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Dieses Thema hat 26 Antworten
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Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

15.07.2011 10:21
Sicherheitsverwahrung ? Antworten

hm,
sollte man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mal über die Rechte von Opfern informieren?????

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774542,00.html

weis nicht was ich dazu sagen soll......... wegsperren und Schlüssel in den Rhein schmeissen???

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Furchendackel Offline




Beiträge: 2.019

15.07.2011 10:26
#2 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Moinsen,

wenn der sich meine Tochter geschnappt hätte...

Menschenrechte hin oder her, wenn unsere Regierung nicht in der Lage ist, solche Leute wegzusperren, muß da eben ein Polizist an die Seite gestellt werden. Mit Hund. Dauernd.

Opferschutz geht in jedem Fall vor Täterrecht. Meine Meinung.

Bis denne
der Dackel

Kole Feute un Nordenwind
givt´n krusen Büddel un´n
lütken Pint

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

15.07.2011 10:27
#3 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Leute,

ich wills nicht verharmlosen, aber das Ding ist doch schon alt.


Gruß

Wännä

pelegrino Offline




Beiträge: 51.261

15.07.2011 10:31
#4 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Vorsicht: Stammtischthema !

Ist aber auch schwierig ...:

Zitat
...galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung...

. Ich weiß ja nicht, ob es was nützt, wenn man die Fachleute für ihre Einschätzungen haftbar machen könnte - am Ende findet sich keiner mehr, der den Kopf dafür hinhält .

"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."

Maggi Offline




Beiträge: 47.841

15.07.2011 10:40
#5 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Schwieriges Thema, bei dem die Emotionen immer sehr schnell hochkochen, Operferschutz vor Täterschutz ist zwar eine schöne Parole, hilft aber auch nicht weiter.
Will man wirklich in Kauf nehmen, daß ein Täter, der wirklich resozialisiert wurde für immer weggesperrt wird, weil man sich nie sicher sein kann?
Wie gesagt, schwieriges Thema.

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

15.07.2011 10:52
#6 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Auf die EU zu schimpfen ist ein wenig kurz gesprungen, die haben ja nicht die Sicherungsverwahrung als solche, sondern die hier in Deutschland gängige Praxis der Anordnung einkassiert und da es dabei durchaus auch darauf angekommen ist wie der Verurteilte mit den Gefängnisdirektor klar gekommen ist, war das in der Tat nicht wirklich rechtsstaatlich. Wenn eine Sicherheitsverwahrung bei der Urteilsverkündung mit ausgesprochen wurde, ist das auch weiterhin OK, nun müssen Gesetzte erlassen werden die es ermöglichen das es zum Ende einer Haftstrafe in einem weiteren Verfahrung durch einen Richter eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

 



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Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

15.07.2011 10:55
#7 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Jörg: würde nicht eine echte Reform helfen?

z.B. kriegt ein Täter "Lebenslänglich", dass man das "Lebenslänglich" einfach mal wortwörtlich nimmt?

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piko Offline




Beiträge: 16.462

15.07.2011 11:05
#8 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zwangskastration ... damit wäre allen geholfen ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

15.07.2011 11:06
#9 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zitat
z.B. kriegt ein Täter "Lebenslänglich", dass man das "Lebenslänglich" einfach mal wortwörtlich nimmt?



wäre auch eine möglichkeit ... die frage ist, wie viel richter lassen sich dann dazu hinreißen ein lebenslänglich auszusprechen

 



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der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

15.07.2011 11:09
#10 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zitat von piko
Zwangskastration ... damit wäre allen geholfen ...

piko



sorry, aber das wiederspricht dem Grundgesetz.
eine freiwillige kastration um nach der Haftstrafe der lebenslangen sicherungverwahrung zu entgehen wäre aber vielleicht etwas worüber man nachdenken könnte.

 



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piko Offline




Beiträge: 16.462

15.07.2011 11:11
#11 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zitat
sorry, aber das wiederspricht dem Grundgesetz.

Das wird ganz einfach geändert ... manche muß man zu ihrem Glück zwingen ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

15.07.2011 11:14
#12 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zitat von piko

Zitat
sorry, aber das wiederspricht dem Grundgesetz.

Das wird ganz einfach geändert ... manche muß man zu ihrem Glück zwingen ...

piko




die ersten artikel des deutschen grundgesetztes will zum glück niemand ernsthaft anpacken und das ist auch gut so, ich will nur in einem Landleben in dem solche sachen im Grundgesetzt stehen und dem so etwas auch ernst genommen wird.

 



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Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

15.07.2011 11:15
#13 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

ausserdem ist doch der TRIEB nicht weg nur wenn das Ding weg ist.

Im Gegenteil, denke so ein "Zwangskastrierter" wäre umsomehr gewalttätiger.

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piko Offline




Beiträge: 16.462

15.07.2011 11:20
#14 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Zitat
das Ding weg

Nee die Glocken ... und damit(einfürallemal) der "Trieb" ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

15.07.2011 11:32
#15 RE: Sicherheitsverwahrung ? Antworten

Warum nur immer wegsperren? Das kostet doch Unsummen und dem Opfer ist damit in keinster Weise geholfen.

Dem Täter Zwangsarbeit auferlegen und für das Opfer (nicht für den "Staat") arbeiten lassen, so hätte das Opfer noch eine Entschädigung mit der es etwas anfangen kann.

Das Opfer geht doch immer leer aus, der Täter bekommt 'ne Haftstrafe. Lächerlich!

Sexualstraftäter ,die sich an Kindern vergingen, werden sogar in der Haft von den anderen "Straftätern" getrennt, da sie von diesen Ratzbatz ausser Gefecht gesetzt werden, da haben die "normalen Strafgefangenen" eine sehr geradlinige Auffassung von Ehre.
Ein Kifi ist dort ein gefundenes Fressen und macht nicht allzu lange, wenn er nicht von den anderen Gefangenen separiert wird!


Gruß
Monti

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