"Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutzsammelplatz, Einsatzleitung (Bayern)) und Örtlichkeiten."
Quelle: Wikipedia.de
"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)