ich bekam einen Prüfbericht über den ordnungsgemäßen Anbau, mit dem Vermerk, daß es nicht sofort in die Papiere eingetragen werden muß, man aber den Bericht mitzuführen hat. Eintragen lassen kann man mal, wenn noch mehr anliegt, oder bei nichtgefallen des Lenkers auch garnicht.
Das ist doch das, was man gemeinhin als "Eintragung" bezeichnet: Du warst damit beim TÜV oder einer anderen Prüfinstitution. Korrekt hätte die Frage lauten müssen: Muss man den Anbau eines Lenkers von einem Sachverständigen prüfen lassen? Antwort: Mit Gutachten - ja Mit ABE - nein.
Zitat was man gemeinhin als "Eintragung" bezeichnet: Du warst damit beim TÜV oder einer anderen Prüfinstitution.
ich weiß es. Ich wollte nur darauf hinweißen, daß man sich die Gebühren beim Landratsamt sparen kann, wenn man den Wisch vom TÜV mitführt. Den erst nach dem Besuch beim LRA ist es eine "Eintragung". Sollte man also nach einiger Zeit feststellen, daß einem der Umbau doch nicht zusagt und man wieder zurückbaut, hat man sich zumindest die Gebühr bei der Zulassungsstelle gespart.