Menschenrechte hin oder her, wenn unsere Regierung nicht in der Lage ist, solche Leute wegzusperren, muß da eben ein Polizist an die Seite gestellt werden. Mit Hund. Dauernd.
Opferschutz geht in jedem Fall vor Täterrecht. Meine Meinung.
Bis denne der Dackel
Kole Feute un Nordenwind givt´n krusen Büddel un´n lütken Pint
Zitat ...galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung...
. Ich weiß ja nicht, ob es was nützt, wenn man die Fachleute für ihre Einschätzungen haftbar machen könnte - am Ende findet sich keiner mehr, der den Kopf dafür hinhält .
"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."
Schwieriges Thema, bei dem die Emotionen immer sehr schnell hochkochen, Operferschutz vor Täterschutz ist zwar eine schöne Parole, hilft aber auch nicht weiter. Will man wirklich in Kauf nehmen, daß ein Täter, der wirklich resozialisiert wurde für immer weggesperrt wird, weil man sich nie sicher sein kann? Wie gesagt, schwieriges Thema.
Auf die EU zu schimpfen ist ein wenig kurz gesprungen, die haben ja nicht die Sicherungsverwahrung als solche, sondern die hier in Deutschland gängige Praxis der Anordnung einkassiert und da es dabei durchaus auch darauf angekommen ist wie der Verurteilte mit den Gefängnisdirektor klar gekommen ist, war das in der Tat nicht wirklich rechtsstaatlich. Wenn eine Sicherheitsverwahrung bei der Urteilsverkündung mit ausgesprochen wurde, ist das auch weiterhin OK, nun müssen Gesetzte erlassen werden die es ermöglichen das es zum Ende einer Haftstrafe in einem weiteren Verfahrung durch einen Richter eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.
Zitat von pikoZwangskastration ... damit wäre allen geholfen ...
piko
sorry, aber das wiederspricht dem Grundgesetz. eine freiwillige kastration um nach der Haftstrafe der lebenslangen sicherungverwahrung zu entgehen wäre aber vielleicht etwas worüber man nachdenken könnte.
Zitat sorry, aber das wiederspricht dem Grundgesetz.
Das wird ganz einfach geändert ... manche muß man zu ihrem Glück zwingen ...
piko
die ersten artikel des deutschen grundgesetztes will zum glück niemand ernsthaft anpacken und das ist auch gut so, ich will nur in einem Landleben in dem solche sachen im Grundgesetzt stehen und dem so etwas auch ernst genommen wird.
Warum nur immer wegsperren? Das kostet doch Unsummen und dem Opfer ist damit in keinster Weise geholfen.
Dem Täter Zwangsarbeit auferlegen und für das Opfer (nicht für den "Staat") arbeiten lassen, so hätte das Opfer noch eine Entschädigung mit der es etwas anfangen kann.
Das Opfer geht doch immer leer aus, der Täter bekommt 'ne Haftstrafe. Lächerlich!
Sexualstraftäter ,die sich an Kindern vergingen, werden sogar in der Haft von den anderen "Straftätern" getrennt, da sie von diesen Ratzbatz ausser Gefecht gesetzt werden, da haben die "normalen Strafgefangenen" eine sehr geradlinige Auffassung von Ehre. Ein Kifi ist dort ein gefundenes Fressen und macht nicht allzu lange, wenn er nicht von den anderen Gefangenen separiert wird!