Ich wollte heute ein Saisonkennzeichen von 04/09 auf 04/10 verlängern lassen. Als ich das alte Kennzeichen auf den Tisch lege, läuft der Beamte rot an und macht das HB-Männchen ..... "Das sei Urkundenfälschung ...unerhört...eine Straftat ..normalerweiswe müsse er jetzt die Polizei rufen ... !"
Was war geschehen ? Nun, wie bei allen meinen Kennzeichen hatte ich den äußeren weißen Rand rundum sauber entfernt und beigeschliffen ..so, dass das Kennzeichen nun einen schwarzen Rand hat und auf jeder Seite 2 -2,5 Millimeter schmäler ist.
Also Leute ..das ist in Deutschland eine Straftat ...der Staatsanwalt freut sich schon....!
Meinen Einwurf, dieser Rand würde bei allen PKW-Kennzeichen unsichtbar sein, die in diesen Plastikhaltern stecken, wollte er gar nicht hören....Der Rand müsse da sein ...basta !
Kannst ihn beruhigen - das Kennzeichen an sich ist keine Urkunde. Und ein Kennzeichenmissbrauch ist es auch nicht, dazu müsstest du es z.B. an ein anderes Fahrzeug anbringen. Eine Beeinträchtigung der Lesbarkeit, die immerhin einen Punkt bringen würde, dürfte ja auch nicht gegeben sein. Eigentlich gibt es gar keinen Paragrafen, den er anwenden kann ...
Der müßte sich eigentlich jetzt selbst anzeigen, finde ich.
Mir geht zwar der Hype um die möglichst kleinen Kennzeichen am Arsch vorbei - aber wenn mir so ein Beamter am Arsch vorbei ginge, dann würden bei mir alle Alarmglocken schrillen ... die ha'm doch nicht alle Tassen im Schrank !
pelegrino, dem sie beim TÜV mal vor Jahren zurück geschickt haben, weil (unter anderem, zugegeben ... ) der schwarze Rand an ein paar Stellen unterbrochen war ...
Der Zulassungsmensch ist KEIN Polizeibeamter und deshalb auch nicht verpflichtet, "von Amts wegen" Anzeige vorzulegen. Wenn der überhaupt Beamter und nicht Angestellter ist! Gugge hier:
§ 163 StPO: (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln. Günter
Mail war früher mal gebräuchlich für Post mein Freund!(vor der Internet-Zeitrechnung) Und diese Aktion steht für Leute die Inhaftierten ein Zeitungsabo finanzieren. Nein ich habe weder gespendet, noch bekommen.
Ich habe x eine ähnliche Story gehört. Ein Bekannter von mir hat ein Fabile für Vorkriegsmotorräder. Dafür hat er auch ordnungsgemäß das beliebte 130x240er erhalten. Die Zulassungsplakette sowie der DÜF-Sticker saßen relativ nah an der Mitte.
Seine "Straftat" waren die nachträglich abgeschnittenen Ecken des Kennzeichens. Alles sehr ordendlich gemacht, incl. Nut für den schwarzen Rand. Ein "Jungsheriff" hat ihn dafür angezeigt. Das volle Programm mit AZ,Beweissicherung, Gerichtstermin etc.
Ergebnis:
Freispruch!
Begründung: Ein amtliches Kennzeichen ist nicht mißbraucht worden! Es befand sich ordnungsgemäß an dem zugelassenen Fahrzeug. Höhe, Winkel, Beleuchtung etc. stimmte. Die Modifikation des Halters hatte nur den Grund des "zeitgemäßen, dem Fahrzeugalters entsprechenden, äußeren Gesamteindruck zu erhalten". Ein Kennzeichen ist keine Urkunde im klassischen Sinne......, ferner sind bei "Kulturhistorische Fahrzeugen" andere Maßstäbe zu setzten, was immer das auch heißen mag.
Wer in rechtswidriger Absicht 1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das heißt im Klartext: Die Veränderung darf nicht die Erkennbarkeit beeinflussen. Und das hat Willi ja nicht getan. Auf einen solchen Richterspruch kann man sich aber leider nicht verlassen.