Das Wichtigste ist erst mal der Nachweis, dass das Fahrzeug verzollt wurde. Der Zoll will auch einen Kaufvertrag sehen. Dann brauchst du die Schweizer Papiere. Wenn da nicht alle Daten drin sind, die zur Erstellung einer Zulassungsbescheinigung benötigt werden, müssen die noch beigebracht werden. Das bringst du entweder zum TÜV mit oder lässt es dort zusammenstellen. Danach kommt eine Vollabnahme durch den TÜV und der erstellt ein Gutachten für die Zulassungsbehörde. Mit Zollbescheinigung, TÜV-Gutachten, Schweizer Papieren und einem Versicherungsnachweis gehst du zur Zulassungsbehörde, die dann noch über Flensburg aufbietet und dann können deutsche Papiere ausgestellt werden. In der Regel will die Zulassungsbehörde das Fahrzeug auch noch mal sehen.
vielen dank. an den schweizer papieren ist es heute gescheitert. die hatte uns der verkäufer, der den wagen in der schweiz erworben und an uns weiterverkauft, nicht mitgegeben.