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Dieses Thema hat 30 Antworten
und wurde 2.892 mal aufgerufen
 Flohmarkt
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DarkAge ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2012 13:39
#31 RE: Feuerwehr 508D Antworten

Das stimmt so leider auch nicht:

"Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutzsammelplatz, Einsatzleitung (Bayern)) und Örtlichkeiten."

Quelle: Wikipedia.de

"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)

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