einer Deckungsbescheinigung ist, ist definitiv erlaubt.
Da inzwischen die Kennzeichen beim Abmelden automatisch verfallen, wenn man sie nicht verlängert, ist inzwischen selbst da Vorsicht geboten.