Rückstrahler neben der Rückleuchte zwingend vorgeschrieben sind. Weiß jemand rein zufällig, ob bei diesem Rücklicht, bei dem ein Reflektor im Rücklichtgehäuse integriert ist, ein separates Katzenauge notwendig macht?
Ja, es ist erlaubt, wenn du es an deiner Guzzi verwendest. Früher durften Rückstrahler im Rücklicht integriert sein und auch vom Rücklicht durchleuchtet werden. Irgendwann in den 80ern kam dann die Regelung, dass Rückstrahler zwar integriert sein dürfen, aber nicht mehr durchleuchtet werden. CEV stzte dann eine Metallplatte hinter den transparenten Rückstrahler. Und die EU-Norm schreibt heute einen getrennten Rückstrahler vor.
Aber deine Guzzi darf dieses Rücklicht tragen und du brauchst kein zusätzliches Katzenauge.
Die Lieferzeit für diese Leuchte bei S-D ist aber ätzend lange. Ich warte seit November
Weil sich die hiesige Polizei neuerdings dazu entschlossen hat, EUR 15,-- für ein fehlendes Katzenauge zu kassieren. Andere Probleme haben wir hier wohl nicht.
Scheiss Bullen! Unglaublich! Der neueste Trend in Bayern und Rheinland Pfalz: WINKEL DES KENNZEICHENS !!! Oder sollte ich sagen des Kuchenblechs? wobei geflissentlich andere Mängel wie abgefahrene Reifen, zu lauter Puff oder fehlendes Katzenauge übersehn werden.... Idioten