Zitat Servus Zusammen, im Petitionsausschuss des Bundestages wurde eine Petiton eingereicht, bei der Winterreifenpflicht die Motorräder außen vor zu lassen. Ende der Mitzeichnungsfrist ist der 27.01.2011, also bald. Falls jemand von euch gegen die Wintereifenpflicht sein sollte ist dies eine Chance auf Mitbestimmung:
Nr.:15595
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzesbeschluss der "Winterreifenpflicht" überarbeitet werde. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW, aber auch für Motorräder, Leicht/Kleinkrafträder und Mofas. Die Pflicht, dass motorisierte Zweiräder mit speziell gekennzeichneten "Winterreifen" mit M&S Symbol o.Ä. ausgestattet sein müssten, sollte aufgehoben werden oder zumindest so geändert werden, dass nur "geeignete" Reifen (Enduro-Profil) für motorisierte Zweiräder Pflicht seien. Begründung
Die Überlegung, Winterreifen per Gesetzesbeschluss verpflichtend für alle Führer von Kraftfahrzeugen festzulegen, erscheint sinnvoll. Jedoch stellt es Fahrer von motorisierten Zweirädern vor das Problem, dass es für diese Fahrzeuge kaum Reifen gibt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (Winterreifen-Kennzeichnung mit "Schneeflockensymbol" oder M&S-Kennzeichnung) Viele Fahrer von Krafträdern benutzen im Winter Reifen mit grobstolligem Profil (sog. "Enduro-Profil"), welches sich gut für den Wintereinsatz eignet, allerdings sind diese Reifen nicht gesetzeskonform gekennzeichnet und der Fahrer des Kraftrades müsste dementsprechend mit einem Bußgeld bestraft werden, obwohl er mit den, für den Wintereinsatz mit Zweirädern, am ehesten geeigneten Reifen gefahren ist und diese Reifen mit der Absicht, wintertaugliche Reifen zu benutzen, ausgewählt hat! Für viele Mofas mit bestimmten Reifengrößen (die im übrigen auch gesetzlich in der ABE festgelegt ist) gibt es gar keine Winterreifen, da mit Mofas aber vor allem auch auf Radwegen gefahren wird sollte man darüber nachdenken, wie sinnvoll es überhaupt ist, hierfür Reifen festzulegen, wenn eine Behinderung des Straßenverkehrs ohnehin nicht in Aussicht ist. Fahrradfahrer sind von dieser Pflicht schließlich auch nicht betroffen und bewegen sich ebenso im Straßenverkehr, auch häufig auf Straßen zusammen mit PKW! Zudem sind viele Bürger auf ihr Kleinkraftrad/Mofa angewiesen, um beispielsweise Einkäufe zu erledigen, da sie selbst keinen PKW besitzen und zum Radfahren nicht in ausreichender, körperlicher Verfassung sind. Nun wird diesen deutschen Bürgern verboten, mit ihrem Fahrzeug Nahrungsmittel zu kaufen, oder besser gesagt werden ihnen Reifen vorgeschrieben, die in der Realität gar nicht existieren und ihr Fahrzeug deshalb für einige Monate zwangsweise stillgelegt wird! Und für diese Periode wurde das Fahrzeug natürlich auch versichert, nun kommt auf einmal der Beschluss über Winterreifen und der Bürger wird durch unrealistische Vorstellungen von der Verfügbarkeit von Winterreifen dazu gezwungen, seine Mobilität einzuschränken und sein Fahrzeug still zu legen, für das er eine nicht unerhebliche Versicherungssumme bezahlt hatte, wobei zum Abschluss der Versicherung noch nicht Abzusehen war, dass es ihm mit seinen Reifen im Winter verboten sei, das Fahrzeug zu benutzen! Der wirkliche Nutzen von Winterreifen bei Zweirädern sei sowieso dahingestellt, geprüft ist dies nicht und vor allem wäre die Verbesserung zu gewöhnlichen, nicht gekennzeicheten Ganzjahresreifen, so marginal, dass es Zweiradfahrern ja gleich verboten werden könnte, ihr Fahrzeug bei Schnee zu benutzen, wobei eine sichere Benutzung von Zweirädern bei Schnee nicht von einer irrsinnigen Kennzeichnung an der Reifenwand abhängt, sondern von dem tatsächlichen Nutzen der Reifen ("Enduroreifen"), Erfahrung des Fahrers und Sicherheitsbewusstsein bzw. einer, den Bedingungen angemessenen, Fahrweise.
die richtline auf die sich im endefekt alles bezieht ist die 70/156 die nicht für Motorräder gilt
Zitat „Fahrzeug“: mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger;
also, was soll's ?? einem busgeldbescheid wegen falscher reifen dürfte man gelassen entgegen sehen,den gebrochenen knochen wenn man bei "glatt" unterwegs ist ehr nicht ....
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat von Turtle Das dürfen die doch schon lange nicht mehr!
seit wann ???? höre ich zum ersten mal
die argumentation mit den fahrrädern ist aber sowieso sehr "dünn" schließlich sind das keine KFZ (was ja auch sein gutes hat, im bereich fahrrad sind deshalb z.b. Spikes erlaubt )
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat da mit Mofas aber vor allem auch auf Radwegen gefahren wird
Das dürfen die doch schon lange nicht mehr!
Das ändert sich laufend: http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-m_Mofa-Radweg.htm ... wobei anzumerken sei, daß die Fahrzeuggattung MOFA ohnehin eine aussterbende ist ... ohne Pedale heißt sowas Mokick und gehört damit auf die Straße.
Zitat wobei anzumerken sei, daß die Fahrzeuggattung MOFA ohnehin eine aussterbende ist ... ohne Pedale heißt sowas Mokick und gehört damit auf die Straße.
falsch .... Mokick ist ein pedalloses Moped (derzeit 45 km/h) und gehört sowieso auf die straße Mofa ist alles was 2 räder hat und 25 km/h fahren darf
innerorts darf das mofa tatsächlich nur auf den radweg, wenn dieses durch ein zusatzschild erlaubt ist, ausserorts gehört das mofa übrigens weiterhin auf den radweg (was ich für vernünftig halte)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!