Moin zusammen Hier mal eine Wahre Geschichte aus dem Leben die zum Nachdenken anregt:
Die Steuererklärung eines Rentners
Bericht aus FRONTAL im ZDF:
So etwas kann nur in Deutschland passieren. Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde. So macht man das - der Banküberfall ist lange passè !!!!!
also das ist keine Urban Legend, sondern hat sich bei uns im kleinen, aber feinen Sankt Augustin zugetragen. Ist aber schon echt was länger her jetzt.
Übrigens hat der Rentner einiges versucht, um das Finanzamt ohne Gericht usw. von dem Versehen zu überzeugen. Es war auch in der Dienststelle Sankt Augustin längst klar und wurde entsprechend weitergegeben. Wo die Sache nicht funktioniert hat, war in der Finanzdirektion Düsseldorf und dort hat es auch eine Untersuchung deshalb gegeben.
Das Gericht tagte in Siegburg und da waren wir mit einigen Schaulustigen versammelt. Als der Anwalt mit dem Sieg dort wieder rausging, haben wir uns nur gesagt: "wenn der das jetzt nicht ordnungsgerecht versteuert . . . . dann isser dran !!" So mal eben Reingewinn von zweieinhalb Mio läßt doch den bravsten Bürger mal ein wenig andersrum denken oder ?
Kurz gesagt, die Hälfte mußte er sozusagen gleich wieder abgeben. An den gleichen Verein.
Daß der Anwalt und der Rentner nun Freunde sind, wäre mir nicht bekannt, aber möglich isses. Das Mädel, was sich vertippt hat, ist jedenfalls sitzen geblieben. Zumindest in der ersten Zeit danach. Sie hatte sich ja auch nur vertippt und das sofort zugegeben und mit Rückendeckung des Chefs alles richtig gemacht.
Interessant übrigens für mich, daß der das zu versteuernde Mehreinkommen von 6000,- EUR aus Aktiengewinnen stammte. Hatte der Mann einfach vergessen .
Also, mein Anwaltsprogramm behauptet, dass die Streitwertobergrenze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei 30 Mio € liegt. Wenn der Streitwert höher ist, hat das also auf die Rechtsanwaltsgebühren keinen Einfluß. Wenn es nur ein außergerichtliches Schreiben gab, dürfte lediglich eine Geschäftsgebühr angefallen sein. Bei einer durchschnittlich schwierigen und aufwendigen Angelegenheit (und diese scheint mir eher deutlich unterdurchschnittlich schwierig und aufwendig zu sein), ergibt das bestenfalls einen Gebührensatz von 1,5 (noch vor ein paar Monaten eher 1,3). Und das ergibt eine Rechnungshöhe (inkl. MwSt und Postpauschale) in Höhe von 163.344,16 €.
Zugegeben, das ist noch immer saftig. Aber dass Gebühren in Millionenhöhe angefallen sind, kann ich mir schlecht vorstellen. Dass gänzlich eigene Regelungen bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt gelten, glaube ich auch nicht.
Zitat von Martina Aber dass Gebühren in Millionenhöhe angefallen sind, kann ich mir schlecht vorstellen. Dass gänzlich eigene Regelungen bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt gelten, glaube ich auch nicht. Martina
Ich glaube ja auch, das diese Geschichte unter die Rubrik "Modernes Märchen" fällt.
Hmm, wo ich mich doch mit der freundlichen Dame vom Finanzamt so nett unterhalten habe, und die diese angedrohten 1800,- € dann auch nicht mehr von mir haben wollte ... hoffentlich kommt da nicht doch noch was nach, von einer nachgelagerten Stelle von dem Verein ...
"Erfahrung ist der Name, den jeder seinen Irrtümern gibt." (Oscar Wilde)
nur draußen während der Gerichtsverhandlung, und das auch eher zufällig. Allerdings hat unsere Regionalpresse ziemlich berichtet. Und es ging einige Zeit durch die Gemeinde. Ich kenne weder den Anwalt noch den Rentner. Dafür kenne ich ein Mädel im Finanzamt.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Fernsehen einen Fake gebracht hat. Der zuständige Mann in der Finanzdirektion Düsseldorf hat vor der Kamera wirklich sehr alt ausgesehen, aber er hat sich immerhin nicht verweigert.
Ich hatte auch mal den Fall, daß mein Konto wegen einer Steuerabbuchung gepfändet wurde. Das Geld konnte nicht abgebucht werden, aber ich selbst kam auch an nix mehr dran. Da konnte unser Finanzamt Sankt Augustin gar nichts gegen machen. Ich mußte erst in Düsseldorf bei der West-LB den Betrag einzahlen, damit die in Sankt Augustin wieder schalten konnten. Beim ersten Mal kriegte ich die falsche Kontonummer, beim zweiten Mal hat es dann geklappt. Das war nicht schön und hat auch ziemlich gedauert. Geht jetzt bei so einem Akt mal was daneben und einer nimmt sich n Anwalt, dann kann unser System schon mal solche Blüten treiben.
Es ist im übrigen nicht so, daß für die Gebühren eines Anwaltes erst ein Gerichtsverfahren stattfinden muß. Warum wohl? Der Beklagte kriegt vielleicht kalte Füße und lenkt ein und der Anwalt schaut in den zylindrischen, vorne offenen Hohlkörper.
Wenn ein Anwalt in der Sache des Mandanten geschäftstätig wird, wird die Honorarordnung, gestaffelt nach Streitwert, angewendet. Da gibt es noch Varianten und für extrasupersonder-Loopings und Gerichtsschleifen gibt es noch mal was extra drauf. Aber wenn der Anwalt mit einem einzigen Brief die Geschichte vom Tisch bringt, ist das durchaus im Sinne der gesamten Rechtsprechung und wird in der Weise "honoriert".
Zitat Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Fernsehen einen Fake gebracht hat.
Ich schon, aber selbst wenn nicht, reicht es ja schon wenn man die Fakten einfach ein bißchen aufbauscht und z.B. an 100.000 ein Nüllchen dran hängt. Und gerade Frontal 21 finde ich besonders übel in seiner Machart.