Ich weiß, das Thema Reifenbindung wurde schon einschlägig behandelt und BT 45 muss eingetragen werden, aber warum? Bei mir im Fzg.Schein steht unter Punkt 22: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*
Aber, bei mir im Fzg.Brief finde ich keine Eintragungen, ausser in der Betriebsanleitung der Maschine ist etwas von Dunlop TT 100 oder Bridgestone .... geschrieben. Die Betriebsanleitung ist doch aber nicht maßgebend? Es müßte doch eigentlich im KFZ-Brief eingetragen sein, bzw. Fzg.Schein?
Bitte um Aufklärung, Gruß Willi
Meine Reifen sind Dot 05/06..denke, sollte mal wechseln
ja, das ist das üble oder auch schöne bei den neuen Schein/Brief, das steht so etwas nicht mehr drinnen bei den Papieren die bei TÜV/STraßenverkehrsämtern liegen aber sehr wohl. Das heißt die Reifenbindung bleibt erhalten, aber ob der Prüfer beim Prüftermin in seine Datenbank schaut oder nicht ist nun Glückssache ....
Also ich finde diese Eintragung sehr erfreulich und mache mir seither keinen Kopp wegen irgendeiner Bindung ... wenn ich ihn wollte, würde ich z.B. den BT bedenkenlos aufziehen(lassen) ... die Chance daß da einer bei einer Kontrolle rummosert geht mit dieser Eintragung jedenfalls gegen Null.
Normalerweise kann eine Polizeikontrolle auch nicht mehr überprüfen, als in den Papieren steht. Bei speziellen Motorradkontrollen können die Beamten aber wahrscheinlich schon auf die KBA-Unterlagen zurückgreifen, wie die Prüfinstitutionen auch. Und in der ABE stehen halt nur Accolade und TT100. De facto interessiert sich aber kaum noch jemand dafür. Ein Freibrief ist es aber deswegen nicht. Ich fahre auch BT ohne Eintragung und schere mich nicht drum. Muss aber jeder mit sich selbst ausmachen.
Das dumme bei der W ist nur: In der Bedienungsanleitung (Handbuch) der W650 steht sehr genau und ganz ausdrücklich drin, dass nur TT100 und Accolade gefahren werden dürfen. Der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung ist also zu hundert Prozent zielführend. Und damit haben wir schlechte Karten
Können wir mit unserer "Macht" die lieben Menschen von Kawasaki nicht darum bitten diese Bindung aufzuheben/streichen. Da würden doch einige Unterschriften zusammenkommen. Zumals ja keine Verschlechterung ist. Hat da jemand nen Draht???
Das würde bedeuten, das die Betriebserlaubnis beim KBA neu erstellt werden muss. Ich befürchte, das wird nix ... Mir ist auch nicht bekannt, dass das "rückwirkend" möglich wäre, also für bereits ausgelieferte Fahrzeuge. Ne, das geht wohl nur durch Freigaben, egal ob vom Motorrad- oder vom Reifenhersteller.
Zitat egal ob vom Motorrad- oder vom Reifenhersteller.
nicht ganz egal ... für die W650 durch die reifenhersteller, bei der W800 durch kawa solange die Modelle aktuell sind dürfen die Reifenhersteller keine eigenen Tests machen, sondern werden vom Hersteller eingeladen zu den Testfahrten zu kommen (oder auch nicht) sobald die motorräder aus dem programm des herstellers heraus sind dürfen sie eigene fahrversuche und freigaben machen